Ab Januar stehen uns in Deutschland zahlreiche Änderungen ins Haus. Eltern, Arbeitslose, Berufstätige – für sie alle bringt das neue Jahr handfeste wirtschaftliche Vorteile. Wer sonst noch von den neuen Gesetzen und Regelungen profitiert, erfahren Sie in unserem Überblick.

Kassenbon-Pflicht ab 2020
Ab dem 1. Januar 2020 gilt die Ausdruckspflicht für Kassenbons. Das soll Steuerbetrug erschweren. Betroffen von der Änderung sind alle elektronischen Kassensysteme. Die Frage, ob der Kunde seinen Kassenzettel braucht, gehört damit der Vergangenheit an. Er kann die Mitnahme zwar weiterhin ablehnen, allerdings ist der Kassierer dazu verpflichtet den Zettel auszudrucken. Unmengen von Müll werden die Folge sein – da sind sich Experten sicher.

Eine Bäckerei machte schon vor Wochen auf die Problematik aufmerksam und veröffentlichte ein Foto eines Papierbergs vor der Theke. Denn am Januar sind nicht nur Supermärkte in der Pflicht einen Bon auszudrucken, sondern auch Bäcker, Döner-Läden oder Eisdielen.

Mehr Geld ab 2020: Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe
Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen ab Januar über 1,88 Prozent mehr Geld. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte in Bezug auf die Anpassung der Grundsicherung: „Es gehört zum Kern unseres sozialen Rechtsstaates, dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“ Zwischen fünf bis acht Euro bekommen Hilfebedürftige deshalb im kommenden Jahr mehr.

Mehr Mindestlohn 2020
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn für Arbeitnehmer steigt zu Beginn des neuen Jahres von 9,19 Euro auf 9,35 Euro an. Für Auszubildende gilt ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Jahr. Danach soll sie weiter steigen. Auch eine Erhöhung des Mindestlohns in Pflege- und Gesundheitsberufen ist geplant. Dies solle laut Bundesregierung in jedem Fall zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen, entweder durch einen Flächentarifvertrag oder höhere Lohnuntergrenzen.

Kinderzuschlag und BAföG: Das ändert sich im neuen Jahr
Der Kinderzuschlag steigt auf 185 Euro im Monat – die Höchst-Einkommensgrenze entfällt. Anstatt das der Zuschlag ab einem bestimmten Einkommen künftig einfach wegfällt, wird er nun lediglich gekürzt, sollten Eltern die Höchstgrenze des Gehalts übersteigen. Vor allem Alleinerziehende sollen durch das „Starke-Familien-Gesetz“ gefördert werden. Außerdem sollen Erziehungsberechtigte die bereits den Kinder­zuschlag erhalten obendrein von Kita­gebühren befreit werden (Gute-Kita-Gesetz). Darüber hinaus soll auch das Mittagessen und Schülerfahrkarten kostenfrei zugänglich gemacht werden. Indes steigt auch der Betrag für Schulbedarf von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr. Auch der BAföG-Betrag steigt ab 2020 von 735 Euro auf 861 Euro monatlich an – weiterhin sollen mehr Studierende zu faireren Konditionen anspruchsberechtigt werden.

Wohngeld: Entlastungen 2020
Rentner und Familien sollen bei der Miete für ihre Wohnungen oder Häuser entlastet werden. Bis zu 660.000 Haushalte könnten von einer Reform beim Wohngeld profitieren. Über drei Jahre ist die letzte Erhöhung des Wohngeldes bereits her – sie trat im Januar 2016 in Kraft. Die Höhe des Wohngeldes ist von den Faktoren Haushaltsgröße, Einkommen und Miete abhängig und wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Eltern von Krippenkindern in Bayern können ab dem 1. Januar einen Zuschuss von 100 Euro im Monat erhalten. Das neue Krippengeld ergänzt die bestehenden Kindergarten-Zuschüsse, wie das Familienministerium am Montag in München mitteilte. Der Landtag hatte das Krippengeld Anfang Dezember mit der Mehrheit der schwarz-orangen Koalition beschlossen. Dieses gibt es für Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen – in einer Krippe oder bei Tageseltern – betreuen lassen.

Mehr Kindesunterhalt
Nicht mehr zusammen lebende Erziehungsberechtigte haben ab dem 1. Januar 2020 mehr Unterhalt zu entrichten. Für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr müssen dann 369 Euro Monatlich entrichtet werden. 2019 waren es noch 354 Euro. Vom sechsten bis zum elften Lebensjahr steigt der Beitrag auf 424 Euro Monatlich. Im jugendlichen Alter zwischen 12 und 17 Jahren liegt der monatliche Mindestunterhalt bei 497 Euro.

