Der Bundesrat hat heute (07.07.2017) die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung beschlossen..

Mit der Neuregelung, die vermutlich zum 1. August 2017 in Kraft treten dürfte, wird die Entsorgung von Hexabromcyclododecan-haltigen Wärmedammplatten aus Styropor langfristig gesichert. Die Länderkammer hat in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Kabinettsbeschluss entsprochen, die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) einzuführen und die Abfallverzeichnisverordnung anzupassen.

Die neue sogenannte POP-Verordnung weist bestimmte POP-Abfälle, darunter Hexabromcyclododecan (HBCD), künftig als nicht gefährliche Abfälle aus. Das bisherige Moratorium sah diese Einstufung ebenfalls vor, wäre aber zum Jahresende ausgelaufen.

Der Beschluss sieht außerdem vor, dass diese Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen.