Der Bundesrat hat der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zugestimmt. Damit wird die Heizwertklausel wie geplant gestrichen. Das ElektroG wird um den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erweitert.

In der Sitzung des Bundesrats am vergangenen Freitag haben die Länder die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gebilligt. Damit steht endgültig fest, dass die Heizwertklausel gestrichen wird. Die stoffliche Verwertung ist somit stets der energetischen Verwertung vorgelagert. Eine Ausnahme ist nur noch in begründeten Einzelfällen möglich. Der Bundestag hat der Streichung bereits zugestimmt.

Mit der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat der Bundesrat außerdem der Ergänzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zugestimmt. Somit wird das Gesetz um den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erweitert. Damit sollen diejenigen Händler geschützt werden, die sich rechtstreu verhalten.

Gemäß der neuen Regelung müssen künftig Vertreiber von Elektrogeräten, die sich weigern, ihrer Rücknahmepflicht nachkommen, mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro rechnen.