Im Koalitionsvertrag wurde es angekündigt, nun kommt Bewegung in die Novelle der Altholzverordnung. Nach der Evaluierung fokussiert sich die Diskussion auf fünf Punkte. Ein Überblick.

Getrenntsammlung, neue Kategorien und die Definition des Verhältnisses von stofflicher und energetischer Verwertung: Bei der Novelle der Altholzverordnung (AltholzVO) stehen mehrere Diskussionspunkte im Fokus. Die Überarbeitung der mittlerweile 16 Jahre alten Verordnung wurde bereits im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode angekündigt. Nun steht eine vorbereitende Untersuchung kurz vor dem Abschluss, kündigte Jean Doumet aus dem Bundesumweltministerium (BMU) an.

Das vorbereitende Forschungsvorhaben trägt den Titel „Evaluierung der Altholzverordnung in Hinblick auf eine notwendige Novellierung“ und wurde vom Umweltbundesamt im Herbst 2017 in Auftrag gegeben. Das Ziel war, neben einer Bestandsaufnahme auch Verbesserungsmöglichkeiten in der Altholzverordnung zu finden. „Der Abschlussbericht wird Ende Frühjahr dieses Jahres vorliegen“, sagte der BMU-Vertreter.

Sowohl in der Evaluierung als auch bei Expertengesprächen wurden bei der Überarbeitung der Novelle vor allem folgende Punkte diskutiert:

  • Verhältnis von stofflicher zur energetischen Verwertung:

Für Doumet ist die Festlegung des Verhältnisses zwischen den beiden Verwertungswegen der wichtigste Punkt bei der Novelle – der bisherige Gleichrang wird auch vor dem Hintergrund der fünfstufigen Abfallhierarchie nicht zu halten sein. „Es wird vielmehr darauf ankommen, eine gleichermaßen ambitionierte wie verhältnismäßige Regelung zur Förderung der stofflichen Verwertung zu finden“, so der BMU-Vertreter. Dabei seien auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kapazitäten für die stoffliche Verwertung zu berücksichtigen.

  • Getrenntsammlung

Laut Doumet sind sich die Experten einig, dass die Getrenntsammlung bei der Aufbereitung von Altholz eine große Rolle spielt – in der Gewerbeabfallverordnung ist es bereits verpflichtend, Altholz von anderen gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen zu sammeln. Entsprechend bedarf es in der AltholzVO eine „weitergehende Getrenntsammlung nach den einschlägigen Altholzkategorien“, so Doumet. Zusätzlich müsse bei den Anlieferungen von Altholz stärker kontrolliert werden.

  • Einteilung der Altholzkategorien

Bei der Prüfung zur Einteilung des Altholzes gibt es verschiedene Forderungen, sie reichen von einer Beibehaltung der vier Kategorien über eine Abschaffung beziehungsweise Modifizierung der Kategorie III bis hin zu einem System, in dem es nur noch zwei Klassen gibt – stofflich oder energetisch verwertbar. Laut Doumet kristallisiert sich bei den Diskussionen heraus, dass die Einteilung sich zwar an der Praxis orientieren, aber vor allem ein hochwertiges Recycling ermöglichen soll.

  • Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für die Aufbereitung

Damit die Aufbereitung von Altholz verbessert wird, darf das zu verwertende Altholz nicht mit anderen Materialien oder Stoffen gemischt werden – auch nicht mit Altholz, das energetisch verwertet werden soll, betont der BMU-Vertreter. Die Störstoffe müssen aussortiert und das Altholz durch Zerkleinerung und Siebung entsprechend vorbehandelt werden. Um dies zu gewährleisten, werden laut Doumet die rechtlichen Vorgaben für die Aufbereitung von Altholz auf den Prüfstand gestellt.

  • Mehr Kontrolle und Qualitätssicherung

Sowohl die Eigen- als auch die Fremdüberwachung soll in der Novelle verbessert werden. Dabei werden nun die Parameter und Grenzwerte für die stoffliche Verwertung sowie die Verfahren zur Probeentnahme und Analytik überprüft. Unter anderem sollen so doppelte Analysen vermieden und die Weitergabe von Informationen optimiert werden.

Der erste Diskussionsentwurf werde voraussichtlich im Herbst vorliegen, sagte Doumet. Im weiteren Verlauf werden der Referentenentwurf und das Anhörungsverfahren folgen. Anschließend muss der Bundesrat über die Verordnung abstimmen und ihn gegebenenfalls dem Bundestag zu einer Stellungnahme vorlegen. Außerdem muss die EU-Kommission den Vorschlag noch notifizieren.

Quelle: 320° Deutschlands Online-Magazin für die Recyclingwirtschaft