Weniger Unterhalt für die Eltern
Ab dem ersten Januar 2020 gilt eine neue Einkommensgrenze beim Unterhalt für Eltern. Denn: Erwachsene Kinder müssen nun nur noch in Ausnahmefällen Unterhalt für ihre Eltern entrichten, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und Sozialhilfe beziehen. Die Kinder müssen nur noch bezahlten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Bei einem Angestellten der Steuerklasse 1 entspricht das einem Monatslohn von rund 4 500 Euro.

Zudem berücksichtigen Sozialbehörden die sogenannte „zumutbare Unterhaltslast“. Dabei verrechnen sie bestimmte Ausgaben des Kindes, wie etwa Raten für eine private Altersvorsorge. Der Deutsche Anwaltverein hat bereits ein kleines Rechenexperiment auf Basis dieses neuen Gesetzes veröffentlicht. Dabei kämen auf einen alleinstehenden Angestellten mit einem monatlichen Einkommen von 4 500 Euro netto und einer privaten Altersvorsorge ein Beitrag von maximal 970 Euro an tatsächlichen monatlichen Unterhaltskosten zu.

Neues Krippengeld startet am 1. Januar 2020
Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur profitieren aber nur Eltern mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von maximal 60 000 Euro. Die Kindergarten-Zuschüsse in Höhe von ebenfalls 100 Euro im Monat sind dagegen unabhängig vom Einkommen. Knapp 90 000 Kindern könnte das neue Krippengeld nach Angaben des Ministeriums zugutekommen. Es rechnet mit jährlichen Kosten von rund 105 Millionen Euro.

Bahnfahren für Soldaten: Das ist 2020 neu
Bundeswehr-Soldaten können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Deutschen Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Verteidigungsministerium und der Deutschen Bahn vor, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Die Regelung gilt sowohl für den Fernverkehr als auch für die Regionalzüge der Bahn. Ziel sei es nicht zuletzt, die Bundeswehr im öffentlichen Leben präsenter zu machen, hieß es in der Politik.

Mobilität und Umweltschutz
Nicht mehr als 95 Gramm CO2/km dürfen neu zugelassene Autos ab dem neuen Jahr ausstoßen. Die Kaufprämie für Elektroautos wurde bis zum Jahr 2025 verlängert. Auch das Fliegen soll unattraktiver werden, die Preise für Flugtickets sollen um sechs bis 17 Euro pro Ticket erhöht werden. Mit einer Erhöhung von derzeit 332 Millionen Euro auf etwa 665 Millionen Euro im Jahr 2020 werden die Bundesfinanzhilfen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) aufgestockt und damit unter anderem der öffentliche Nahverkehr weiter gefördert.

Rezepte für Apps
Mit dem neuen Jahrzehnt greift auch das „Digitale-Versorgung-Gesetz“. Eine der größten Neuerungen: Patienten können sich in Zukunft Gesundheits-Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen. Außerdem soll es begleitende multimediale Angebote wie etwa Videosprechstunden geben. Außerdem sollen die Patientendaten ab 2021 digitalisiert werden.

Bei den verschreibbaren Apps sind Historien für Diabetiker, Blutdruckmessungs-Anwendungen genauso vertreten wie unterstützende Physiotherapeutische Maßnahmen. Die Krankenkassen sollen den Versicherten Möglichkeiten an die Hand geben welche den Umgang mit digitalen Angeboten erleichtern.

Austausch von alten Kaminöfen
Alle Kaminöfen aus den Baujahren 1984 bis 1995 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht oder modernisiert werden. Grundlage für diese Entscheidung ist die hohe Feinstaubbelastung durch die Nutzung der alten Holzöfen. Die Emissionen aus der Holzfeuerung der Haushalte liegt in der Größenordnung der Emissionen aus dem gesamten Straßenverkehr, erklärt das Bundesumweltamt in einem Bericht zum Thema „Feinstaub aus Holzfeuerung“. Die Feinstaubbelastung Deutschlands ist momentan etwa doppelt so hoch, wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Dem Umweltbundesamt zufolge könne die richtige Nutzung von Holzöfen die Feinstaubmenge in der Luft sofort deutlich reduzieren. Zum jetzteigen Zeitpunkt gibt es rund elf Millionen Kaminöfen in Deutschland.

Lebensmitteleinkauf: Das ändert sich im neuen Jahr
Beim Lebensmitteleinkauf auf die Gesundheit zu achten, soll im kommenden Jahr einfacher werden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Lebensmittelhersteller im Laufe des kommenden Jahres freiwillig ihre Produkte mit dem Nährwert-Logo Nutri-Score kennzeichnen können, der es den Verbrauchern erlaubt, „Dickmacher“ auf den ersten Blick zu erkennen. Der Nutri-Score signalisiert auf einer fünfstufigen Skala – vom grünen A bis zum roten E – wie das Produkt ernährungsphysiologisch einzuordnen ist, wie dpa berichtet.

