+ ++ Ersatzbaustoffverordnung – Endfassung +++ Entsorgungsnotstand Styropor-Abfälle +++ SOKA-Bau vor dem AUS? +++ Oberverwaltungsgericht bestätigt Überdeckungsverbot von Morinolfugen +++ Einsatz von Drohnen bei  Abbruch- und Sanierungsarbeiten +++ Absenkung des allgemeinen Staubgrenzwertes +++

Auch in diesem Jahr werden wir uns auf unserer Fachtagung mit brandaktuellen und brisanten Themen aus den Bereichen Gefahrstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung beschäftigen.
In den letzten Wochen und Tagen sind eine Reihe von gesetzlichen Änderungen beschlossen und wichtige Urteile getroffen worden,
die auf die Planung und Ausführung von Bauvorhaben und damit auch insbesondere auf die Durchführung von Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen wesentlichen Einfluss haben.

1. Ersatzbaustoffverordnung: Der Referentenentwurf
Der Referentenentwurf wird in den nächsten Tagen vorgelegt.
Dieser wird der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Ersatzbaustoffverordnung soll 2017 in Kraft treten.
Auf unserer Fachtagung wird der Referentenentwurf erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
Als Referenten konnten wir RDir Michael Heugel vom BUMB gewinnen.
Sie erfahren als Erste und aus erster Hand, was auf die Unternehmen unserer Branche, auf die Vollzugsbehörden, Planer, Labore usw. zukommen wird.

2. Entsorgungsnotstand für Styropor-Abfälle?
Ab dem 30. September werden Dämmstoffabfälle, die mehr als 0,1 Prozent He-xabromcyclododecan (HBCD) enthalten, abfallrechtlich als gefährlich eingestuft. (AVV) vor.
Der zurzeit technisch einzig verfügbare Entsorgungsweg für gefährliche HBCD-Abfälle ist die Verbrennung.
Die Anzahl der annahmeberechtigten Verbrennungsanlagen in allen Bundesländern ist äußerst beschränkt, in einigen Bundesländern gibt es faktisch keine entsprechenden Anlagen.
Die Folgen sind bereits heute absehbar: Exorbitante Preissteigerungen, extrem Verlängerung von Transportwegen, regionaler Entsorgungsnotstand.
Auf unserer Fachtagung werden wir nicht nur das Problem skizzieren sondern versuchen, mögliche Lösungen aufzeigen.

3. SOKA-Bau vor dem AUS?
Das Bundesarbeitsgericht hat letztinstanzlich – und damit unwiderruflich – am 21.09.2016 festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesarbeitsministeriums der Jahre 2008, 2010 sowie 2014 für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) unwirksam sind.
Dies hat zur Folge, dass im maßgeblichen Zeitraum nur für tarifgebundene Arbeitgeber eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Baugewerbes bestand.
Andere Arbeitgeber der Baubranche sind nicht verpflichtet, für diesen Zeitraum Beiträge zu leisten.
Was bedeuten diese Urteile für nicht tarifgebundene Arbeitgeber (Rückerstattung der gezahlten Beiträge durch die SOKA-Bau?) und für die durch Sonderregelungen befreiten Unternehmen (Nachzahlung der Beiträge an die SOKA-Bau?).
Rechtsanwalt Jörg Henning wird Sie über erste Schlussfolgerungen und Konse-quenzen informieren.

4. Überdeckungsverbot von Morinolfugen – Berufung abgelehnt
Das Überdeckungsverbot von Morinolfugen ist nun rechtskräftig.
Die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg von März 2015 wurde nun durch das OVG Magdeburg zurückgewiesen.
Unter welchen Voraussetzungen sind Sanierungsarbeiten in Gebäuden, deren Bausubstanz Asbest enthält, überhaupt noch zulässig und möglich, ohne dass sich Auftraggeber, Planer und die ausführenden Unternehmen strafbar machen?

Weitere Themen auf unserer Tagung sind:

5. Einsatz von Drohnen bei der Planung und Ausführung von Abbruch- und Sanie-rungsarbeiten
6. Abbruch von Atomkraftwerken – Erfahrungsbericht und Ausblick
7. Unzureichende Sorgfalt bei der Auswahl des AN: Haftung des AG
8. Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Staubminderung auf Baustellen
9. Das besondere Abbruchvorhaben – Hamburg: Bunkerabriss im Wohngebiet

Wir haben also wieder eine Reihe von höchstinteressanten und aktuellen Themen zusammengestellt und hoffen, dass diese auf Ihr Interesse stoßen werden.
Natürlich besteht auf unserer Fachtagung die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu richten und sie mit konkreten Problemen aus der Praxis zu „konfrontieren“.

Folgende Unterlagen können Sie hier downloaden:
⇒ 1. Programm und Ablaufplan
⇒ 2. Organisatorische Hinweise mit Anmelde-, Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie Lageplan und Anfahrtspläne
⇒ 3. Anmeldeformular für Teilnehmer
⇒ 4. Anmeldeformular für Aussteller

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir den Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich mit einem Ausstellungsstand einem breiten Publikum zu präsentieren.
Näheres dazu im Programm unter „Hinweise“.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot unbedingt zu nutzen, um neue Kunden und Auftraggeber zu gewinnen.

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de