Sachkundelehrgänge

gemäß Anl. 3 oder Anl. 4 der TRGS 519
(TRGS 519 Anl. 3: 5-Tage-Seminar; TRGS 519 Anl. 4: 3-Tage-Seminar)


Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anl. 3 bzw. Anl. 4
Beschreibung:
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen.
Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch Lehrgang gem. Anlage 4 der TRGS 519 erworben werden

Termine:

Sachkundelehrgänge

TRGS 519 Anl. 3

20.02. – 24.02.2017

(5 Tage)

 

TRGS 519 Anl. 4

20.02. – 21.02.2017 und am 24.02.2017

(3 Tage)

 

Die Sachkundelehrgänge finden in Rostock statt.

Das Informationsblatt und Anmeldeformular stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Informationsblatt

Anmeldeformular

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de