Der Bundestag hat am 26.01.2017 das „Gesetz zur Sicherung des Fortbestandes der Sozialkassen im Baugewerbe“ (SOKA-SiG)  verabschiedet.  Es muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden, bevor es in Kraft tritt.
Jedoch bestehen erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, die wir als Verband uneingeschränkt teilen.
Wir haben uns deshalb an den Bundespräsidenten gewandt und ihn gebeten, die Verfassungskonformität des Gesetzes vor Unterzeichnung zu prüfen.
 
Das Gesetz  beinhaltet, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV Bau bis zum Jahr 2006 zurück wirksam werden. Diese Tarifverträge verpflichten alle Bauunternehmer, in die Sozialkasse im Bauwesen einzuzahlen, obwohl eigentlich nur Mitglieder der Arbeitgeberverbände HDB und ZDB hierzu verpflichtet wären. Das Bundesarbeitsgericht hat letztinstanzlich festgestellt, dass alle Allgemeinverbindlicherklärungen im Zeitraum 2008 bis 2014 unwirksam waren.
Bei dem SOKA-SIG handelt es sich um eine so genannte echte Rückwirkung, weil ein in der Vergangenheit liegender Sachverhalt rückwirkend anders geregelt werden soll.
Somit ist dieses Gesetz im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich bedenklich. Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips ist nämlich das Rückwirkungsverbot.
Eine „echte Rückwirkung“ von Gesetzen ist jedoch grundsätzlich aufgrund des Rückwirkungsverbots nicht möglich. Lediglich, wenn kein Vertrauensschutz aufgrund der alten Rechtslage entstehen konnte, da über deren Inhalt möglicherweise Unklarheit herrschte oder bei einem „überragenden Interesse des Allgemeinwohls“ kann eine echte Rückwirkung verfassungsgemäß sein.
Befürworter des Gesetzes stützen ein solches überragende Interesse auf die Gefährdung der Sozialkase in ihrer Existenz durch mögliche Rückforderungen. Die Kritiker sind sich hingegen einig, dass aufgrund der erheblichen Rücklagen der SOKA deren Existenz zu keiner Zeit gefährdet war. Insofern besteht kein derartiges überragendes Interesse des Allgemeinwohls.
es ist davon auszugehen, dass es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zahlreiche Verfassungsklagen geben wird, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Erfahrungsgemäß dauern solche Klagen mehrere Jahre. In diesem Zeitraum dürfte die SOKA-Bau erst einmal ihre Existenz gesichert haben.
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