Alle Bundesländer sind auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet, ihre Abfallwirtschaftspläne nach sechs Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Deren Inhalt und Überarbeitung sowie das Beteiligungsverfahren werden durch die Paragraphen 30 bis 32 Kreislaufwirtschaftsgesetz gesetzlich geregelt. Nach Auswertung des bestehenden Abfallwirtschaftsplanes 2008 Mecklenburg-Vorpommern fiel die Entscheidung zur Überarbeitung.
Das Kabinett hat den Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes zur Kenntnis genommen und dem weiteren Anhörungsverfahren zugestimmt, dass der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern durchführt.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf ist in der Zeit vom 1. September bis 1. Oktober 2015 öffentlich ausgelegt
- im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, - in den vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt
- Westmecklenburg
Bleicher Ufer 13
19053 Schwerin, - Mittleres Mecklenburg
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock, - Vorpommern in den Diensträumen der Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56, 2. Etage
18439 Stralsund und - Mecklenburgische Seenplatte in den Diensträumen der Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Helmut-Just-Straße 4, Raum 403
17036 Neubrandenburg sowie
- Westmecklenburg
- im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow.
Die Auslegungszeiten entsprechen den ortsüblichen Öffnungszeiten.
Im Internet ist der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes während des Beteiligungsverfahrens hier im Anschluss unter „Dokumente und Publikationen“ sowie auf den Seiten der oben genannten vier Staatlichen Ämter und des Landesamtes einsehbar. Gemeinsam mit dem Entwurf werden die Gründe und Erwägungen zur Überarbeitung des Abfallwirtschaftsplanes veröffentlicht.
Adresse und Frist für Stellungnahmen
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist
- per E-Mail an r.weisz@wm.mv-regierung.de sowie
- schriftlich oder zur Niederschrift in den Behörden, in denen die öffentliche Auslegung erfolgt,
abgegeben werden.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endet mit Ablauf des 15. Oktober 2015.
Zur besseren Übersicht wird gebeten, Änderungs- und Ergänzungshinweise den jeweiligen Kapiteln zuzuordnen und möglichst eindeutige Formulierungsvorschläge für Veränderungen und Ergänzungen zu unterbreiten.
Dokumente und Publikationen