Seit Anfang Juli gilt die Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen. Weil damit auch die Abfallentsorgung teurer wird, wollen einige Entsorgungsdienstleister die Verträge anpassen. Entgelterhöhungen sind aber nur schwer möglich, meinen Anwälte.

Für Entsorgungsdienstleister, die aufgrund der höheren Mautgebühren Mehrkosten haben, gibt es kaum Chancen, diesen Mehraufwand ihren Auftraggebern in Rechnung zu stellen. Solche Preisanpassungen könnten gegenüber öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und anderen kommunalen Auftraggebern nur schwer durchgesetzt werden, meinen Experten der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer und Coll. (GGSC).

Nach Angaben der Kanzlei hatten Dienstleister in der jüngeren Vergangenheit solche Forderungen erhoben. Anlass ist die Lkw-Mautpflicht, die in Deutschland seit Anfang Juli nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen gilt. Entsprechend werden seither auch viele Abfallsammelfahrzeuge neu zur Kasse gebeten.

Die Anwälte raten den kommunalen Auftraggebern, die bestehenden Verträge grundsätzlich dahingehend zu prüfen, ob entsprechende Mehrkosten in Rechnung gestellt werden können beziehungsweise eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Entgelte möglich ist. Daneben seien die gesetzlichen Regelungen unter Würdigung der vorgehenden Ausschreibung bzw. sonstiger Umstände des Vertragsschlusses zu prüfen. „Ist im Ausnahmefall tatsächlich von einer gebotenen Anpassung von Entgelten auszugehen, ist darüber hinaus auch eine vergaberechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Änderung des Entsorgungsvertrags vorzunehmen.“

Und einen weiteren Tipp halten die GGSC-Anwälte noch parat: Um künftig auf möglicherweise weiter steigende Kosten reagieren zu können, sollten bei Neuausschreibungen die Verträge so formuliert werden, „dass für vergleichbare Fälle eine möglichst eindeutige Regelung zur Kosten- bzw. Risikotragung des Auftragnehmers gewählt wird.“

Weitere Kostensteigerungen?

Neben der ausgeweiteten Mautpflicht kommen möglicherweise noch weitere Kosten auf die Entsorger zu. Denn der Gesetzgeber plant derzeit die Erhöhung der Mautsätze. Aktuell sieht es so aus, als wären von den steigenden Sätzen auch Lkw der Abfallwirtschaft betroffen. Erst kürzlich erteilte die Bundesregierung verschiedenen Forderungen aus der Entsorgungswirtschaft eine Absage, die Entsorgungs-Lkw von der Maut auszunehmen. Zuvor hatte sich der Bundesrat für eine Befreiung ausgesprochen, allerdings nur für kommunale Fahrzeuge.

Im nächsten Schritt ist nun der Bundestag am Zug, der das Papier am kommenden Donnerstag, 27. September, auf der Tagesordnung hat. Nach der Aussprache im Plenum sollen die Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Dabei soll der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur voraussichtlich die Federführung übernehmen

Stichwort: Erhöhung der Lkw-Maut

  • Die Bundesregierung plant mit dem neuen Gesetz, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen.
  • Folgende Streckenkosten sollen künftig gelten:
    • Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 bis unter zwölf Tonnen acht Cent pro Kilometer
    • bei einem Gesamtgewicht von 12 bis 18 Tonnen 11,5 Cent,
    • bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen sowie bis zu drei Achsen 16 Cent und bei einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen sowie vier oder mehr Achsen 17,4 Cent.
  • Die Luftverschmutzungskosten pro Kilometer staffeln sich folgendermaßen:
    • Schadstoffklasse S 6 1,1 Cent,
    • in der EEV-Klasse 1 und der Schadstoffklasse S 5 2,2 Cent
    • in der Schadstoffklasse S 4 und in der Schadstoffklasse S 3 mit Partikelminderungsklasse PMK 2 oder höher 3,2 Cent
    • in der Schadstoffklasse S 3 und in der Schadstoffklasse S 2 mit Partikelminderungsklasse PMK 1 oder höher 6,4 Cent
    • in der Schadstoffklasse S 2 7,4 Cent
    • in der Schadstoffklasse S 1 und für Fahrzeuge ohne Schadstoffklasse 8,5 Cent betragen.
  • Neu sind Lärmbelastungskosten von 0,2 Cent je Kilometer.

Quelle: 320° Deutschlands Online-Magazin für die Recyclingwirtschaft