Neue Regelungen für Zeitarbeit ab 1. April 2017
Die Rechte von Leiharbeitnehmern werden gestärkt. Der Missbrauch bei Werkverträgen wird verhindert. Ab dem 1. April 2017 dürfen Leiharbeitnehmer längstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden. Nach neun Monaten muss ihr Arbeitsentgelt dem der Stammbelegschaft entsprechen. Ausnahmen für tarifgebundene Arbeitnehmer sind möglich. Mehr Rechte für Leiharbeiter Die Ansprüche von Leiharbeitnehmern und -nehmerinnen werden [...]