Ab Juli 2018 müssen damit Lkw ab 7,5 Tonnen nicht nur auf Autobahnen, sondern auf sämtlichen Bundesfernstraßen die Straßenbenützungsgebühr zahlen.
Damit erstreckt sich das Mautnetz auf rund 40.000 Kilometer bundesdeutsche Fernstraßen. Das Bundesverkehrsministerium erwartet sich von der Mautausweitung jährliche Mehreinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro.

Von der Maut befreit sind Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 Stundenkilometer. Ebenfalls nicht betroffen sind kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Fernbusse.
Die Bundesregierung hat aber bereits angekündigt, bis spätestens Ende 2017 zu prüfen, ob die Mautpflicht auf diese Fahrzeuge ausgedehnt werden soll.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten