Das Bundesverkehrsministerium hat klargestellt, dass es bis auf weiteres zu keiner Änderung der Mautsätze kommen wird. Dies bedeutet, dass ab 1. Juli 2018 die bisherigen Mautsätze auch auf die dann zusätzlich mautpflichtig werdenden 40.000 Kilometer Bundesstraßen angewandt werden.

Der Hintergrund: Deutschland ist gemäß der einschlägigen EU-Richtlinie bei der Festlegung der Mauthöhe nicht autonom. Die Maut muss sich auf die Kosten beziehen, die ein Lkw verursacht, wenn er öffentliche Straßen nutzt. Dies wird durch ein wissenschaftliches Wegekosten-Gutachten festgestellt. Das bisher zugrundeliegende Wegekosten-Gutachten betrachtete den Zeitraum 2013 bis 2017.

Eine Neubewertung wäre demnach nun fällig. Von dieser Aufgabe hat das Bundesverkehrsministerium jetzt aber offensichtlich Abstand genommen.

Das Ministerium verweist hierzu auf die noch ausstehende Regierungsneubildung. Aufgrund des Zeitbedarfs für ein Gesetzgebungsverfahren könne bis zum 1. Juli 2018 kein Änderungsgesetz zum Bundesfernstraßen-Mautgesetz mehr erlassen werden. Im Klartext: Mit einer Mautänderung ist prinzipiell zu rechnen. Aber mit dem Gesetzgebungsverfahren wird erst begonnen, sobald eine neue Regierung handlungsfähig ist.