Das FEhS- Institut für Baustoff-Forschung e.V. hat in einem Gutachten den Verbesserungsbedarf des abfall- und vergaberechtlichen Rechtsrahmens für den Einsatz mineralischer Baustoffe bei öffentlichen Ausschreibungen über Bauleistungen analysieren lassen.

„Im Ergebnis brauchen wir eine Änderung des Vergaberechts auf Bundes- und Länderebene, um den politischen Anspruch und die praktische Wirklichkeit in Bezug auf die angestrebten Ziele zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung für den Stoffstrom der Baustoffe aus der Stahlindustrie in Einklang zu bringen“, so FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche.

Anlass für das Gutachten war die in Bezug auf die Baustoffe aus der Stahlindustrie festzustellende Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Verwirklichung von Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz. In vielen politischen Programmen auf nationaler (z.B. ProgRess I und II) sowie auf europäischer Ebene – wie zum Beispiel in der Strategie für ein ressourceneffizientes Europa – wird vor allen Dingen eine deutlich stärkere Fokussierung auf die Ressourcenschonung gefordert. Die Europäische Union hat dazu in ihrer Strategie einen interessanten Vergleich angestellt: Während der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im letzten Jahrhundert weltweit um den Faktor 12 anstieg, nahm im gleichen Zeitraum der Verbrauch von natürlichen Ressourcen weltweit um den Faktor 34 zu!

Auch die Vereinten Nationen haben in ihrer „Agenda für die nachhaltige Entwicklung 2030“ bereits vor einigen Jahren deutlich darauf hingewiesen, dass dem Verbrauch natürlicher Ressourcen weltweit deutlich mehr Beachtung geschenkt werden muss.

Nach dem einschlägigen abfallrechtlichen Rechtsrahmen sollen mineralische Baustoffe aus der Stahlindustrie insbesondere aus Gründen der Kreislaufwirtschaft und des damit bezweckten Umwelt- und Ressourcenschutzes möglichst zu Bauzwecken verwendet werden. Auch nach den vergaberechtlichen Zielsetzungen sollen mineralische Ersatzbaustoffe im Bauvergabeverfahren Berücksichtigung finden. So hat der Begriff „Green Public Procurement“ mittlerweile Einzug in die politische Debatte gehalten.

Die Erfahrung zeigt, dass die praktische Wirklichkeit leider anders aussieht. Insbesondere die Ausschreibungspraxis bei öffentlichen Bauvergaben in einigen Bundesländern lässt nach wie vor zu wünschen übrig. Immer wieder ist festzustellen, dass in entsprechenden öffentlichen Ausschreibungen explizit nur natürliche Gesteinskörnungen zugelassen sind. Somit sind die Anbieter von ressourcenschonenden Baustoffen nicht einmal in der Lage, ein vergleichbares Angebot abzugeben.

Auch die in vielen Branchen seit mittlerweile Jahrzehnten geführte Diskussion um den Abfallbegriff von Rohstoffen ist den Zielen der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes alles andere als dienlich. Dies gilt sicherlich nicht nur für die Baustoffe aus der Stahlindustrie, sondern auch für andere im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung seit langer Zeit funktionierende Stoffströme. Die langwierige Diskussion um den Abfallstatus hat zu deutlichen Imageschäden bezüglich des Einsatzes dieser Nebenprodukte geführt. Durch zusätzliche Auflagen und Restriktionen für „Abfälle im juristischen Sinne“ wird dabei die Kreislaufwirtschaft weiter eingeschränkt.

Ein Blick über den Tellerrand ins Nachbarland Österreich verdeutlicht, dass die Situation in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union leider nicht besser ist. Die vor einigen Jahren dort verabschiedete Recycling-Baustoffverordnung manifestiert explizit eine Ungleichbehandlung von Natursteinen und industriellen Nebenprodukten. Im Ergebnis hat diese Ungleichbehandlung dazu geführt, dass der Einsatz von unseren hochwertigen Nebenprodukten aus der Stahlindustrie im Straßenbau in Österreich zum Erliegen gekommen ist.

„Insgesamt lässt sich somit feststellen, dass der politische Anspruch und die praktische Wirklichkeit in Bezug auf die angestrebten Ziele zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zumindest für den Stoffstrom der Baustoffe aus der Stahlindustrie nicht zusammenpassen. Daraus leitet sich aus unserer Sicht deutlicher Handlungsbedarf für die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen ab“, so FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche.

Um diesen politischen Handlungsbedarf zu konkretisieren, hat das FEhS-Institut bei der Kanzlei Heinemann in Essen ein Gutachten zur Optimierung des Rechtsrahmens für den Einsatz mineralischer Baustoffe bei öffentlichen Bauvergaben in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die abfall- und vergaberechtlichen Vorschriften über den Einsatz von (Ersatz-)Baustoffen bei öffentlichen Bauaufträgen in der Praxis weitgehend wirkungslos bleiben. Zwar haben die deutschen Gesetzgeber in Bund und Ländern mit Blick auf die Vergabe öffentlicher Bauaufträge spezielle abfallrechtliche Vorschriften geschaffen, mit denen der Einsatz mineralischer (Ersatz-)Baustoffe in öffentlichen Bauvergaben gefördert werden soll. Diese Vorschriften des Bundes und der Länder – mit Ausnahme der Länder Rheinland-Pfalz und Thüringen, das sein Kreislaufwirtschaftsgesetz vor kurzem erfreulicherweise diesbezüglich geändert hat – sind jedoch praktisch wirkungslos, weil sie keine zwingenden Rechtspflichten zulasten der öffentlichen Auftraggeber und keine Rechte oder Ansprüche zugunsten Dritter begründen. Zu einem ganz ähnlichen Ergebnis kommt das Gutachten leider in Bezug auf das Vergaberecht auf Bundes- sowie auch auf Länderebene. Dieses begründet keine für den Einsatz mineralischer (Ersatz-)Baustoffe relevanten zwingenden Pflichten der öffentlichen Auftraggeber. Da die einschlägigen abfall- und vergaberechtlichen Vorschriften von Bund und Ländern nicht justiziabel sind, können sie demzufolge auch nicht gerichtlich durchgesetzt werden.

„Daraus ergibt sich aus unserer Sicht die Notwendigkeit, den vergaberechtlichen Rechtsrahmen auf Bundes- und Länderebene zu ändern. Neben der flächendeckenden Zulassung von mineralischen (Ersatz-)Baustoffen in öffentlichen Bauvergaben sollten diese Baustoffe im Sinne der Förderung der Kreislaufwirtschaft und als Beitrag zur Ressourcenschonung in angemessenem Rahmen auch bevorzugt eingesetzt werden“, betont FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche. „Wir werden im Hinblick auf die Realisierung der Ziele zur Ressourcenschonung nur dann einen deutlichen Schritt voran kommen, wenn wir die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend anpassen. Unser Gutachten enthält hierzu konkrete Formulierungsvorschläge. Sehr erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die neue Bundesregierung den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen in den Koalitionsvertrag aufgenommen und sich die Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten von Sekundärrohstoffen zum Ziel gesetzt hat.“

(Pressemitteilung vom 06.03.2018, FEhS-Institut, Th. Reiche)