TRGS 519 – neue Termine für Aktualisierungsschulungen (1 Tag) und Sachkundelehrgänge nach Anl. 3 (5 Tage) und Anl. 4 (3 Tage)

Aktualisierungsschulungen für Sachkundige gemäß Anl. 3 oder Anl. 4 der TRGS 519 zur Verlängerung der Gültigkeit der bereits erworbenen Sachkunde
(1-Tages-Seminar)

Die Sachkunde nach TRGS 519 für ASI-Arbeiten mit Asbest gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren.
Alle Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren bis 30. Juni 2016 gültig.
Die neue TRGS 519 vom Januar 2014 legt fest, dass zur Verlängerung der 6-jährigen Geltungsdauer, während der Geltungsdauer ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht werden muss.
Die Fortbildungskurse für Sachkundige nach Anlage 3 und Anlage 4 müssen getrennt durchgeführt werden.

Lehrinhalte des Fortbildungskurses:

  • Asbest – Neue Fundstellen, Aktuelles zu Gesundheitsgefahren
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
  • Hinweise und Neuerungen zu Verwendungsbeschränkungen
  • Aktuelles zu technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Neuerungen zur persönlichen Schutzausrüstung

Zahlreiche Beispiele aus der Praxis veranschaulichen und vertiefen die Theorie.
Dieser Lehrgang auf Grundlage der neuen TRGS 519, Anlage 5, verlängert die Geltungsdauer Ihres gültigen Sachkundenachweises um weitere 6 Jahre.

Das Ablegen einer Prüfung wird für diesen Lehrgang nicht gefordert.

Termine:

Aktualisierungsschulung
TRGS 519 Anl. 3 TRGS 519 Anl. 4
01.02.2018

 

Sachkundelehrgänge gemäß Anl. 3 oder Anl. 4 der TRGS 519
(TRGS 519 Anl. 3 – 5-Tage-Seminar; TRGS 519 Anl. 4 – 3-Tage-Seminar)

Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anl. 3 bzw. Anl. 4
Beschreibung:
Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen.
Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.

Werden Sanierungsarbeiten oder Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch einen Lehrgang gem. Anlage 3 der TRGS 519 erworben werden.

Werden Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten von Asbestzementprodukten oder Entsorgungsarbeiten vorgenommen, muss der Sachkundenachweis durch Lehrgang gem. Anlage 4 der TRGS 519 erworben werden

Termine:

Sachkundelehrgänge
TRGS 519 Anl. 3 22.01. – 26.01.2018
(5 Tage)
 TRGS 519 Anl. 4 22.01. – 23.01.2018
und 26.01.2018
(3 Tage)

Die Aktualisierungsschulungen und Sachkundelehrgänge finden in Rostock statt.

Das Informationsblatt und Anmeldeformular stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Übersicht Weiterbildungen I. Quartal 2018

Anmeldeformular TRGS 519 -BGR 128 – I. Quartal 2018

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775