Da der Bundesrat die neue Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz nicht verabschieden wollte, ist nun die neue Bundesregierung dran, eine Lösung für die künftige Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen zu finden. Denn dies ist dringend nötig. Der Deponieraum wird immer knapper. Ein neuer Entsorgungsnotstand zeichnet sich ab – und ein Konflikt zwischen einer möglichst hohen Recyclingquote und strengeren Umweltauflagen.

Der Entsorgungsengpass bei den HBCD-haltigen Styropor-Dämmstoffen könnte sich bald auch bei anderen Bauabfällen wiederholen – und zwar in einem viel stärkeren Ausmaß. Deutschland hat zu wenige Bauschuttdeponien und geplante Gesetzesänderungen könnten dafür sorgen, dass die sowieso schon begrenzten Kapazitäten an ihr Limit kommen. Zwar wurde die Verabschiedung der sogenannten Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz von den Ländern gerade im Bundesrat verschoben.

Vom Tisch ist die Neuregelung zur Entsorgung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen aber noch lange nicht. Zu bedeutend und zu drängend ist das Thema sowohl für das Baugewerbe, als auch für Umweltschützer und diejenigen, die sich um die Abfallentsorgung in Deutschland kümmern.

Künftig fallen noch mehr Baustellenabfälle an
Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfällen sowie Boden und Steine, stellen mit einem Anteil von rund 60 Prozent am Gesamtaufkommen die größte Abfallfraktion in Deutschland dar. Jährlich kommen über 200 Millionen Tonnen Bauabfälle zusammen, die einer Verwertung oder einer Beseitigung zugeführt werden müssen. Schon jetzt sind allerdings die Kapazitäten auf den Deponien knapp, die Bauabfälle werden teilweise ins Ausland transportiert. Und das alles könnte sich noch drastisch verschärfen, wenn die MantelV in Kraft tritt.

Selbst das federführende Bundesumweltministerium (BMUB) geht davon aus, dass die Menge der jährlich zu entsorgenden Bau- und Abbruchabfälle künftig um rund 13 Millionen Tonnen steigt, da mehr Bauabfälle als zu umweltschädlich für eine Wiederverwendung eingestuft werden. Die Kritiker der Verordnung sprechen sogar von 50 bis 70 Millionen Tonnen zusätzlicher Abfälle, die dann deponiert werden müssten.

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
Die Mantelverordnung (MantelV) fasst verschiedene Verordnungen zusammen und schafft eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen einschließlich Böden und den Einsatz von Recycling-Baustoffen. Sie besteht aus mehreren Teilen. Den Kern bilden nach Angaben des Bundesumweltministeriums die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert.

Damit entsteht ein neues Regelwerk, das dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen soll. Damit wird es Anpassungen vor allem bei den ökologischen Qualitätsanforderungen und den Einbaumöglichkeiten für Ersatzbaustoffe geben, die erstmals bundeseinheitlich geregelt werden. Es gibt also tendenziell strengere Umweltauflagen und der Einsatz bzw. die Wiederverwendung von bereits einmal eingesetzten Baustoffen wird stärker reglementiert.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) geht davon aus, dass sich die neue Bundesregierung zügig mit der MantelV auseinandersetzen wird. Dennoch begrüßt das Baugewerbe die Verschiebung. Zu groß seien die Mängel, die die Verordnung in ihrer jetzigen Form in der Praxis mit sich bringen könnte.

„Die Länder haben unsere Bedenken und vielen Änderungsforderungen ernst genommen“, freut sich deshalb auch der Recyclingexperte Michael Heide vom ZDB. Da er dennoch innerhalb des Bundesrats keine einheitliche Linie erkennt, werde es wohl doch noch eine Zeit dauern, bis ein neuer Versuch der Verabschiedung der Verordnung anstehen kann. „Einigen Ländern sind die neuen Umweltauflagen immer noch nicht streng genug, andere sehen einen erhöhten bürokratischen Aufwand“, erklärt ZDB-Geschäftsführer Heide.

Umweltbundesamt: MantelV „ein guter Kompromiss“
Eigentlich ist das Interesse an einem schnellen Inkrafttreten groß. ZDB, die Abbruch- und Recyclingbranche, die Entsorgungswirtschaft als auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) drängen schon seit langem, dass die Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle neu, bundeseinheitlich und unter Berücksichtigung des immer knapper werdenden Deponieraums geregelt werden müsse. Hat die Bauwirtschaft vorrangig das Ziel, den Entsorgungsaufwand  für die Betriebe durch Baustoff-Recycling und Wiederverwertung von Böden niedrig zu halten, so geht es neben der Ressourcenschonung aber auch um den Grundwasser- und Bodenschutz.

Einerseits stecken in den riesigen Mengen an mineralischem Bauschutt und Böden viele Möglichkeiten der Wiederverwendung, die man nicht ungenutzt lassen sollte. Andererseits möchten Umweltexperten jedwede Verschlechterung der Grundwasser- und Bodenqualität vermeiden. Durch die MantelV werden die ökologischen Qualitätsanforderungen an Ersatzbaustoffe steigen – einerseits ein Gewinn für die Umwelt, andererseits eine Einschränkung für den Einsatz der recycelten Baustoffe.

Den Schutz von Mensch, Boden und Grundwasser durch harmonisierte Maßstäbe bundeseinheitlich zu gewährleisten, ist der eigentliche Ansatz des BMUB für die MantelV. Hierzu müsse es gelingen, bundeseinheitliche Anforderungen beim Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe sowie dem Auf- und Einbringen von Bodenmaterial bei Errichtung technischer Bauwerke und bei Verfüllungen zu schaffen, gibt Felix Müller, Experte für Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft am Umweltbundesamt (UBA) zu bedenken: „Derzeit gibt es hierfür nur sehr allgemeine Vorgaben auf gesetzlicher Ebene, die lediglich durch nicht rechtsverbindliche, inzwischen teilweise veraltete und aus fachlicher Sicht nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechenden technische Regeln oder Erlasse in den Ländern konkretisiert werden.“ Eine Regelung sei überfällig und hierfür sei „der vorliegende Gesetzesentwurf der MantelV mit der Ersatzbaustoffverordnung als zentralem Element zur Güteüberwachung ein guter Kompromiss, bei dem die Belange des Bodenschutzes, des Grundwasserschutzes aber auch der Schonung der natürlichen Ressourcen durch möglichst hohe Verwertungsquoten im Sinne einer Kreislaufwirtschaft berücksichtigt würden“, so Müller weiter.

Seiner Meinung nach ist es kurzsichtig und polemisch, nun die Kritik am Gesetzespaket auf mögliche neue Deponieraumbedarfe zu verkürzen. Der Erfolg der Kreislaufwirtschaft sei nicht allein an undifferenzierten, quantitativen Verwertungsquoten für alle Bau- und Abbruchabfälle festzumachen und dürfe die Qualität des Recyclings und eine mögliche, problematische Schadstoffanreicherung und -verlagerung durch Ersatzbaustoffe nicht außer Acht lassen. Dies verlange eine politische Weichenstellung, sonst verlagerten wir eine Entsorgungsproblematik und unkalkulierbare Risiken lediglich in die Zukunft, konstatiert Müller.

In den vergangenen Monaten wurde viel darüber diskutiert, wie mineralische Bau- und Abbruchabfälle zukünftig aufbereitet und wiederverwendet werden können und wie dabei eine möglichst hohe Recyclingquote erreicht werden kann. Doch wie geht es nun weiter nach der Bundesrats-Entscheidung? Die Kritikpunkte müssen Stück für Stück bearbeitet werden. Weiterhin beharrt das Baugewerbe auf einer ausgewogenen Lösung, da nicht in Aussicht steht, dass künftig wieder mehr Deponien gebaut werden.

Deponieraum in sieben Jahren voll
Dass der vorhandene Deponieraum für mineralische Bau- und Abbruchabfälle schon jetzt knapp ist, liegt unter anderem daran, dass sich auf dem Bau die Tendenz, möglichst viel zu recyceln, schon in den vergangenen Jahren rückläufig entwickelt hat. Die neue MantelV könnte den Trend noch verstärken. Diese Befürchtungen haben ZDB, ZDH, der Deutsche Abbruchverband und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe nach der Bundesratsentscheidung nochmals in einer gemeinsamen Mitteilung bekräftigt. Demnach wird der heute verfügbare Deponieraum bereits in sieben Jahren vollständig verfüllt sein.

Ferner heißt es darin: „Wäre die Mantelverordnung ohne wesentliche Änderung in Kraft getreten, wäre binnen weniger Jahre ein Entsorgungsnotstand bei mineralischen Bau- und Abbruchabfällen eingetreten.“ Bislang werden von den zirka 200 Millionen Tonnen jährlich anfallenden mineralischen Bau- und Abbruchabfällen noch 90 Prozent durch Recycling und Verwertung im Kreislauf gehalten. Doch dieses System steht auf der Kippe.

Das sind mineralische Bau- und Abbruchabfälle
Zu den mineralischen Bau- und Abbruchabfälle zählen:

  • Boden und Steine, die beispielsweise beim Baugrubenaushub oder bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen anfallen,
  • Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik) Straßenaufbruch (Bituminös gebundener Asphalt, Randsteine, Plaster, Schotter und Kies),
  • Baggergut von Gewässerausbaumaßnahmen (ohne organische Anteile)
  • gipshaltige Bauabfälle

Aus Gleisschotter sowie Schlacken, Aschen und Sanden aus industrieller Produktion bzw. der Hausmüllverbrennung können ebenfalls zu Ersatzbaustoffen aufbereitet werden, wobei die Ersatzbaustoffverordnung für die einzelnen Abfallarten spezifische Regelungen beinhaltet.

Grundsätzlich gilt, dass die Abfälle nicht kontaminiert sein dürfen, wenn sie in irgendeiner Form wiederverwendet werden sollen. Für eine Aufbereitung als neuer Baustoff sollten sie möglichst sortenrein getrennt werden.

Da der Deponieraum schon jetzt dramatisch verknappt ist, müssen der Bausektor und die Entsorger mit immer weiteren Transportentfernungen von bis zu 200 Kilometern und mehr rechnen. Das verursacht Kosten, einen hohen Straßenverschleiß durch LKW-Verkehr und große Umweltbelastungen. Ein weiterer Anstieg der Entsorgungskosten – eine automatische Folge der MantelV in ihrer jetzigen Form – würde laut der Warnung der Bauwirtschaft nicht nur die Modernisierung der Infrastruktur stark verteuern, sondern auch das Bemühen um bezahlbaren Wohnraum konterkarieren.

Zu den Forderungen der Verbände zählen: Die Einführung von Bauherrenpflichten zur Voruntersuchung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie ein Produktstatus für alle nach der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Ersatzbaustoffe. Zudem seien die im europäischen Vergleich sehr strengen Schadstoff-Grenzwerte für Ersatzbaustoffe auf den Prüfstand zu stellen.

Bauschutt: Transporte bis ins Ausland
Die Erschließung einer neuen Abfalldeponie dauert im Schnitt zehn Jahre. Da Deutschland als Land gilt, in dem Mülltrennung und Recycling eine große Rolle spielen, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass grundsätzlich weniger statt immer mehr Abfall anfällt und neue Anlagen kein Thema sind. Doch weit gefehlt. Die Deponien in Deutschland haben derzeit zu wenige Kapazitäten – vor allem für Abfälle aus der Bauwirtschaft.

