Die Bundesregierung will im Eilverfahren die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen regeln. Das Bundesumweltministerium hat dazu den Referentenentwurf der „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ vorgelegt. Die Anhörung läuft dazu bis zum 18. Mai.

Anlass ist die Regelung, welche die zunächst als gefährliche Abfälle eingestuften Wärmedämmplatten für ein Jahr ausgesetzt hatte, nachdem es im Herbst zu Entsorgungsenpässen gekommen war. Die neue Verordnung soll das bis Jahresende laufende Moratorium im Prinzip auf Dauer festschreiben. Die Regierung will sie noch Anfang Juni im Kabinett beschließen, damit der Bundesrat noch rechtzeitig zustimmen kann. Das Bundesumweltministerium hatte die Inhalte mit den Bundesländern im Vorfeld bereits weitgehend abgestimmt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Sie soll dann sofort nach der Verkündung in Kraft treten.

Der Entwurf sieht vor, dass POP-Abfälle, obwohl nicht gefährlich, trotzdem überwachungsbedürftig sind. Zum einen werden ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungverbot und zum anderen eine Anforderung an den Nachweis der schadlosen Verwertung bzw. Beseitigung festgelegt. Die bisherige Regelung in der AVV wird zum 1. Januar 2018 aufgehoben. Abfallerzeuger und Entsorger würden erhebliche Kosten sparen. Allein der jährliche Erfüllungsaufwand reduziere sich um 80 Mio €.

⇒ Entwurf der Verordnung