Am 6. Februar 2017 hat das BMUB die Anhörung der Länder und beteiligten Kreise zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sogenannte Mantelverordnung) gestartet. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Mit diesem seit langem geplanten Vorhaben sollen insbesondere die Um-weltanforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen erstmals bundeseinheitlich geregelt und die Anforderungen des Bodenschutzes insgesamt an den gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse angepasst werden.

Hierzu sollen

  • die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung, EBV) neu geschaffen,
  • die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst sowie
  • die Deponie- und die Gewerbeabfallverordnung geändert werden.

Die EBV hat zum Ziel, Schadstoffe, die beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke vor allem durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser eindringen können, nachhaltig zu begrenzen. Mineralische Ersatzbaustoffe sind unter anderem Recycling-Baustoffe sowie Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Die Verordnung enthält insbesondere Regelungen zur Güteüberwachung bei Aufbereitungsanlagen sowie die aus Sicht des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes erforderlichen Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke.

Im Rahmen der Neufassung der BBodSchV wird neben einer insgesamt stringenteren Fassung der Verordnung der Gegenstand der Regelungen wie folgt erweitert: im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes um das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (insbesondere in der Verfüllung), die bodenkundliche Baubegleitung sowie Aspekte des physikalischen Bodenschutzes; im Bereich der Gefahrenabwehr um den Aspekt der Bodenerosion durch Wind.

Der Referentenentwurf beruht auf einer zum Teil weitreichenden Fortentwicklung des dritten Arbeitsentwurfes der Mantelverordnung vom 23. Juli 2015. Die Änderungen gehen wesentlich auf die Erkenntnisse zurück, die im Rahmen des in der ersten Jahreshälfte durchgeführten Planspiels zusammen mit den Akteuren der betroffenen Wirtschaftskreise und Behörden gewonnen wurden.

Die Anhörungsfrist endet am 6. März 2017.