Alle Bundesländer sind auf Grundlage des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setzes verpflichtet, ihre Abfall­wirt­schafts­pläne nach sechs Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Deren Inhalt und Überarbeitung sowie das Be­tei­li­gungs­ver­fah­ren werden durch die Paragraphen 30 bis 32 Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetz gesetzlich geregelt. Nach Auswertung des bestehenden Ab­fall­wirt­schafts­planes 2008 Mecklenburg-Vorpommern fiel die Entscheidung zur Überarbeitung.

Das Kabinett hat den Entwurf des Abfall­wirt­schafts­planes zur Kenntnis genommen und dem weiteren An­hörungs­ver­fah­ren zugestimmt, dass der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern durchführt.

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf ist in der Zeit vom 1. September bis 1. Oktober 2015 öffentlich ausgelegt

  • im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
    Johannes-Stelling-Straße 14
    19053 Schwerin,
  • in den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt
    • Westmecklenburg
      Bleicher Ufer 13
      19053 Schwerin,
    • Mittleres Mecklenburg
      Erich-Schlesinger-Straße 35
      18059 Rostock,
    • Vorpommern in den Diensträumen der Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
      Ossenreyerstraße 56, 2. Etage
      18439 Stralsund und
    • Mecklenburgische Seenplatte in den Diensträumen der Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
      Helmut-Just-Straße 4, Raum 403
      17036 Neubrandenburg sowie
  • im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
    Goldberger Straße 12
    18273 Güstrow.

Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten.

Im Internet ist der Entwurf des Abfall­wirtschafts­planes während des Beteiligungs­verfahrens hier im Anschluss unter „Dokumente und Publikationen“ sowie auf den Seiten der oben genannten vier Staatlichen Ämter und des Landesamtes einsehbar. Gemeinsam mit dem Entwurf werden die Gründe und Erwägungen zur Überarbeitung des Abfall­wirtschafts­planes veröffentlicht.

Adresse und Frist für Stellungnahmen

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist

  • per E-Mail an r.weisz@wm.mv-regierung.de sowie
  • schriftlich oder zur Niederschrift in den Behörden, in denen die öffentliche Auslegung erfolgt,

abgegeben werden.

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit Ablauf des 15. Oktober 2015.

Zur besseren Übersicht wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungs­hinweise den jeweiligen Kapiteln zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungs­vorschläge für Veränderungen und Ergänzungen zu unterbreiten.

Dokumente und Publikationen