Zahlreiche Unternehmen und Verbände haben eine Aktionsgemeinschaft für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoff-Abfällen gegründet. Die Mitglieder wollen verhindern, dass die Dämmstoffe ab 2018 wieder als gefährlicher Abfall eingestuft werden.

Die Aktionsgemeinschaft trägt den Namen „Sichere und fachgerechte Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoff-Abfällen“, kurz AG EHDA. In der AG EHDA sind 17 Unternehmen und Verbände aus Handwerk, Fachhandel sowie der Bau-, Dämmstoff-, Entsorgungs- und Kunststoffbranche organisiert. Dazu zählen unter anderem die Verbände BDE, bvse, die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe sowie Plastics Europe, BASF und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Ziel der Aktionsgemeinschaft ist es, Dämmstoffe aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan enthalten, dauerhaft als „nicht gefährlicher Abfall“ einzustufen. Derzeit läuft noch bis 31. Dezember 2017 ein einjähriges Moratorium, das die Einstufung als nicht gefährlicher Abfall ermöglicht. Danach würden die Dämmstoffe wieder als gefährlicher Abfall gelten.

Der bvse warnt vor einer solchen Folge. „Umgehend würden wieder gravierende Entsorgungsprobleme entstehen. Es gibt heute keinen Grund, HBCD-haltiges Dämmmaterial als gefährlichen Abfall einzustufen und den wird es auch nach am 31. Dezember 2017 nicht geben“ erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.  Auch BDE-Präsident Peter Kurth betont: „Die Entsorgungsengpässe im Herbst 2016 haben allen Beteiligten gezeigt, dass die Einstufung keinen Mehrwert bietet und nur unnötige Probleme schafft.“

„Das Material wurde in der Vergangenheit ordnungsgemäß der Verbrennung bzw. der energetischen Verwertung zugeführt und das wird auch in Zukunft so erfolgen“ so Rehbock. „Wir hoffen daher, dass die Skeptiker in den nächsten Monaten erkennen werden, dass es keinen Grund dafür gibt, das Material wieder zu einem gefährlichen Abfall zu machen und somit der Weg für eine dauerhafte Lösung bereitet wird.“

Keine Gefahr für Mensch und Umwelt

Die Aktionsgemeinschaft dringt darauf, die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) zu ändern und den „dynamischen Querverweis in der Nr. 2.2.3 der Einleitung der AVV zu revidieren“.  Der Querverweis wurde infolge der EU-POP-Verordnung in die AVV integriert. Die POP-Verordnung legt fest, dass Polystyrol-Dämmstoff-Abfälle nicht mehr als 0,1 Gewichtsprozent (1.000 Milligramm je Kilogramm) HBCD enthalten dürfen. Wird diese Grenze erreicht oder überschritten, gilt das Material als gefährlicher Abfall.

Eine solche pauschale Einstufung ist laut AG EHDA europarechtlich nicht notwendig. „Im Gegensatz zu anderen POP-Stoffen ist für HBCD, wenn es im Dämmstoff eingebunden ist, weder für die Handhabung, noch für die Entsorgung eine spezielle Sicherheits- oder Personenschutzmaßnahme nötig.“ Darüber hinaus unterstreichen die Beteiligten, dass die Branche parallel an Lösungen zum stofflichen Recycling von Polystyrol-Dämmstoffen unter Ausschleusung von HBCD arbeite. Diese stünden zurzeit noch nicht kommerziell zur Verfügung. Die AG EHDA wolle hier Plattform sein.