In der Corona-Krise durften Ärzte ihre Patienten auch am Telefon krankschreiben. Die Regelung galt ursprünglich bis 4. Mai, wurde jedoch zweimal verlängert. Nun läuft sie Ende Mai aus.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verlängert die Sonderregelung, wonach eine telefonische Krankmeldung während der Corona-Krise möglich ist, nicht. Ab dem 1. Juni 2020 gilt dann wieder, dass für die ärztliche Beurteilung, ob ein Patient arbeitsunfähig ist, eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

„Der Beschluss, die bisherige Behelfsregelung zum 1. Juni zu beenden, steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt hat“, erklärt Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Praxen kehren zum Regelbetrieb zurück

Ursprünglich sollte die Sonderregelung am 4. Mai auslaufen, wurde aber in zwei Schritten bis zum 31. Mai verlängert. Mit der letztmaligen Verlängerung um etwa zwei Wochen sollten Arztpraxen den nötigen Vorlauf bekommen, um sich organisatorisch auf die Wiederherstellung des Regelbetriebs einzustellen. Auch die Ausstattung mit Masken und sonstigen Schutzausrüstungen sei mittlerweile weitestgehend gewährleistet, so Hecken. In vielen Praxen werden bereits belastbare Hygienekonzepte umgesetzt, die auf andere Praxen übertragbar sind, sodass Patienten die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen können, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen. Sollte sich das Virus jedoch wieder stärker ausbreiten, behält der G-BA sich vor auch kurzfristig eine neue Sonderregelung zu beschließen.

Bis einschließlich 31. Mai gilt noch: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen auch telefonisch erfolgen.

Unabhängig von der telefonischen Ausnahmeregelung gilt, dass Patienten bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.