Seit 1. September ist die Rainer Koch GmbH ordentliches Mitglied im Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Das Fuhrunternehmen Rainer Koch GmbH besteht seit dem 01.05.1989 und ist überwiegend in den Regionen Insel Usedom, Greifswald und Anklam tätig. Das Unternehmen kann auf langjährige Erfahrungen in den Bereichen Transport, Erdarbeiten und Abbrucharbeiten zurückblicken. Als geschultes Dienstleistungsunternehmen verfügt es zudem über alle notwendigen Nachweise und Genehmigungen für den Ausbau von Gefahrstoffen und deren Abtransport.

Leistungen

Transportleistungen • Erdbau • Abbrucharbeiten

Die Rainer Koch GmbH verfügt über einen umfangreichen Fahrzeugpool, der es ermöglicht, komplexe Transport- und Logistikaufgaben zu übernehmen. Bei Bedarf wird die entsprechende Technik für Abbruch- und Verladearbeiten zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus bietet das Unternehmen folgende Dienstleistungen an:

  • Lieferung von Mutterboden, Füllboden, Ziegelrecycling, Frostschutz, Siebkies, Brechsand, Betonrecycling, Feldsteine
  • Umsetzungen von Geräten und Maschinen
  • Diverse Transporte

Weitere Leistungen:

Transport
Fachgerechte Verladung und Transport  aller körnigen und stückigen Materialien (Schüttgut), die in großen Mengen und loser Form vorliegen.

  • Erde, Sand, Kies, Schotter
  • Splitt-Schotter
  • Mutterboden

Erdbau
Das Unternehmen ist seit Jahren auf Arbeiten im Bereich Erdbau spezialisiert. Hochwertige Technik und qualifiziertes Personal garantieren, dass alle Arbeiten sachkompetent und in höchster Qualität ausgeführt werden.

Abbrucharbeiten / Baustoffrecycling / Entsorgung
Qualitätsgerechte Abbrucharbeiten und fach- und ressourcengerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien. Die Mitarbeiter des Unternehmens verfügen über alle dafür notwendigen Qualifikationen wie z. B.

  • Nachweise nach BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 521-Arbeiten Dämm-Material/KMF und Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen gemäß TRGS 519
  • Fachkundenachweis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Transportgenehmigung
  • Transportgenehmigung nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis für alle Abfallschlüssel und Abfallarten