TRGS 519 – Gültigkeit der alten Zertifikate läuft zum 30. Juni 2016 aus


Aktualisierungsschulungen für Sachkundige gemäß Anl. 3 oder Anl. 4 der TRGS 519 zur Verlängerung der Gültigkeit der bereits erworbenen Sachkunde (1-Tages-Seminar) (Achtung: Nur noch zwei Termine frei!!!)

 Was wurde geändert?

 Gültigkeit der bisher erworbenen Sachkundenachweise

Die neue TRGS 519 ist das Ergebnis von Anpassungen an eine geänderte Gefahrstoffverordnung und an Veränderungen in der Verordnung über die medizinische Vorsorge.
Zudem wirkt sich die neue TRGS 910 auf die TRGS 519 aus.
Im Ergebnis zeigt sich eine umstrukturierte TRGS 519, deren Neuerungen in

  • einer veränderten Definition von Arbeiten mit geringer Exposition
  • einer Einführung der Definition von Emissionsarmen Verfahren
  • einer Modifizierung der Ermittlung der Mess- und Beurteilungsverfahren für die Exposition am Arbeitsplatz
  • einer Einschränkung der Verwendung von FFP-Masken
  • Änderungen in den Regelungen zur Vorsorge
  • einer Anpassung an den Stand der Technik bei Industriestaubsaugern, Entstaubern und Unterdruckhaltegeräten 
  • in der Gültigkeit der Sachkundenachweise und einigen anderen Punkten

bestehen.

  • Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten nur noch bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. 
  • Nach 2010 erworbene Sachkundenachweise haben neu eine Gültigkeit von 6 Jahren.
    (Allerdings sind die Inhaber dieser Sachkundenachweise ohne Aktualisierungsschulung nicht auf dem neuesten inhaltlichen Stand)
  • Der bisher mögliche Lehrgang nach Anlage 5 der alten TRGS 519 entfällt ersatzlos.
    Sachkundige, die diesen Lehrgang absolviert haben, verlieren die Sachkunde am 30. Juni 2016 und müssten für einen weite-ren Nachweis einen neuen Lehrgang gem. Anlage 3 oder Anlage 4 der neuen TRGS 519 erfolgreich absolvieren.

 Nach der aktuellen TRGS 519, die im GMBL vom 20.03.2014 erschienen ist, gilt:

Wird während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Aktualisierungsschulung besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Enddatum der besuchten Schulung.

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer 1-tägigen Fortbildung möglich, ohne dass ein zeitintensiver Neuerwerb der Sachkunde inklusive behördlicher Prüfung erforderlich wird.

 Warum jetzt und mit uns? 

  • Firmen mit Personal, das auf dem aktuellsten Stand ist, haben nachweislich größere Chancen bei Ausschreibungen.
  • Die Zeit ist schnelllebig.
    Der 30.06.2016 kommt schneller als uns lieb ist.
    Wenn Sie und /oder Ihre Mitarbeiter sich jetzt qualifi-zieren, sind Sie auf der sicheren Seite  und können sich ohne Druck auf Ihr eigentliches Geschäft konzentrieren.
  • Da wir ein Verein sind können wir diese Aktualisierungsschulungen zu einem äußerst günstigen Preis anbieten (zwischen 40 und 50 % kostengünstiger als andere).

 Termine:

Aktualisierungsschulung

TRGS 519 Anl. 3

TRGS 519 Anl. 4

09.02.2016

11.02.2016

08.03.2016

10.03.2016

03.05.2016

16.06.2016

14.06.2016

Weitere Informationen (Termine, Lehrgangsort, Konditionen usw.) zu den 1-Tages-Aktualisierungsschulungen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

 Bitte beachten Sie:

  • Begrenzte Teilnehmerzahl: Die Teilnehmerzahl pro Aktualisierungsschulung darf 20 Personen nicht überschreiten.
  • Anmeldungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Platzkapazität berücksichtigt werden.
  • Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet.

Empfehlung: Melden Sie sich kurzfristig an, so lange noch Plätze frei sind!

Informationsblatt zu Programm, Inhalt, Konditionen etc.

⇒ Anmeldeformular


Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Vorsitzender:     Steffen Scheitz
Geschäftsführer: Holger Jahns

Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Telefon: +49 (381) – 4582775
Telefax: +49 (381) – 4582777
info@abbruch-mv.de
www.abbruch-mv.de