Das Parlament hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Ausnahmen von der Lkw-Mautpflicht sowie höhere Gebühren für sehr schwere und laute Laster vorsieht.

Am Donnerstagabend hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Bundesfernstraßenmautgesetzes mit einigen Änderungen verabschiedet. Für das Vorhaben, mit dem Lkw mit Elektro- oder Gasantrieb sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h von den Abgaben befreit werden sollen, stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. AfD, FDP und die Grünen waren dagegen, die Linke enthielt sich.

In die Lkw-Maut sollen mit der Initiative künftig auch die Kosten der Lärmbelastung der betroffenen Fahrzeuge einfließen. Die Anfang 2019 greifenden neuen Gebührensätze sehen zudem vor, dass besonders schwere Lastwagen stärker zur Kasse gebeten werden.

Die Mautbefreiung für E-Lkw soll laut dem Beschluss in zwei bis drei Jahren anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten überprüft werden. Bei gasbetriebenen Transportern und Schwerladern haben die Abgeordneten festgeschrieben, dass sie von 2021 an die Kostenteilsätze für die Infrastruktur und die verursachte Lärmbelastung zahlen müssen. Mit den Ausnahmen wolle man umweltfreundliche Fahrzeuge fördern, betonten Sprecher der Koalition. Ob auch Omnibusse künftig die Maut entrichten sollten, wie es die Linke in einem letztlich abgewiesenen Antrag forderte, bedürfe noch weiterer Diskussionen.

Die Grünen beklagten, dass die externen Kosten des Lkw-Verkehrs bei den Mautsätzen weiter nur teilweise berücksichtigt würden. Es sei auch problematisch, dass Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nicht einbezogen würden, war sich die Oppositionsfraktion mit den Linken einig. Die FDP drängt mit einem in die Ausschüsse überwiesenen Antrag darauf, die Mautbefreiung „technologieoffen“ auf andere innovative Antriebstechniken auszudehnen sowie Lkw mit der Schadstoffklasse Euro 6. von den Luftverschmutzungskosten auszunehmen. Auf Basis ihres Entwurfs vom Mai rechnete die Bundesregierung für den Zeitraum 2019 bis 2022 mit Mehreinnahmen von rund 4,16 Milliarden Euro. Sie sollen zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur zurückfließen.