Bei der Grundsteuer-Bemessung von Gewerbegrundstücken soll der Ertragswert entscheidend sein, schlägt das Bundesfinanzministerium vor. Das würde Betriebe in Ballungsräumen vor Mehrbelastungen schützen. Verlierer wären Eigentümer von Büroimmobilien.

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig , ein neues Modell muss her. Viel diskutiert wurde in den letzten Tagen ein erster Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium: Demnach soll die Grundsteuer künftig für jede Wohnung einzeln berechnet werden – anhand der Kriterien Fläche, Alter und Miethöhe. Letzteres würde jene Eigentümer belohnen, die nur niedrige Mieten verlangen – das Wohnen in Ballungsräumen aber deutlich verteuern. Was angesichts der lebhaften Diskussion aber kaum jemandem aufgefallen ist: Der Entwurf beinhaltet nicht nur eine Idee für den Umgang mit Wohnimmobilien, sondern macht auch Vorschläge, wie Gewerbegrundstücke zukünftig besteuert werden sollen.

Demnach soll die Grundsteuer für gewerblich genutzte Immobilien künftig nach dem sogenannten Ertragswertverfahren ermittelt werden – ausschlaggebend wären damit die Einkünfte, die sich mit der Immobilie erzielen lassen und nicht der Wert des Grundstücks. Das wiederum käme im Grundsatz vielen alteingesessenen Gewerbebetrieben in Ballungsräumen zugute, wo die Grundstückspreise in den vergangenen Jahren massiv angestiegen sind. Verlierer wären insbesondere die Eigentümer großer Bürogebäude mit hohen Mieterlösen, deren Ertragswert entsprechend hoch angesetzt werden würde.

Grundsteuer: Gesetzgeber muss bis 2019 Neuregelung schaffen

Den Anspruch der Politik, die Reform der Grundsteuer möglichst aufkommensneutral umzusetzen, hält Falko Keller, Steuerberater und Partner in der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg, für problematisch. Dies bedeutet zwangsläufig, dass Entlastungen einer Personengruppe zu entsprechenden Belastungen anderer Gruppen führen. „Am Beispiel der Grundsteuerreform wird sich zeigen, ob die Bundesregierung in der Lage ist, Lösungen für die breite Mitte der Bevölkerung in Deutschland zu erarbeiten“, so Keller. Schließlich werde die Grundsteuer neben Mietern vor allem von Gewerbetreibenden getragen – und diese würden vor allem Gerechtigkeit erwarten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im April die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, weil die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke völlig überholt sind und zu gravierenden Ungleichbehandlungen der Immobilienbesitzer führen. Die Verfassungsrichter verpflichteten den Gesetzgeber dazu, bis Ende 2019 eine Neuregelung zu schaffen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Hintergrund des Urteils und der seit Jahren andauernden Diskussionen über die Grundsteuer sind Verzerrungen durch die seit Jahrzehnten unterbliebene Neubewertung von Grundstücken und Immobilien. Die Grundsteuer ist mit rund 14 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.