Auch die Bundesländer greifen notleidenden Betrieben unter die Arme. Zum einen sollen Unternehmen leichter Bürgschaften erhalten, indem der Bund seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken der Länder erhöht. Zudem sollen es beschleunigte Verfahren ermöglichen, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen treffen können.

Darüber hinaus haben die Bundesländer eigene, zum Teil sehr umfassende Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Die jeweilige Ausgestaltung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Hier eine Übersicht:

Baden-Württemberg

Die Landesregierung bereitet Direkthilfen in Milliardenhöhe vor, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen und um eine Welle von Insolvenzen zu verhindern. Die LandesBank kann mit ihrem Angebot sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen. Die Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben, die Unternehmen stellen den Antrag auf ein Förderdarlehen also nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei ihrer Hausbank.

Nähere Informationen:

https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html


Bayern

Bayern hat am 16. März 2020 den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen hat das Land einen Schutzschirm in Höhe von 10 Milliarden Euro eingerichtet, der über die Aufnahme von Krediten finanziert werden soll. Unter anderem wird der Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank auf 500 Millionen Euro erhöht, auch die Bürgschaftsbank Bayern wird gestärkt, um ihre mittelständischen Kunden besser unterstützen zu können.

Kleinen Betrieben greift die Staatsregierung mit Soforthilfen unter die Arme. Notleidende Betriebe sollen unbürokratisch und sehr kurzfristig je nach Mitarbeiterzahl zwischen 5.000 und 30.000 Euro erhalten. Die Anträge können bereits gestellt werden.

Nähere Informationen:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Zum Schutz größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds auf. Dieser soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.

>> Die Maßnahmen der Bayrischen Staatsregierung im Überblick <<


Berlin

Der Berliner Senat will Überbrückungskredite mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereitstellen. Zu diesen Mitteln sollen auch bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsum­orientierte Dienstleistung wie etwa Clubs Zugang erhalten.

Nähere Informationen:

Hotline Wirtschaftsförderung: 030 / 2125-4747, E-Mail: wirtschaft@ibb.de


Brandenburg

Die brandenburgische Landesregierung setzt vor allem auf Darlehen, um die örtlichen Unternehmen zu unterstützen. Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro. Sie können Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen fällen. Von dem eigentlich für Unternehmen in strukturschwachen Regionen aufgelegten Großbürgschaftsprogramm können zudem ab sofort auch Betriebe außerhalb solcher Regionen profitieren. Und nicht zuletzt will auch das Landes-Wirtschaftsministerium zusätzliche Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen bereitstellen.

Nähere Informationen:

https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.661351.de


Bremen

Über die landeseigene Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) will die Bremer Landesregierung Unternehmen helfen, ihren Liquiditätsbedarf kurzfristig zu decken. Das Budget dafür liegt vorerst bei 10 Millionen Euro, für Kleinunternehmer und Freiberufler stehen zudem 1 Million Euro an Soforthilfen bereit. Auch die Konditionen für Bürgschaften wurden verbessert, um Unternehmen den Zugang zu erleichtern.

Nähere Informationen:

BAB-Hotline: 0421/9600 – 333, E-Mail: task-force@bab-bremen.de


Hamburg

Gemeinsam mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet der Hamburger Senat ebenfalls ein Soforthilfe-Programm nach bayerischem Vorbild an. Vorgesehen sind echte Zuschüsse, die nach Mitarbeiterzahl gestaffelt sind – 2500 Euro gibt es für Solo-Selbständige, die durch die Corona-Krise in existenzielle Nöte geraten sind, größere Unternehmen können bis zu 25.000 Euro bekommen.

Daneben gibt es verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen. Einige davon können auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen wegen des Corona-Virus entstehen. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen hier zum Beispiel die Förderprogramme „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“ und „Hamburg-Kredit Wachstum“ zur Verfügung. Die IFB Hamburg bietet auch Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Nähere Informationen:

https://www.ifbhh.de


Hessen:

Die hessische Landesregierung will kleinen und mittleren Unternehmen mit Notkrediten und Bürgschaften unter die Arme greifen. So bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Darüber hinaus können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Million Euro erhalten.

Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.

