Die Novelle des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) dient vornehmlich der Umsetzung der WEEE-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 [ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38]).

Rechtsgrundlage aus der EU

Die WEEE-Richtlinie hat verschiedene umweltpolitische Ziele; dies sind:

  • die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern,
  • die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu steigern.

Rücknahme im Handel

Die neue Rücknahmepflicht im Handel und Onlinehandel steht im Mittelpunkt der Novelle. Für Händler mit einer Verkaufsfläche (bzw. Lagerfläche beim Versandhandel) von mehr als 400 Quadratmetern gilt künftig die Verpflichtung, ein Altgerät unentgeltlich zurückzunehmen, wenn der Endnutzer gleichzeitig ein vergleichbares Neugerät erwirbt (sog. 1:1 – Rücknahme). Auch unabhängig von einem Neukauf sind diese Unternehmen verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen, wenn diese eine äußere Abmessung von maximal 25 cm haben. Diese Verpflichtung gilt für die Rücknahme in handelsüblichen Mengen (sog. 0:1- Rücknahme). Auf die  von der Rücknahmeverpflichtung betroffenen Einzel- und Onlinehändler kommen neue Verpflichtungen zur Anzeige eingerichteter Rücknahmestellen sowie zur Meldung zurückgenommener Altgeräte zu. Für die Umsetzung gewährt das Gesetz eine neunmonatige Übergangsfrist.

Neu: Bevollmächtigter

Neu eingeführt wird auch ein sog. Bevollmächtigter, der die Pflichten der Hersteller und Vertreiber der in Deutschland ansässigen Unternehmen vertritt, die im Ausland Elektrogeräte an Endkunden vertreiben wollen. Solche Bevollmächtigte sind auch für ausländische Unternehmen vorgesehen, die in Deutschland Elektrogeräte verkaufen wollen.

Neu: Die Zukunft ab 2018

Auch wird ab dem 15. August 2018 ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich eingeführt. Photovoltaik-Module sowie Leuchten aus privaten Haushalten werden mit Inkrafttreten der ElektroG-Novelle neu aufgenommen, wobei hier eine viermonatige Übergangsfrist gilt

Gebührenverordnung

Zeitgleich mit dem ElektroG ist auch die zugehörige Gebührenverordnung neu veröffentlicht worden. Die Gebührensätze werden darin angepasst und es werden einige neue Tatbestände eingeführt.

 

⇒ ElektroG

⇒ Gebührenordnung ElektroG