Die 18. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. wird sich wieder in bewährter Weise mit brandaktuellen und brisanten Themen aus den Bereichen Gefahrstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung beschäftigen. Diese Veranstaltung unterscheidet sich von den „üblichen“ Veranstaltungen zu dieser Problematik dadurch, dass wir auf unserer Veranstaltung dort ansetzen, wo andere aufhören, d. h. wir werden uns auf dieser Veranstaltung mit konkreten, tagesaktuellen und praktischen Probleme und Lösungen beschäftigen.
Acht kompetente Referenten werden in ihren Vorträgen auf ausgewählte Aspekte der aktuellen Entwicklung in den Bereichen Abbruch, Entsorgung und Schadstoffsanierung beleuchten, auf geplante Änderungen und voraussichtliche Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer eingehen.

Die Fachtagung wendet sich gleichermaßen an Bau- und Sanierungsunternehmen, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen sowie an Ingenieurbüros, Architekten, Planer, Sachverständige, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und öffentliche Verwaltungen.

Die Fachtagung findet

am Dienstag, dem 17. November 2015
von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
in der StadtHalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

statt.

Hier die Themen im Einzelnen:

  1. Überdeckung von Asbestbauteilen – strafbare Handlung des Bauherren?
    Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg weisen Gewerbeaufsichtsämter Bauherren und ausführende Unternehmen darauf hin, dass die Überdeckung asbesthaltiger Bauteile strafbar sei. Zu Recht?
  2. Die Gefahrstoffverordnung 2015
    Voraussichtliche Auswirkungen auf Gefahrstoffsanierungen und eine neue TRGS 519
    Wie tiefgreifend sind die Veränderungen, die die Gefahrstoffverordnung 2015 bringen wird?
    Welche Auswirkungen auf die TRGS 519 sind zu erwarten?
  3. Veränderungen im Abfallrecht und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Bauherren?
    Was bedeuten die bevorstehenden Änderungen der Gewerbeabfallverordnung, der Abfallbeauftragtenverordnung und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die betroffenen Unternehmen der Abbruch- und Entsorgungsbranche – und inwieweit sind auch die Bauherren betroffen?
  4. Der UBA-Schimmelleitfaden 2015
    Warum wurde der Leitfaden überarbeitet?
    Welche Veränderungen ergeben sich für Bauherren, Planer und Sanierer?
  5. Umfang von Schadstoffuntersuchungen – welche Sicherheit kann und will sich unsere Gesellschaft leisten? 
    Neuere Erkenntnisse über asbesthaltige Baustoffe mit geringem oder inhomogenem Asbestgehalt oder mit inhomogenem Flächenauftrag fachen die Diskussion an, wie hoch der Stichprobenumfang und wie gering Nachweisgrenzen sein müssen.
    Zum Stand der Diskussion und der diese widerspiegelnden Regelwerke.
  6. Sprengung großer Bauwerke in der Stadt:  Vorteile, Risiken und spektakuläre Beispiele
    Bei der Planung von Abbrüchen in Innenstädten werden die Risiken von Sprengungen oft über- und Vorteile oft unterbewertet.
    Vieles ist möglich, wenn auch nicht alles.
  7. Bauherr oder Abbruchunternehmen – Wer ist Abfallerzeuger und mit welchen Konsequenzen?
    Ist der Abfallerzeugerstatus vertraglich regelbar?
    Kann sich der Bauherr einer abfallrechtlichen Verantwortung entledigen?
    Wann endet eine mögliche Haftung?
  8. Bevorstehende Veränderungen im Vergaberecht und in der VOB/A
    Wie signifikant sind die Veränderungen im neuen GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und in der neuen VOB/A, auf die sich Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen einstellen müssen?

 

Das Programm, den Ablaufplan, die Anmelde-, Teilnahme- und Zahlungsbedingungen und das Anmeldeformular können Sie hier downloaden:

⇒ Programm

⇒ Informationsblatt „Organisatorische Hinweise“ mit den Anmelde-, Teilnahme- und
Zahlungsbedingungen

⇒ Anmeldeformular (Teilnehmer)
⇒ Anmeldeformular (Aussteller)

 

Erfahrungsgemäß finden unsere Fachtagungen bundesweit großen Anklang.
Wir empfehlen Ihnen deshalb bei Interesse eine zeitnahe Anmeldung.

Wir laden Sie herzlichst zu unserer Fachtagung ein und würden uns über Ihre Teilnahme freuen.

Rückfragen und Kontakt

Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock

Telefon: +49 (381) – 4582775
Telefax: +49 (381) – 4582777
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