Der Zoll hat 2017 und 2018 bei seinen Kontrollen gegen Schwarzarbeit Schäden in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro festgestellt. Die Ermittler haben im vergangenen Jahr außerdem deutlich mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Die Zahl ist von 1.316 Fällen im Jahr 2015 auf 6.220 Fälle im Jahr 2018 gestiegen, davon waren 2.744 Fälle Mindestlohnunterschreitungen. Mit über 140 Milliarden Euro hat der Zoll rund die Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes eingenommen. Den größten Anteil an den Einnahmen hatten mit 66,3 Milliarden Euro die Verbrauchsteuern. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Mit den Kontrollen will der Zoll illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug bekämpfen. Finanzminister Olaf Scholz hatte bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der am 20. Februar vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die zuständige Sondereinheit beim Zoll soll gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält zusätzliche Befugnisse und mehr Personal. Damit soll der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen, heißt es beim zuständigen Ministerium.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte im Jahr 2018 mehr als 53.000 Arbeitgeber und leitete rund 111.000 Strafverfahren ein, über 108.000 Strafverfahren wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Gerichte verhängten 2018 aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle insgesamt Freiheitsstrafen von über 1.700 Jahren. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz stieg auf 2.744 Verfahren (2017: 2.522; 2016: 1.651; 2015: 705).