Lange dürfte es nicht mehr dauern, bis das Bundesumweltministerium einen neuen Arbeitsentwurf zur Ersatzbaustoffverordnung vorlegen wird. „Wir sind nahe davor, dass der 3. Arbeitsentwurf das Licht der Welt erblickt“, sagte BMUB-Abteilungsleiter Helge Wendenburg gestern in Berlin.

Wendenburg erklärte gestern auf der Berliner Konferenz „Mineralische Nebenprodukte & Abfälle“, dass sich der 3. Arbeitsentwurf in der Endabstimmung im abteilungsübergreifenden Projektteam des Bundesumweltministeriums (BMUB) befindet. Er zeigte sich optimistisch, dass der Entwurf schon bald vorgelegt wird. „Wir sind nahe davor, dass der 3. Arbeitsentwurf das Licht der Welt erblickt“, sagte er.

Wendenburg machte nochmals deutlich, dass ein umfassendes Regelwerk wie die Ersatzbaustoffverordnung nur dann funktioniert, wenn man eine einheitliche Begrifflichkeit über mehrere Rechtsgebiete verwendet. Wichtig sei, dass alle unter Boden das Gleiche verstehen. Von daher bedürfe es nochmal der intensiven Diskussion zwischen den Juristen aus dem Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht und aus dem Baurecht.

Ein so umfassendes Regelwerk könne man auch nur dann in Kraft setzen, wenn es gelingt, den größten Teil der Stakeholder mitzunehmen, betonte der BMUB-Abteilungsleiter. Deshalb werde es das Planspiel geben. Er geht davon aus, dass es bis zum Sommer eine Entscheidung über die abgegebenen Angebote auf die Ausschreibung geben wird und dann mit dem Planspiel begonnen wird. Dafür wird aber das BMUB vermutlich einen großen Raum buchen müssen. Denn alle Länder hätten schon angekündigt, an dem Planspiel teilnehmen zu wollen. Wenn jedoch jedes Bundesland drei Vertreter schickt, wäre die kritische Größe für das Planspiel schon alleine durch die Ländervertreter erreicht.

Mehr Recyclingbaustoffe für den Hochbau

Wendenburg ging auf die Inhalte des 3. Arbeitsentwurfs nicht weiter ein, betonte aber nochmal, dass das BMUB hohe Verwertungsquoten und ein hochwertiges Recycling anstrebt. „Wir sind uns mit den Kollegen vom Bau einig, dass wir auch mehr Recyclingbaustoffe in den Hochbau bekommen wollen“, sagte er. Aber da gebe es sowohl bei der Aufbereitung als auch bei der Verwendung noch Probleme, „mit denen wir uns auseinandersetzen müssen“.

Schwierig ist in der Praxis offenbar auch, dass es unterschiedliche Auffassungen über den Abfallbegriff gibt. Viele Teile von Tunnelaushub beispielsweise würden von den beteiligten Unternehmen und den beaufsichtigenden Ländern nicht unbedingt als Abfall angesehen, verdeutlichte Wendenburg. Die EU wiederum habe einen sehr weiten Begriff, demzufolge Abfälle, die unmittelbar an Ort und Stelle wieder eingebaut werden und nicht kontaminiert sind, keine Abfälle sind. „Bei Stuttgart 21 hätten wir somit mit dem Tunnelaushub keine Abfälle“, erklärte der BMUB-Vertreter. Die Frage sei aber, wie man mit dieser Definition bei Neubaustrecken der Deutschen Bahn oder einer Autobahn umgeht. Und wie weit ein Ausbau als ein Bauabschnitt angesehen wird.

Wie Wendenburg auch klarstellte, sei das BMUB nicht in der Lage, eine Komplettregelung vorlegen. Eine solche Regelung würde bei der grünen Wiese anfangen, den Bau einschließlich des Aushubes regeln, und letztlich auch den Abriss. Dafür habe das BMUB aber nicht die Regelungskompetenz, sagte er. Zwar habe das Ministerium eine vollständige Kompetenz für das Kreislaufwirtschaftsgesetz, dann aber müsse es sich Abfall drehen. Auch die Regelungskompetenz des Bundes beim Bauen erstrecke sich ausschließlich auf das Planungsrecht.

„Wir haben keine bauordnungsrechtliche Kompetenz, das ist Ländersache“, betonte Wendenburg. Deshalb könne das BMUB nicht die Baustelle und die Verantwortlichkeiten von Bauherren, Architekten und Bauunternehmern regeln. Die Länder wiederum könnten das zwar theoretisch tun, aber das sei nicht gewollt. Das Bauordnungsrecht in allen Ländern sei seit Anfang der 90er Jahre rigoros entschlackt und entbürokratisiert worden, erklärte der BMUB-Vertreter. Dort gebe es deshalb kaum noch Genehmigungen und kaum noch Aufsicht.

(Quelle: Verlag 320°, www.320grad.de)