Nach längerer Pause nimmt der Gesetzgebungsprozess für die Mantelverordnung wieder Fahrt auf. Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe bereitet derzeit die Beratung im Bundesrat vor. Wenn alles wie geplant läuft, könnte der Bundesrat in einigen Monaten über den Gesetzentwurf beraten.

Seit vergangenem Herbst liegt der Entwurf für die geplante Mantelverordnung auf Eis. Die Länder hatten damals kurz vor der Beratung im Bundesrat eine Vertagung beschlossen, weil sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl die Entwicklung auf Bundesebene abwarten wollten. Nun, da die neue Bundesregierung im Amt ist, nimmt das Verfahren wieder an Fahrt auf.

Nach wie vor sind die Bundesländer am Zuge. Sie haben sich bislang noch nicht zur Mantelverordnung positioniert. Auf Initiative der Bund/Länder-Arbeitgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurde inzwischen beschlossen, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit Vertretern der LABO und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) einzurichten. Die Gruppe habe am 8. Mai erstmals getagt, erklärte BMU-Vertreter Michael Heugel vergangene Woche bei einer Veranstaltung auf der Umweltmesse IFAT. Heugel ist im Bundesumweltministerium federführend für die Mantelverordnung zuständig.

Die Arbeitsgruppe habe sich zum Ziel gesetzt, bis Ende Juli ein Ergebnis vorzulegen, erklärte Heugel. Läuft alles nach Plan, könnte das Bundesratsverfahren also nach der Sommerpause beginnen. Dabei ist davon auszugehen, dass der Bundesrat Änderungsanträge beschließen wird. In diesem Fall müssten die Änderungen erneut vom Bundeskabinett und vom Bundestag abgesegnet werden.

Komplizierter Abstimmungsprozess

Die geplante Mantelverordnung hat sich als schwieriges Unterfangen erwiesen. Ziel der Verordnung ist es, für die Entsorgung von Bauabfällen einheitliche, rechtsverbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Bislang gibt es hierzu die Bundes-Bodenschutz-Verordnung aus dem Jahr 1999 sowie eine LAGA-Mitteilung aus dem Jahr 2003, die aber nie von der LAGA verabschiedet wurde. Ferner greift die TA Boden aus dem Jahr 2004, die die Bundes-Bodenschutz-Verordnung im Bereich der Verfüllung ergänzt. Hinzu kommen eine Vielzahl von Erlassen, Verwaltungsvorschriften und Leitfäden der Bundesländer und Kommunen.

Mit der Mantelverordnung sollen die unterschiedlichen Regelungen harmonisiert werden. In diesem Kontext würden dann auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Insbesondere bei der Deponieverordnung gestaltet sich die Abstimmung aber schwierig.

Umstritten sind im Rahmen der Mantelverordnung auch die Rahmenbedingungen für die Verfüllung sowie die Auswirkungen für die einzelnen Entsorgungswege der Bauabfälle. Während die Bauwirtschaft unterstellt, dass künftig zwischen 50 und 70 Millionen Tonnen von der Verwertung in die Deponierung umgelenkt werden, geht das BMU von 7 bis 10 Millionen Tonnen aus, die zusätzlich auf die Deponien gehen müssten.

Quelle: 320° Deutschlands Online-Magazin für die Recyclingwirtschaft