Wie erst vor ein paar Monaten bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen, kommt es auch bei mineralischen Bau- und Abbruchabfällen und bei Erdaushub immer wieder dazu, dass Bauunternehmen weite Strecken fahren müssen, um eine Deponie zu finden, die den Abfall annimmt. Mitunter führen die Wege ins Ausland, da dort mehr Kapazitäten und weniger strenge Auflagen für Entsorgung von Bauschutt und Böden vorhanden sind. Mit der neuen MantelVO könnte sich auch dieser Trend in Zukunft noch verstärken.

Die Deponien sind mittlerweile so voll, dass der ZDB davon ausgeht, dass bald ein Bauabfall-Tourismus in Richtung Ausland entstehen wird. „Die Niederlande, Polen und Frankreich nehmen unseren Bauschutt und Böden gerne, die haben praktikablere gesetzliche Abfallvorgaben und zudem noch Platz in den Deponien“, sagt Michael Heide. Vor allem die Niederlande wären interessiert an den mineralischen Bauabfällen, die zum Küstenschutz und zur Landgewinnung dienen können.

Gründe für den Bauabfall-Tourismus: Die hierzulande vergleichsweise strengen Vorgaben für die Recycling-Baustoffe und Böden, die nun weiter verschärft werden sollen. Zudem schrumpfen die Kapazitäten der Deponien seit Jahren – und das, obwohl es in einigen Abfallbereichen eine Entwicklung zu mehr Abfall gibt, der deponiert werden muss – wie auf den Baustellen.

Zwar hat der Gesetzgeber schon seit Jahren mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgebeben, dass möglichst viele Rohstoffe, die auch im Bauabfall stecken, wiederverwendet werden sollen. Durch Verschärfungen der Umweltauflagen gelingt dies jedoch häufig nicht. Da es bislang – ohne die MantelV – keine bundeseinheitlichen Vorgaben für den Einsatz von Recyclingbaustoffen und Böden gibt, kommt es bereits jetzt zu einer Art Bauschutt-Tourismus innerhalb Deutschlands. Beispielsweise mangels Deponieraum in Baden-Württemberg von dort nach Bayern, wenn sich dort die nächst gelegene, geeignete Deponie befindet .

Michael Heide präzisiert diese Aussagen und nennt als Beispiel den Bereich der Straßensanierungen. Durch den zunehmenden Autoverkehr reichern sich mehr Schadstoffe in den Böschungen und der näheren Umgebung an. Diese resultieren vor allem aus Reifenabrieb und Diesel-Abgasen, die sogenannte polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) enthalten, die als krebserregend gelten, oder in Form von Chloriden aus Streusalz. Werden diese Böden im Zuge der Baumaßnahme abgetragen, so sind sie in der Regel zu deponieren. Neuer, unbelasteter Boden wird herangeschafft, der jedoch nach einigen Jahren die gleichen Schadstoffwerte wie der vormals vorhandene Boden aufweisen dürfte.

Aus Straßenaufbruch und Bauschutt gewonnene Recycling-Baustoffe werden jedoch schon seit langem gerne für Frost- und Tragschutzschichten oder als Verfüllmaterial im Leitungstiefbau verwendet. Im Bereich von Straßenböschungen oder bei Verfüllungen außerhalb von Fahrbahnbelägen sickert jedoch Niederschlagswasser durch die eingebauten Recycling-Baustoffe hindurch und kann im Recycling-Baustoff in geringen Mengen enthaltene Schadstoffe freisetzen. Die in der Ersatzbaustoffverordnung vorgegebenen Grenzwerte sind im europäischen Vergleich sehr streng und werden nach Einschätzung der Baubranche dafür sorgen, dass erstmals nach Jahrzehnten des erfolgreichen Baustoff-Recyclings wieder mehr Bauschutt entsorgt werden muss. Ähnlich sieht das auch bei anderen Ersatzbaustoffen z. B. aus Metallschlacken aus.

