Seit 1. Januar 2015 gilt das bundesweite „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohn – Mindestlohngesetz“ vom 11.08.2014. Danach beträgt der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Diesen Mindestlohn müssen Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland ihren im Inland beschäftigten Mitarbeitern zahlen.

Außerdem haben fast alle Bundesländer die Vergabe öffentlicher Aufträge jetzt an das Einhalten von Tarifstandards gekoppelt und ihre Tariftreuegesetze neu und europarechtskonform gestaltet, teilweise mit höheren Grundentgelten, so in Bremen (8,70 €), Nordrhein-Westfalen (8,85 €) Rheinland-Pfalz (8,70) und Schleswig-Holstein (9,18 €). Einige Länder legen darüber hinaus auch vergabespezifische Mindestlöhne fest.

Die Auftragsberatungsstellen haben eine Übersicht über die bisherigen Mindestentgeltregelungen in den Bundesländern veröffentlicht.

⇒ Mindestentgeltregelungen in den Bundesländern

(Quelle: Auftragsberatungsstelle M-V e.V.; www.abst-mv.de)