Arbeitnehmer sollen sich besser auf den digitalen Wandel vorbereiten. Das Qualifizierungschancengesetz soll zum Jahresanfang 2019 in Kraft treten und stellt mehrere Milliarden Euro für Weiterbildungszuschüsse bereit. Doch wer bekommt Zuschüsse und unter welchen Voraussetzungen? Ein Überblick.

Zum Jahresanfang soll es mehr Geld für Weiterbildung geben. „Wir werden vor allen Dingen kleine und mittlere Unternehmen besonders fördern“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum neuen Qualifizierungschancengesetz, das schon ab 1. Januar 2019 gelten soll. Aber auch große Unternehmen sollten finanziell unterstützt werden, wenn sie in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter investierten. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt.

Unter welchen Voraussetzungen bekommen Betriebe Weiterbildungszuschüsse?

Künftig sollten alle Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße bei der Weiterbildung gefördert können, wenn sie vom digitalen oder sonstigen Strukturwandel betroffen wären oder sich in einem so genannten Engpassberuf weiterbilden wollten. Insgesamt seien dafür im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit dafür Mehrausgaben von bis zu 6,2 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt.

Qualifizierungschancengesetz: Wer bekommt wie viel Zuschuss zu Weiterbildungskosten?

Förderungen über das Qualifizierungschancengesetz reichen damit weiter als bisherige Fördermöglichkeiten wie etwa das Programm „WeGebAU“ zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen  Geringqualifizierter und Mitarbeitern ab 45 Jahren. Im Einzelnen sieht das Gesetz vor, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) unter bestimmten Voraussetzungen und gestaffelt nach Unternehmensgröße die Kosten der Lehrgänge und Zuschüsse zum Entgelt ganz oder zu Teilen bezahlt.

So übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bei Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten die Kosten der Weiterbildung zu 100 Prozent und die Kosten der Lohnfortzahlung zu 75 Prozent. Bei etwas größeren Unternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitern erstattet sie die Hälfte der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgeltes. Der Rest muss das Unternehmen jeweils selbst übernehmen. Bei größeren Unternehmen trägt die BA ein Viertel der Kosten für die Weiterbildung.

Welche Formen der Weiterbildung werden gefördert?

Wie das Bundesarbeitsministerium weiter mitteilt, können nur solche Beschäftigte gefördert werden, deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurückliegt und die während der vergangenen vier Jahre keine öffentlich geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen haben. Die Fortbildung sollte die Dauer von vier Wochen übersteigen und nicht im Betrieb erfolgen. Möglich sind nach dem Gesetz auch berufsbegleitende Weiterbildungsmaßen und Weiterbildungen für Teilzeitkräfte.

Müssen Arbeitgeber der Weiterbildung zustimmen?

Nicht zuletzt wegen der Ko-Finanzierung könnten Weiterbildungen grundsätzlich auch nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber absolviert werden. Sie sind eine so genannte Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Wohl aber einen Anspruch, sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vor Ort über Fortbildungsmaßnahmen zu informieren.

Wird die Fortbildung genehmigt, gibt es einen Bildungsgutschein, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann. Wollen sich Unternehmen über Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiter informieren, können sie sich an den Arbeitgeberservice der BA wenden