Seit dem Jahr 2010 sind die Länder nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet von allen Betreibern einer Abfallentsorgungsanlage eine Sicherheitsleistung zu erheben. Bis dahin lag es im Ermessen der Behörde eine Sicherheitsleistung zu erheben. Mittlerweile hat der überwiegende Teil der Betroffenen eine entsprechende Anordnung erhalten. Je nach Größe und Art der Anlage kann der zu hinterlegende Betrag bis zu mehreren Millionen Euro betragen. Die erheblichen Kosten beeinflussen darüber hinaus den Kreditrahmen und damit die Liquidität der betroffenen Unternehmen.

Das Gesetz regelt nur das „Muss“ zur Erhebung einer Sicherheitsleistung. Die praktische Umsetzung wird in Brandenburg durch einen Erlass geregelt, der verbindliche Angaben zur Umsetzung für die Vollzugsbehörden enthält. Für die Unternehmen ist dieser jedoch nicht bindend, da ein Erlass weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung darstellt. In der Praxis gibt es daher häufig unterschiedliche Auffassungen darüber, wie hoch die Sicherheitsleistung sein darf und welches Sicherungsmittel rechtmäßig ist.

Am 11. Februar 2015 findet in der Industrie- und Handelskammer Potsdam eine Informationsveranstaltung zu allen Fragen der Thematik „Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen“ statt.

Der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. wird auf dieser Veranstaltung die so genannte Versicherungslösung vorstellen, mit der Unternehmen Ihre Belastungen um bis zu 80 % reduzieren können.
Die „Versicherungslsöung“ wird bereits erfolgreich in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg praktiziert.

Das Land Brandenburg hat Ende 2014 nun auch diese Lösung anerkannt, so dass die Unternehmen im Land Brandenburg jetzt von dieser Lösung profitieren können.

Hier die wichtigsten Informationne zu der Veranstaltung. Anmeldungen sind noch möglich:

Programm:

10:00 Uhr
Begrüßung
Dr. Manfred Wäsche,  Leiter Geschäftsbereich Wirtschaft
Industrie- und Handelskammer Potsdam

10:15 Uhr
Rechtsgrundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten für Sicherheitsleistungen von Abfallanlagen
RA Stefan Kopp-Assenmacher
Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte

11:45 Uhr Mittagspause

12:15 Uhr
Verwaltungsrechtliches Verfahren zur Erhebung einer Sicherheitsleistung
Dr. Stock, Abteilungsleiter Technischer Umweltschutz, Landesamt für Umwelt-, Gesundheit und Verbraucherschutz, Land Brandenburg
13:00 Uhr
Die „Versicherungslösung“  als eine kostengünstige Alternative für Unternehmen in Brandenburg
Holger Jahns, Geschäftsführer
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.

Veranstaltungstermine, -orte und Referenten

Datum: 11.02.2015
Uhrzeit: 10:00 – 14:00 Uhr
Veranstaltungsort: Industrie- und Handelskammer Potsdam
Breite Straße 2 a – c
14467 Potsdam
⇒ Anfahrt
Status: Anmeldung möglich

Kosten

Preis: kostenfrei
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