Nach den jüngsten Ausschusssitzungen des Bundesrates steht fest: Die Mantelverordnung* wird nicht am 22. September im Bundesrat behandelt. Die Bundesrats-Ausschüsse sprechen sich mehrheitlich dafür aus, die Entscheidung darüber zu vertagen.

Auf ihren Sitzungen in dieser Woche haben sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der federführende Umweltausschuss, der Wirtschaftsausschuss und auch der Wohnungsbauausschuss dafür ausgesprochen, die Entscheidung über die Mantelverordnung zu verschieben.
Alle Ausschüsse stimmten auf ihren Sitzungen einem Antrag Hessens zu, die Befassung mit der Mantelverordnung bis zu einer Äußerung der neuen Bundesregierung zu verschieben.

Somit wird die Mantelverordnung erst nach der Bundestagswahl im Bundesrat beraten. Frühestens ab 16. Oktober werden sich die Ausschüsse des Bundesrats wieder mit dem Entwurf beschäftigen können. Am 3. November steht die nächste Plenarsitzung im Kalender der Ländervertreter.
In den letzten Wochen ist der Widerstand gegen das Verordnungspaket in der Länderkammer gewachsen. Das Saarland votiert in einem eigenen Antrag sogar für die komplette Streichung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aus der Mantelverordnung. Die fachlichen Mängel der EBV seien so erheblich, dass sie in einem Bundesratsverfahren nicht geheilt werden könnten. Rheinland-Pfalz möchte zumindest eine Verschiebung des Inkrafttretens der Mantelverordnung von derzeit einem auf zwei Jahre nach Verkündung, während Nordrhein-Westfalen eine sorgfältigere Evaluation der ökologischen und ökonomischen Wirkungen der Verordnung einfordert.

* Als Mantelverordnung wird die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BR-Drucksache 556/17) bezeichnet.