Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe die etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des beschlossenen Schutzschilds für Unternehmen werden diese bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des privaten Kreditangebots ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.

Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen finden Sie auch auf der .
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

  1. Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
ERP-Gründerkredit Startgeld
Zielgruppe: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
Höchstbetrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro)
Laufzeit: maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
  1. für größere mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
ERP-Gründerkredit Universell
Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der .

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:

  • Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) von bis zu 80% für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittel- und Investitionskredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen für Unternehmen, die länger als zwei Jahre am Markt. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • Öffnung des Programms für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).
  1. Für größere mittelständische Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind:
KfW-Unternehmerkredit
Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der .

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:

  • • Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) von bis zu 80% für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittel- und Investitionskredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • • Öffnung des Programms für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).

 

KfW-Kredit für Wachstum
Konsortialfinanzierung für größere Unternehmen und größere Vorhaben.. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der .

Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:

  • • Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung).
  • • Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.
  • • Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70% (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zur individuell strukturierten Konsortialfinanzierung erleichtert.

 

Bürgschaften
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden,Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%.“ Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.

Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro kann schnell und kostenfrei auch über das gestellt werden.

Bürgschaftsbanken:

Bezeichnung Straße Ort E-Mail Telefon
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH Werastraße 13-17 70182 Stuttgart info@buergschaftsbank.de 0711-16 45-6
Bürgschaftsbank Bayern GmbH Max-Joseph-Straße 4 80333 München info@bb-bayern.de 089-54 58 57-0
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH Schillstraße 9 10785 Berlin info@buergschaftsbank-berlin.de 030-31 10 04-0
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH Schwarzschildstraße 94 14480 Potsdam info@BBimWeb.de 0331-649 63-0
Bürgschaftsbank Bremen GmbH Am Wall 187-189 28195 Bremen info@buergschaftsbank-bremen.de 0421-33 52-33
BürgschaftsGemeinschaft Hamburg GmbH Besenbinderhof 39 20097 Hamburg bg-hamburg@bg-hamburg.de 040-61 17 00-0
Bürgschaftsbank Hessen GmbH Gustav-Stresemann-Ring 9 65189 Wiesbaden info@bb-h.de 0611-15 07-0
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH Graf-Schack-Allee 12 19053 Schwerin info@bbm-v.de 0385-395 55-0
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH Hildesheimer Straße 6 30169 Hannover info@nbb-hannover.de 0511-337 05-0
Bürgschaftsbank NRW GmbH Hellersbergstraße 18 41460 Neuss info@bb-nrw.de 02131-51 07-0
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH Rheinstraße 4 H 55116 Mainz info@bb-rlp.de 06131-629 15-5
Bürgschaftsbank Saarland GmbH Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken info@bbs-saar.de 0681-30 33-0
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH Anton-Graff-Straße 20 01309 Dresden info@bbs-sachsen.de 0351-44 09-0
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Große Diesdorfer Straße 228 39108 Magdeburg info@bb-mbg.de 0391-737 52-0
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH Lorentzendamm 22 24103 Kiel info@bb-sh.de 0431-59 38-0
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Bonifaciusstraße 19 99084 Erfurt info@bb-thueringen.de 0361-21 35-0