Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde.
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt.
Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen.
Wenn die Bundesregierung diesem Vorschlag folgt, steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

  • Die Mindestlohn-Kommission hat sich am 26. Juni 2018 beraten und eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und
    zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro empfohlen.
  • Diesen Vorschlag richtet die Mindestlohnkommission dann an die Bundesregierung, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegen wird, der dann ab dem 1.1.2019 gilt.

Allgemeiner Gesetzlicher Mindestlohn

1.1.2015 – 31.12.2016 1.1.2017 – 31.12.2018 1.1.2019 – 31.12.2019 1.1.2020 – 31.12.2020
8,50 Euro 8,84 Euro
(aktuell gültig)
9,19 Euro

(Verordnung der Bundesregierung steht noch aus)

9,35 Euro

(Verordnung der Bundesregierung steht noch aus)

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der
    Berufsausbildung,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer
    Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer
    schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet,
  • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer
    von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder
    Aufnahme eines Studiums dient,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu
    einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvor-
    bereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • ehrenamtlich Tätige.

Daneben galt für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist.
Diese Frist ist inzwischen ausgelaufen.
In keiner Branche darf 2019 (abgesehen von den oben genannten Personengruppen) weniger gezahlt werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.

Mindestlohn in Europa: Ein Vergleich

Wer verdient wo wieviel?
Wo ist der europäische Mindestlohn am höchsten?
Wo sind die Mindestlöhne am niedrigsten?

Folgende Aufzählung bietet Ihnen einen Überblick über die gesetzliche Untergrenze in den jeweiligen Ländern, geordnet vom höchsten bis zum niedrigsten Mindestlohn in Europa:

Mit 11,55 Euro handelt es sich bei Luxemburg um den absoluten Spitzenreiter in Sachen Mindestlohn. Obwohl selbst der deutsche Mindestlohn von Experten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung als zu gering beschrieben wurde, erreichen Kroatien, Lettland oder Spanien nicht einmal die Fünf-Euro-Grenze. Der niedrigste Mindestlohn in Europa wird in Bulgarien gezahlt. 1,57 Euro brutto müssen hier mindestens pro Stunde berappt werden.