TRGS 519 – Gültigkeit der alten Zertifikate läuft zum 30. Juni 2016 aus
Aktualisierungsschulungen für Sachkundige gemäß Anl. 3 oder Anl. 4 der TRGS 519 zur Verlängerung der Gültigkeit der bereits erworbenen Sachkunde (1-Tages-Seminar) (Achtung: Nur noch zwei Termine frei!!!)
Was wurde geändert? |
Gültigkeit der bisher erworbenen Sachkundenachweise |
Die neue TRGS 519 ist das Ergebnis von Anpassungen an eine geänderte Gefahrstoffverordnung und an Veränderungen in der Verordnung über die medizinische Vorsorge. Zudem wirkt sich die neue TRGS 910 auf die TRGS 519 aus. Im Ergebnis zeigt sich eine umstrukturierte TRGS 519, deren Neuerungen in
bestehen. |
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Nach der aktuellen TRGS 519, die im GMBL vom 20.03.2014 erschienen ist, gilt:Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Aktualisierungsschulung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten Schulung. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inklusive behördlicher Prüfung erforderlich wird. |
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Warum jetzt und mit uns? |
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Termine:
Aktualisierungsschulung |
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TRGS 519 Anl. 3 |
TRGS 519 Anl. 4 |
09.02.2016 |
11.02.2016 |
08.03.2016 |
10.03.2016 |
03.05.2016 |
16.06.2016 |
14.06.2016 |
Weitere Informationen (Termine, Lehrgangsort, Konditionen usw.) zu den 1-Tages-Aktualisierungsschulungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt. |
Bitte beachten Sie:
Empfehlung: Melden Sie sich kurzfristig an, so lange noch Plätze frei sind! |
⇒ Informationsblatt zu Programm, Inhalt, Konditionen etc.
⇒ Anmeldeformular
Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Vorsitzender: Steffen Scheitz
Geschäftsführer: Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Telefon: +49 (381) – 4582775
Telefax: +49 (381) – 4582777
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