Beispiel Straßensanierung
Wer in Deutschland über eine Straße geht oder fährt, hat oftmals Recycling-Baustoffe unter den Füßen bzw. Rädern. Unter den Fahrbahndecken liegen die Reste von abgerissenen Häusern – Wände, Geschossdecken und Betonpfeiler, die aufbereitet zu Recycling-Baustoffen als Frost- und Tragschutzschichten dienen. Eigentlich muss man sagen, sollten sie liegen, denn diese Form der gezielten Wiederverwertung von Baumaterialien findet in der Praxis weit weniger statt als möglich wäre. Vor allem bereits einmal verwendetes Bodenmaterial – z. B. abgetragene Straßen- und Schienendämme oder auch Erdaushub – kommt seit einiger Zeit kaum ein zweites Mal zum Einsatz.

Deutschlandweit werden derzeit rund 550 Millionen Tonnen mineralischer Rohstoffe pro Jahr benötigt und verbaut, auf der anderen Seite fallen jährlich ca. 200 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Bislang konnten bei Baumaßnahmen anfallende Böden, Bauschutt, Straßenaufbruch sowie weitere Bauabfälle zu über 90 Prozent im Stoffstromkreislauf gehalten werden. Nur knapp 17 Millionen Tonnen der knapp 200 Millionen Tonnen mineralischer Abfälle mussten beispielsweise nach Angaben der Landesvereinigung der Bauwirtschaft Baden-Württemberg im Jahr 2012 auf Deponien entsorgt werden. In den letzten Jahren sei jedoch eine besorgniserregende Trendwende insbesondere im Bereich von Böden zu verzeichnen.

Stattdessen bringen es die Bauunternehmen zu den Deponien. Dort wird es einerseits gebraucht, da die Schuttablagerungen und Böschungen mit Bodenmaterial stabilisiert und Deponiestraßen angelegt werden müssen. So bekommt der Boden sogar wieder eine bauliche Funktion und in der Bilanz gilt er als „wiederverwendet“ statt „entsorgt“. Faktisch liegt er aber auf den Deponien – und diese werden immer voller.

„Will man die Verwertungsquote bei Böden dennoch auf hohem Niveau halten, müsste man den Autoverkehr reduzieren oder zumindest dessen Abgase“, sagt Heide mit einem Augenzwinkern in Richtung der Politik. Der Recyclingexperte sieht die neuen, verschärften Grenzwerte insofern kritisch, als dass nun ein Zielkonflikt entsteht zwischen dem Ansatz, möglichst viel wiederverwenden zu wollen, und gleichzeitig aus der Besorgnis negativer Veränderungen von Böden oder Grundwasser für eine große Masse an Bauabfällen quasi ein Wiederverwendungsverbot auszusprechen. Ressourcenschonung und Abfallvermeidung versus Umweltschutz im Boden- und Grundwasserbereich.

Zudem sind die Grenzwerte und deren Ableitung nicht eindeutig belegt: Als Vorgabe für bundesweite Grenzwerte beruft sich das BMUB auf wissenschaftliche Gutachten, die jedoch in Fachkreisen sehr umstritten sind. Michael Heide berichtet jedoch, dass es bisher keinerlei Untersuchungen gibt, die belegen, dass das Grundwasser überhaupt durch den Einsatz von Recycling-Baustoffen als Unterbau von Straßen belastet wird. Die güteüberwachten Recycling-Baustoffe werden fortlaufend durch staatlich anerkannte Prüfstellen sowohl im Hinblick auf die Einhaltung der technischen Qualität als auch auf ihre Umweltverträglichkeit überprüft.

Die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) berichtet, dass in den letzten drei Jahrzehnten über eine Milliarde güteüberwachte Recycling-Baustoffe verbaut wurden, ohne dass es hierdurch irgendwo Verschlechterungen der Grundwasser – oder Bodenqualität gab. So sehen ZDB und BGRB eigentlich keinen Grund, warum man Grenzwerte dermaßen eng zu Lasten von Abfallvermeidung und Ressourcenschonung ziehen sollte.

