Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2016 die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer blockiert. Die Länderkammer verwies den Gesetzentwurf zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss.

Der monatelange Streit über die Reform der Erbschaftsteuer geht in die Verlängerung. Die Länder haben am Freitag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Damit verzögert sich das umstrittene Gesetz über die künftigen Steuerprivilegien für Firmenerben mindestens bis zum Herbst.

Die schwarz-rote Koalition ist in der Länderkammer auch auf Stimmen der Grünen angewiesen. SPD, Grüne und Linke in der Länderkammer halten jedoch die geplanten Verschonungsregeln für Firmenerben für überzogen und teils verfassungswidrig. Deshalb muss nun im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden werden.

Der derzeitige Gesetzentwurf sieht vor, dass für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden für eine Steuerbefreiung gelten. Zugleich gibt es neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Neu sind zudem Stundungsmöglichkeiten für die Steuerzahlung und die steuerliche Begünstigung von geplanten Investitionen, die innerhalb von zwei Jahren aus dem Nachlass finanziert werden.

Im Kern dreht sich der Konflikt um die Frage, wie weit der Staat Firmenerben künftig noch entgegenkommen will und rechtlich darf, wenn sie das Unternehmen und seine Arbeitsplätze erhalten. Dabei steht außer Frage, dass sie weiter nach sieben Jahren vollständig von der Steuer befreit werden können. Allerdings hatte das Verfassungsgericht dafür höhere Hürden gefordert, vor allem bei vererbten oder verschenkten großen Betriebsvermögen.

So sieht der Reformentwurf vor, dass ab einem Betriebserbe von 26 Millionen Euro geprüft wird, ob der Erbe nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus seinem Privatvermögen bezahlen kann. Lehnt er das ab, fällt der Steuernachlass geringer aus: Ab einem ererbten Betriebsvermögen von 90 Millionen soll es keinen Rabatt mehr geben. Für Familienvermögen soll es aber künftig einen neuen Wertabschlag von bis zu 30 Prozent geben. Außerdem soll die Unternehmensbewertung generell deutlich niedriger ausfallen.