Im März starten neue Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe. Die IG BAU fordert eine starke Lohnerhöhung für die Beschäftigten auf dem Bau. Wie viel genau und was die Arbeitgeberseite dazu sagt.

Mit einer Forderung nach 6,8 Prozent mehr Geld zieht die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in die Tarifverhandlungen für rund 850.000 Beschäftigte des deutschen Bauhauptgewerbes. Man verlange eine faire Beteiligung am anhaltenden Boom der Branche, erklärte Verhandlungsführer Carsten Burckhardt nach einem entsprechenden Beschluss der Bundestarifkommission vom Donnerstag in Frankfurt. Die unteren Lohngruppen sollen besonders angehoben werden, da die Gewerkschaft zusätzlich eine Mindeststeigerung des Brutto-Monatslohns um 230 Euro verlangt.

IG BAU fordert höheres Wegegeld und mehr Geld für Azubis
Auch die Wege zur Baustelle sollen nicht mehr in der unbezahlten Freizeit der Arbeiter stattfinden, sondern materiell ausgeglichen werden, verlangt die Gewerkschaft. Auszubildende aller Ausbildungsjahre sollen zudem 100 Euro im Monat mehr erhalten. „Unsere Kollegen und Kolleginnen fahren oft stundenlang zur Baustelle und von dort wieder zurück. Sie haben keinen Einfluss darauf, ob es zehn, hundert oder zweihundert Kilometer sind. Bisher erhalten sie dafür aber keinen müden Cent oder einen anderen Ausgleich. Das ist eine ungerechte Benachteiligung gegenüber stationär Arbeitenden, die endlich abgeschafft werden muss“, erklärte dazu Burckhardt.

Die Forderung der IG BAU sei in dieser Höhe zu erwarten gewesen, meldete sich Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe zu Wort. Dennoch stehe sie in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Lage vieler Bauunternehmen. Nostitz, der zudem Verhandlungsführer der Arbeitgeber (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe) bei den Tarifverhandlungen ist, verwies außerdem darauf, dass es keinen Anlass gebe, über eine weitere zusätzliche Vergütung der Wegezeiten zu verhandeln. Hierzu existierten bereits tarifliche Regelungen.

„Die Unternehmen brauchen in ihrer Kalkulation Planungssicherheit. Daher haben wir ein hohes Interesse an einer zügigen Tarifrunde, die sich nicht bis in den Sommer hinein hinziehen darf“, sagte Nostitz, „Wir können den Flächentarifvertrag in der Bauwirtschaft nur dann erhalten, wenn wir realistische und nachvollziehbare Ergebnisse erzielen, die die Unternehmen auch tatsächlich akzeptieren und umsetzen können.“

Tariflohn unterscheidet sich vom Branchenmindestlohn
Tariflohn ist jedoch nicht gleichzusetzen mit dem Mindestlohn. Der Branchenmindestlohn im Baugewerbe wurde 1997 eingeführt und stellt die Grenze für die Mindestbezahlung der Beschäftigten im Bau dar. Viele Arbeiter bekommen in ihren Betrieben jedoch über Tarifverträge höhere Gehälter als den Branchenmindestlohn.

Der aktuelle Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe wurde 2018 unterzeichnet und läuft nun Ende April 2020 aus. Die Verhandlungen beginnen am 19. März.