Bundestag und Bundesrat haben Ende letzter Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit werden bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Verkehrsverboten eingeführt.

Mit der Novelle sollen mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränkt werden. Sie sollen künftig nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Außerdem sollen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verboten ausgenommen werden.

So sollen auch schwere Fahrzeuge (ab 3,5 Tonnen) der privaten Entsorgungswirtschaft bundesweit einheitlich von Verkehrsverboten ausgenommen werden, wenn sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis für ein Stickstoffdioxid-Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung haben und dieses die technischen Anforderungen für eine finanzielle Förderung des Bundes erfüllt. Die Ergänzung bezieht sich auf Abfallbeförderungen durch private Entsorgungsunternehmen ohne Beauftragung der Kommunen sowie die Beförderung von Verpackungsabfällen durch duale Systeme (gelbe Tonne) und Beförderungen von Bau- und Abbruchabfällen. Schwere Kommunalfahrzeuge, die im Auftrag der Kommunen tätig werden, waren schon im Ursprungsentwurf von den Ausnahmeregelungen erfasst. Erweitert wurden außerdem die Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge, diese sollen nicht nur in besonders belasteten Gebieten, sondern bundesweit gelten. Neu eingefügt wurde in den Gesetzentwurf, dass lokale Behörden künftig weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen können