Der Stichtag rückt immer näher. Ab dem 30. September werden Dämmstoffabfälle, die mehr als 0,1 Prozent Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, abfallrechtlich als gefährlich eingestuft. Das sieht die im Frühjahr in Kraft getretene Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vor.

Nach der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 382) in Verbindung mit Anhang IV der POP-Verordnung sind ab 30. September 2016 Dämmstoffe, welche mehr als 0,1 % Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährliche Abfälle mit der Schlüsselnummer AVV 17 06 03* einzustufen und zu entsorgen.

Bis 2014 waren Polystyrol-Dämmstoffe in Deutschland in der Regel mit HBCD als Flammschutzmittel ausgerüstet, welche diesen Wert überschritten (EPS-Dämmstoffe 0,7 %, XPS-Dämmstoffe 1,5 % HBCD).

Als Entsorgungsweg steht zurzeit technisch nur die Verbrennung in entsprechend genehmigten Verbrennungsanlagen zur Verfügung. Diese müssten nun aber auch für die Annahme von gefährlichem Abfall AVV 17 06 03* genehmigt sein, der zudem nicht mehr vermischt mit anderen nicht gefährlichen Abfällen angeliefert werden darf.

Der zurzeit technisch einzig verfügbare und vom Umweltbundesamt empfohlene Entsorgungsweg für gefährliche HBCD-Abfälle ist die Verbrennung. Neben den formalen Hürden (Änderungsgenehmigungen für die Annahme der Abfallschlüssel 170603*, 170903* und ggf. 150110*) gibt es aber auch praktische Hürden, die einer Entsorgung vor allem von Monochargen HBCD-haltiger Abfälle in thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB) im Wege stehen. Hier spielt unter anderem die faktische Möglichkeit, die sehr leichten und heizwertreichen Polystyrol-Abfälle im Bunker zu mischen, eine wichtige Rolle. Aufgrund der derzeit sehr guten Auslastungssituation der TAB seien die betrieblichen Notwendigkeiten schwer zu erreichen. Täglich könne nur eine sehr begrenzte Menge dieser Abfälle mitverbrannt werden.

Recherchen des Verbandes haben ergeben, dass derzeit in Norddeutschland keine einzige Anlage zur Verfügung steht, die die in Rede stehenden Abfallfraktionen zur Entsorgung übernimmt. Die Chancen der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen in anderen Bundesländern wie z. B. in Brandenburg sind gleich Null.

Ausgehend von dieser äußerst prekären Situation hat der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. am vergangenen Dienstag im Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefordert, dass sich umgehend alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um sehr kurzfristig pragmatische Lösungen für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen zu finden. Es geht vorrangig um die Schaffung von kurzfristig praktisch machbaren Vollzugsregelungen und Lösungen zur rechtssicheren Entsorgung der betroffenen Polystyrol-Abfälle.

Das Wirtschaftsministerium hat diese Forderung aufgegriffen und wird am 12. Oktober 2016 mit allen Beteiligten diese Problematik beraten mit dem Ziel, dass kurzfristige Lösungen geschaffen werden, die einen Entsorgungsnotstand verhindern.

Wir bleiben dran und werden weiter berichten.