Erste Hersteller wie Iglo und Nestlé haben angekündigt, in Kürze Produkte mit Nutri-Score-Kennzeichnung in den Handel bringen zu wollen. Auch große deutsche Handelsketten wie Aldi, Lidl oder Rewe stehen mit ihren Eigenmarken in den Startlöchern. Der Verbraucherzentrale NRW geht die auf Freiwilligkeit beruhende deutsche Regelung aber nicht weit genug. Sie drängt auf ein einheitliches, europaweites Kennzeichnungssystem, das für alle Hersteller Pflicht ist.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets
Die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr soll zugunsten der Umwelt von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Reisen im Nahverkehr hingegen werden bereits mit den ermäßigten sieben Prozent versteuert. Hygieneartikel wie Tampons und Damenbinden sollen ebenfalls günstiger werden. Produkte dieser Art sollen ebenfalls in Zukunft unter den ermäßigten Steuersatz für Güter des täglichen Bedarfs fallen.

Erhöhung von Bußgeldern im Straßenverkehr
Falschparker und Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, werden ab dem kommenden Jahr härter bestraft. Am 06.11.2019 hat die Bundesregierung den neuen Bußgeldkatalog beschlossen. Wer Rettungskräfte beispielsweise nach einem Unfall auf der Autobahn nicht durchlässt, muss dann 320 statt bisher ab 200 Euro zahlen. Falschparker auf einem Geh- oder Radweg werden mit 100 Euro (aktuell zwischen 15 und 35 Euro) sanktioniert. Auch das bislang gestattete dreiminütige Halten auf einem Schutzstreifen soll dann nicht mehr zulässig sein. Den gesamten Bußgeldkatalog in tabellarischer Form gibt es auf bussgeldkatalog.org.

Auto-Führerschein künftig auch für kleine Motorräder
Mit dem Auto-Führerschein darf man künftig auch kleine Motorräder fahren – allerdings erst nach ausführlicher Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung ist nach der neuen, kurz vor Weihnachten vom Bundesrat durchgewunkenen Verordnung für Maschinen mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS nicht mehr nötig. Die Fahrer müssen aber mindestens 25 Jahre alt sein und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Dann erhalten sie nach neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Theorie und fünf Praxis) die Berechtigung, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren. Als die Pläne für die neue Regelung im vergangenen Sommer bekannt wurden, hatten sich Fachleute besorgt geäußert.

ADAC-Mitgliedschaft wird teurer
Schlechte Nachricht für ADAC-Mitglieder: Die Jahreszahlung für Basis-Mitglieder des Automobilclubs soll von 49 auf 54 Euro steigen.

Lottospielen wird teurer
Ab Herbst 2020 soll der Preis beim klassischen „6 aus 49“ für ein Tippfeld auf 1,20 Euro steigen. Bislang kostete ein Feld für die Ziehungen am Samstag und Mittwoch 1 Euro. Für die Preissteigerung um 20 Prozent soll das Spiel aufgewertet werden. Außerdem: Der Jackpot soll nicht mehr nach der 13. Ziehung automatisch ausgeschüttet werden, sondern erst wenn die Grenze von 45 Millionen Euro erreicht ist. Die Laufzeit spielt dann keine Rolle mehr.

Mehr Steuern auf Flugtickets
Die Steuerabgabe pro Flugticket wird zum 1. April 2020 steigen. Die sogenannte Luftverkehrsteuer die Flüge im Inland und in EU-Staaten betrifft steigt um rund 5 Euro auf 13,03 Euro bei einem Ticket. Bei längeren Flügen, also bis zu 6000 Kilometer wird es eine Erhöhung um etwa 10 Euro auf 33,01 Euro geben. Alles was die 6000 Kilometer übersteigt schlägt mit einer Steuerlast von rund 60 Euro zu Buche. Das entspricht einer Erhöhung von rund 18 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die Flugunternehmen die erhöhten Steuerbelastungen zum Teil an die Fluggäste weitergeben.

Digital-Radio kommt 2020
Das Digitalradio kommt: Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang von DAB+ (Digital Audio Broadcasting) ermöglichen. Laut dpa haben Bundestag und Bundesrat das beschlossen. Bislang ist auch in vielen neuzugelassen Autos nur ein analoges UKW-Radio vorhanden. Erst knapp 7 Millionen Autos in Deutschland sind mit DAB+ ausgestattet.

Alle geplanten Gesetzesänderungen und Neuregelungen für das kommende Jahr können Sie auf Bundesregierung.de nachlesen.