Nähere Informationen:

https://www.wibank.de/wibank/corona


Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat ein 100 Millionen Euro schweres Maßnahmenpaket ins Leben gerufen, um die Unternehmen im Land zu unterstützen. Dieses umfasst ein Sonder-Landesbürgschaftsprogramms für Liquiditätshilfen für besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden. Zudem beteiligt sich das Land durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall. Für kleine Betriebe gibt es zudem ein Sofortprogramm in Form von rückzahlbaren Zuschüssen bis 20.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die landeseigene Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.

Nähere Informationen:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=158489&processor=processor.sa.pressemitteilung


Niedersachsen

Die Landesregierung hat mit einem Nachtragshaushalt ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Bei der landeseigenen NBank wird gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro). Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank ohne Beteiligung einer Hausbank vergeben werden.

Darüber hinaus gibt es direkte Landesbürgschaften sowie Bürgschaften der landeseigenen Förderbank bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage.

Nähere Informationen:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html


Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens spannt einen gigantischen Rettungsschirm in Form eines Sondervermögens von 25 Milliarden Euro auf, um in Not geratenen Unternehmen im Land schnell und unbürokratisch zu helfen. Gemeinsam mit der NRW.BANK, der Bürgschaftsbank NRW und den öffentlichen und privaten Kreditinstituten werde eine Vielzahl von Instrumenten bereitgestellt, die passgenau auf die Bedarfe der unterschiedlichen Unternehmensgrößen zugeschnitten sind – von den kleinen Selbstständigen und Existenzgründern, über das Handwerk und den Mittelstand bis zu den Großunternehmen, so Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).

Dazu würden Bürgschaften massiv aufgestockt und Verfahren beschleunigt. Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.

Nähere Informationen:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner


Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzische Landesregierung rät betroffenen Unternehmen zu Darlehensprodukten und Bürgschaften der landeseigenen Infrastrukturbank Rheinland-Pfalz sowie der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz. Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben, die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.

Nähere Informationen:

https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/


Saarland

Die saarländische Landesregierung bietet ein breites Maßnahmenpaket, um den örtlichen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Neben steuerlichen Hilfestellungen gibt es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer geben. Kleine Unternehmen und Selbstständige können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land ein Budget von bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Mittelfristig können Kredite der Hausbank – verbürgt über die landeseigene Förderbank SIKB – den Unternehmen helfen, Liquidität im Unternehmen zu halten. Dafür steht ein Rahmen von 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Nähere Informationen:

https://www.corona.wirtschaft.saarland.de


Sachsen

Mit einem Sonderprogramm für kleine Unternehmen und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigten will die sächsische Landesregierung Soforthilfe in der Corona-Krise leisten. Vorgesehen ist ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Beantragung und Ausreichung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Die Bedingungen und Antragsverfahren werden derzeit erarbeitet. Daneben stehen auch für größere Unternehmen Fördermöglichkeiten wie zinssubventionierte Liquiditätshilfedarlehen und staatliche Bürgschaften zur Verfügung, um kurzfristige Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken.

Nähere Informationen:

https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html


Sachsen-Anhalt

Laut Angaben der Landesregierung von Sachsen-Anhalt sollen sich alle Unternehmen zunächst an ihre Hausbank wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen im Unternehmen bestünden grundsätzlich in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen mit ihrer Hausbank aber auch auf die Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt zugehen. Mit rund 205 Millionen Euro der Bürgschaftsbank und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt werden Kredite in Höhe von insgesamt rund 390 Millionen abgesichert.

Nähere Informationen:

https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/


Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat in einem ersten Schritt eine Sofort-Hilfe organisiert, insbesondere für Kleine und mittelständische Unternehmen. Neben zinslosen Steuerstundungen durch das Finanzministerium hat das Wirtschaftsministerium zusammen mit den Förderbanken die Kredit-Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft haben ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Vor allem das Darlehensprogramm „IB.SH Mittelstandskredit“ ist das zentrale Angebot an Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten. Der vom Land garantierten Rahmen wurde von fünf auf zehn Millionen Euro zu verdoppelt.

Nähere Informationen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/faq_coronavirus_node.html;jsessionid=47C74A5C4C500804B5A780F4EABF4248.delivery1-replication


Thüringen

Mit einem ausgeweiteten Bürgschaftsprogramm der Thüringer Aufbaubank für Thüringer Betriebe will die Landesregierung den Unternehmern Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation bieten. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesichert. Daneben ruft die Landesregierung in Schwierigkeiten geratene Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen zu wenden, um auf diese Weise schnelle, unbürokratische und individuell abgestimmte Hilfe zu organisieren.

Nähere Informationen:

https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen