HBCD-haltige Dämmstoffabfälle sind nach den Willen des Bundesrates ab 2017 für ein Jahr keine gefährlichen Abfälle mehr. Die Länderkammer stimmte heute mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen, der die im vorigen Jahr von der Länderkammer beschlossene Regelung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) explizit für HBCD für zwölf Monate wieder aussetzt. Mit dem Aufschub bis Ende 2017 soll sich der aktuelle Entsorgungsstau bei Wärmedämmplatten auflösen.

Die Bundesländer waren zuvor von Handwerk, Industrie und Entsorgungswirtschaft über Monate vehement kritisiert worden. Viele Müllverbrennungsanlagen hatten wegen der Einstufung der Dämmabfälle als gefährliche Abfälle die Annahme verweigert, die Entsorgungspreise waren seit September auf über 7.000 € pro Tonne explodiert und Baustellen mussten stillgelegt werden.

Noch am Morgen vor der Bundesratssitzung war das Abstimmungsergebnis offen. Weder der Antrag von Nordrhein-Westfalen noch der Antrag des Saarlandes fanden bei der Probeabstimmung eine Mehrheit. Nordrhein-Westfalen hatte in der Länderkammer einen Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt, der den vom Saarland eingebrachten Verordnungsantrag ergänzt. Somit bleibt es zwar beim im vorigen Jahr in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) beschlossenen dynamischen Verweis auf die POP-Verordnung. Aber übergangsweise wird es eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für Hexabromcyclododekan (HBCD/HBCDD) geben.

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) begründete dies damit, dass im Hinblick auf die Umweltrelevanz von HBCD die befristete Ausnahmeregelung für diesen Stoff dringend geboten sei, da sie sonst unbeschränkte Geltung entfalten würde. Der vorgesehene Aufschub bis zum 31. Dezember 2017 ermögliche es den Fachgremien des Bundes und der Länder, für die Abfälle, Anforderungen für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten. Diese seien notwendig, um eine rechtskonforme Entsorgung und die Einhaltung der Regelungen der POP-Verordnung sicherzustellen sowie die Rückverfolgbarkeit und Dokumentation des Entsorgungswegs zu gewährleisten.

Bundeskabinett entscheidet nächste Woche

Am Mittwoch (21.12.2016) nächster Woche wird das Bundeskabinett dem Beschluss des Bundesrates folgen. Das Bundesumweltministerium begrüßte zwar den Antrag von Nordrhein-Westfalen, sorgt sich aber auch, was nach Auslaufen der Befristung geschieht. Denn ab 1. Januar 2018 wären HBCD-haltige Abfälle wieder gefährlich.