Um der Problematik zu entgehen und sich nicht mit Grenzwerten und Schadstoffprüfungen auseinander setzen zu müssen, greifen viele Bauherren deshalb lieber zu Primärrohstoffen wie Natursteinschotter, Kies und Sand und lassen die Finger von Recycling-Baustoffen. Das erlebt auch das Abbruch- und Recyclingunternehmen Max Wild, das sich mit einer Stellungnahme zu der derzeitigen Praxis an die Landespolitik gewendet hat.

Recyclingquote: Baugewerbe befürchtet Rückschritte 
Demnach bleiben große Mengen gütegeprüften Bauschutt-Recycling-Materials einfach ungenutzt, obwohl es mit Primärrohstoffen ebenbürtig und häufig weitaus wirtschaftlicher ist. Natürliche Ressourcen könnten in der Folge besser geschont werden, wenn konsequent Recycling-Baustoffe verwendet würden.

Laut der Firma Max Wild liegt ein großes Manko derzeit darin, dass Recycling-Material in öffentlichen Ausschreibungen nicht verpflichtend als erste Wahl angegeben werden muss. Nur wenn die gesetzlichen Vorgaben entsprechend geändert werden würden, könne die Häufigkeit der Verwendung gesteigert werden. Es müsste in den Leistungsverzeichnissen der Ausschreibungen zumindest produktneutral ausgeschrieben werden. Recycling-Baustoffe sollten zukünftig Primärrohstoffe im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei vergleichbarer Güte ersetzen.

Doch der Fehler liegt aus Sicht der Wirtschaft im System: Bei vielen großen Baumaßnahmen fallen riesige Mengen mineralischer Abfälle an – entweder weil Gebäude ganz oder in Teilen abgerissen oder große Mengen Bodenaushub entsorgt werden müssen. Der anfallende Bauschutt und Boden kann mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sein, die eine Wiederverwertung erschweren oder gar verbieten können.

Eigentlich sollte man das bereits bei der Planung und in der Ausschreibung berücksichtigen sowie eine detaillierte Schadstoffuntersuchung im Vorfeld durchführen. Damit wüsste man, in welchem Umfang mineralische Bau- und Abbruchabfälle anfallen und welche davon wirklich entsorgt werden müssen oder aber als Baustoff aufbereitet werden können – beispielsweise zur Verfüllung von Tagebauten, als Bodenmaterial für technische Bauwerke oder als Tragschicht unterhalb von Asphaltdecken.

Keine Abfallplanung: Baufirmen in der Verantwortung 
Doch genau das passiert in Deutschland nicht oder zumindest nur selten in der Praxis. Es gibt keine Vorschrift, die Auftraggeber von großen Baumaßnahmen – nicht selten sind es Bund, Länder oder Kommunen – dazu verpflichtet, bereits in der Planungsphase einen Blick auf die Verwertung des anfallenden Abfalls zu haben.

Ohne gründliche Vorerkundung können Böden jedoch nur schwer weiterverwertet werden. „Entweder sind gar keine differenzierten Angaben in den Ausschreibungen enthalten oder Bodenmaterial wird pauschal mit einer höheren Belastung als zu entsorgen ausgeschrieben“, beklagt Michael Heide und weist darauf hin, dass durch diese Praxis unnötig viele Abfälle auf der Deponie landen.

Eine zentrale Forderung des ZDB, die noch immer nicht in der MantelVO enthalten ist und aufgenommen werden müsste, lautet deshalb, differenzierte Schadstoffuntersuchungen im Vorfeld von Baumaßnahmen verpflichtend zu machen. Die Verantwortung dafür muss der Bauherr als Abfallerzeuger tragen und nicht – wie es derzeit der Fall ist – das ausführende Bauunternehmen. Denn das Bauunternehmen hat aufgrund von Zeitdruck oftmals gar keine Möglichkeit, Schadstoffuntersuchungen vorzunehmen bzw. deren Ergebnisse abzuwarten und Verwertungsmöglichkeiten auszukundschaften. Die Bauunternehmen müssen aber die anfallenden höheren Entsorgungskosten bezahlen.

