Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung muss substanziell verändert werden, fordern mehrere Verbände aus dem Handwerk und Bau. Sonst werde der Referentenentwurf die ohnehin rückläufigen Recyclingquoten noch verschlechtern.

Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung drängt die bereits rückläufige Recyclingquote für Bau- und Abbruchabfälle noch weiter zurück und sorgt dafür, dass rund 50 Millionen Tonnen zusätzlich deponiert werden müssen. Zu diesem Urteil kommen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Abbruchverband und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe in einer gemeinsamen Stellungnahme.

„Dem BMUB ist es mit dem vorgelegten Entwurf nicht gelungen, ein Regelwerk zu schaffen, das den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen – von der Planung eines Bauvorhabens über den Zeitpunkt der Abfallentstehung bis hin zu Entsorgung und Einbau – durchgängig und praxisgerecht regelt“, lautet das Urteil der Verbände. Es würden Regelungen für Voruntersuchungen, zum Abfallmanagement am Anfallsort sowie zur Verantwortung des Bauherrn fehlen – das erschwere das Recycling. Der Entwurf müsse substanziell verändert werden.

Unbedenkliches Material kann nicht in Böden eingebracht werden

Außerdem könne nachweislich unbedenkliches Bodenmaterial im Zuge von Baumaßnahmen nicht wieder in Böden ein- oder ausgebracht werden. „Hinzu kommt, dass der Verordnungsentwurf der Akzeptanz von Ersatzbaustoffen nicht förderlich ist“, so die Verbände. „Der hohe bürokratische Aufwand durch Untersuchungs- und Dokumentationspflichten sowie weitreichende Verwendungsbeschränkungen für Recyclingbaustoffe wird im Gegenteil deren Attraktivität weiter verringern.“

Zweifel melden die Verbände an der BMBU-Aussage an, dass lediglich 10 bis 13 Millionen Tonnen zusätzlich deponiert werden müssen. Vielmehr sei mit rund 50 Millionen Tonnen zusätzlich zu deponierenden mineralischen Bau- und Abbruchabfällen pro Jahr zu rechnen. Damit wäre dem heute verfügbare Deponieraum in sieben Jahren erschöpft. Die Folge: akuter Entsorgungsnotstand bei gleichzeitiger Vervielfachung der Entsorgungskosten, warnt der Verband.

Die Anhörung zur Mantelverordnung hatte Anfang Februar begonnen. Zur Verordnung zählt die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung.