Nach dem Planspiel zur Mantelverordnung wertet das BMUB derzeit die Ergebnisse aus. Bis Sommer könnte ein neuer Referentenentwurf vorliegen, kündigte ein Ministeriumsvertreter auf der IFAT an. Der neue Entwurf soll einfacher und praktikabler werden.

Die Mantelverordnung ist nun schon seit fast zehn Jahren in der Diskussion. Vor allem die Einzelverordnung zu den Ersatzbaustoffen beschäftigte in jüngerer Vergangenheit im Rahmen eines Planspiels die Branche. „Wir werten momentan die Ergebnisse des Planspiels zur Mantelverordnung aus. Unser Ziel ist bis zum Sommer die Textfassung eines neuen Referentenentwurfs fertig zu haben“, sagte Axel Kopp vom Bundesumweltministerium bei einem Vortrag auf der IFAT.

Schon jetzt gebe es erste Ergebnisse zur Ersatzbaustoffverordnung, erläutert Kopp. So sei geplant

  • die Geringfügigkeitsschwellenwerte in Artikel 1 der Mantelverordnung nicht zu verrechtlichen und somit zu streichen
  • die Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzverordnung stärker zu harmonisieren
  • die Güteüberwachung, Dokumentation und den behördlichen Vollzug einfacher zu gestalten
  • angemessene Übergangsregelungen einzuführen.

Kopp räumte ein, dass das Planspiel hätte optimaler laufen können: „Es war alles in allem in bisschen chaotisch.“ Aber gerade bei den letzten Arbeitsgruppentreffen habe eine gute und offene Atmosphäre geherrscht. „Wir haben gelernt, dass wir die Verordnung einfacher, praktikabler machen müssen.“

„Noch ein dickes Brett zu bohren“

Branchenvertreter zeigten sich unterdessen mit dem Planspiel einigermaßen zufrieden. „Als Praktiker haben wir den Wissenschaftlern die Grenzen ihres Konzepts aufgezeigt“, sagte Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer des Verbands Baustoffrecycling Bayern. Ähnlich äußerte sich auch Berthold Heuser. „Im Endeffekt sind die Probleme der Artikel untereinander für die Praxis deutlich geworden“, so der Geschäftsführer der Remex Mineralstoff Gesellschaft. Hier gebe es eindeutig Harmonisierungsbedarf.

Deutlich wurde auch die Forderung vieler Branchenvertreter, in der Ersatzbaustoffverordnung und der Deponieverordnung gleiche Verfahren zu Probenahme und Bewertung festzulegen. „Hier haben sie noch ein dickes Brett zu bohren“, sagte Schmidmeyer in Richtung Kopp. Heuser ergänzte: „200 Millionen Tonnen Material müssen sich in der Ersatzbaustoffverordnung einem neuen Diktat unterwerfen. Das Verfahren für Deponien umzustellen, muss auch möglich sein.“

Referentenentwurf wird mit Praxis abgestimmt

Dass die Forderung Gehör findet, ist jedoch eher unwahrscheinlich. „Ob wir die Deponieverordnung in diesem Stadium der Mantelverordnung noch integriert bekommen und auf das neue Verfahren umgestellt werden kann, ist fraglich“, sagte Kopp. Aktuell stimme sich sein Referat bereits mit den “Bodenschützlern” ab.

Geplant ist laut Kopp, den neuen Referentenentwurf zur Mantelverordnung bis Sommer vorzulegen und anschließend mit Praxisvertretern zu diskutieren. Das Papier könnte dann im September vom Bundesrat beschlossen werden und noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, erklärte er. Ob jedoch diese Entwicklung tatsächlich eintreten wird, bleibt erst einmal abzuwarten.

(Quelle: www.320grad.de)