Bundesbauministerium kann Kritik nicht entkräften 
Das BMUB teilt zu diesem Thema mit, dass Voruntersuchungen in der Planungs- und Ausschreibungsphase von großen Bauprojekten bereits jetzt gängige Praxis seien. Rechtlich vorgeschrieben werden sollen sie in der Mantelverordnung nicht. „Das BMUB hat aber schon mehrfach angekündigt, einen entsprechenden Standardisierungsprozess unterstützen zu wollen, etwa im Rahmen der DIN-Normen“, so ein Ministeriumssprecher.

Die Befürchtungen, dass künftig mehr Bauschutt auf den Deponien landen könnte, kann das Ministerium nicht entkräften. „Richtig ist, dass sich für die Verfüllung von Abgrabungen gewisse, aus Umweltsicht erforderliche, Einschränkungen im Vergleich mit der gegenwärtigen Praxis in einigen Bundesländern ergeben werden“, antwortet der Sprecher des BMUB. Und genau dadurch könnte sich bundesweit gesehen eine Verschiebung in Richtung Deponierung ergeben.

Recycling-Baustoffe gelten als Abfall 
Auch bei dem Baustoff-Recycling verschärfen sich die Probleme. Seit über 30 Jahren garantiert die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe, seit vielen Jahren hat die Baubranche eine Recycling-Quote von über 90 Prozent, dennoch gelten Recycling-Baustoffe rechtlich weiterhin als Abfall. Obwohl Recycling-Baustoffe wirtschaftlicher sind, werden bei öffentlichen Aufträgen die teureren Primärbaustoffe gewählt, bei denen sämtliche Umweltprüfungen und Einbaubeschränkungen entfallen.

Eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen, d. h. ein uneingeschränkter Produktstatus für güteüberwachte Recycling-Baustoffe und Böden ist überfällig, meint Heide. Auch im aktuellen Entwurf der MantelVO, die der Bundesrat abgelehnt hat, ist eine Einführung eines Produktstatus nur für die Recycling-Baustoffe  der höchsten Umweltverträglichkeitsklasse enthalten. Die übrigen, weiterhin als Bauabfall geltenden Recycling-Baustoffe werden jedoch von keinem öffentlichen Auftraggeber verwendet werden und daher zu entsorgen sein.

Schon seit über zehn Jahren ist eine bundeseinheitliche Verwertungsverordnung für mineralische Bau- und Abbruchabfälle in Arbeit. Der aktuelle Entwurf sorgt bei Michael Heide nur für Kopfschütteln. Weder eine wirkliche Harmonisierung der verschiedenen Vorschriften miteinander noch die Notwendigkeit, dass Abfallverwertung und Schadstoffuntersuchungen schon in der Planungsphase mit berücksichtigt werden müssen, seien befriedigend umgesetzt worden. So ist zwar für Recycling-Baustoffe und Böden der höchsten Umweltqualitätsstufe der langersehnte Produktstatus vorgesehen, doch die bürokratischen Hürden für die Verwendung dieser Produkte bleiben. „Wenn man ein echtes Kreislaufsystem will, muss man das auch planerisch berücksichtigen und eine unbürokratische Verwendung von Recycling-Baustoffen anstreben“, sagt Heide.

Verwertungsquote: EU-Ziel verfehlt
Mit der MantelV in ihrer jetzigen Form würde auch das EU-Ziel einer 70-prozentigen Verwertungsquote mineralischer Abfälle verfehlt werden – ein deutlicher Rückschritt. Und umso mehr gebaut wird, umso größer werden die Abfallberge. Die Bauwirtschaft befürchtet nun, dass mit der neuen Verordnung in ihrer jetzigen Form ähnliche Probleme entstehen wie beim Entsorgungsskandal von HBCD-haltigen Dämmstoffen. Akuter Entsorgungsnotstand bei gleichzeitiger Vervielfachung der Entsorgungskosten.