Trotz eines umfassenden Verbots 1993 sterben jährlich immer noch etwa 1.500 Menschen an den Folgen einer Berufskrankheit durch Asbest. Zwischen 2001 und 2016 fielen schätzungsweise 6,3 Mio. Tonnen asbesthaltiger Abfall an. Über 100.000 Beschäftigte arbeiten auch heute noch mit dem Risiko, Asbest ausgesetzt zu sein – diese und weitere aktuelle Zahlen stehen im Nationalen Asbest-Profil für Deutschland, das die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt in zweiter, aktualisierter Auflage veröffentlicht hat.

Um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, informieren nationale Asbest-Profile über die Asbestsituation in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dokumentiert werden im Nationalen Asbest-Profil u.a. …

  • Asbestverbrauch und -verwendung,
  • die Anzahl der Exponierten,
  • das mit Asbestfasern verbundene Erkrankungsgeschehen,
  • das System zur Regulierung der Asbestrisiken und
  • die ökonomische Belastung durch Asbesterkrankungen.

Zur Erinnerung: Asbest ist ein Naturstoff, der als „Mineral der tausend Möglichkeiten“ vor über 100 Jahren in industriellen und verbrauchernahen Bereichen Verwendung gefunden hat. Asbestprodukte wurden in Deutschland zumindest bis Anfang der neunziger Jahre vor allem im Baubereich verwendet.

Allein 2017 verstarben laut nationalem Asbest-Profil rund 1.600 Berufserkrankte, weil sie asbesthaltigen Stäuben ausgesetzt waren. Insgesamt starben zwischen 1990 und 2017 über 34.000 Menschen an den Folgen des Minerals. Die Kosten für die medizinische Versorgung und Rentenzahlung für Asbesterkrankte und deren Angehörige lagen in den Jahren 1990 bis 2016 bei etwa 8,3 Milliarden Euro.

Etwa 650.000 Beschäftigte waren Ende 2017 in Deutschland aktuell oder in der Vergangenheit Asbest ausgesetzt. Von rund 100.000 Beschäftigten ist bekannt, dass sie potenziell bei ihrer Arbeit im Bauhandwerk oder bei der Abfallentsorgung mit Asbest in Berührung kommen können. Schätzungsweise sind immer noch über 37 Mio. Tonnen asbesthaltiges Material verbaut, meist in Form von Asbestzement. Insbesondere beim Abriss oder Umbau von Gebäuden kann Asbest freigesetzt werden. Eine besondere Problematik stellen dabei die Arbeiten an verdeckten asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern dar. Sie könnten unter Umständen ohne die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Hier sind vor allem die rund 750.000 Handwerker im Ausbaugewerbe betroffen. Das Profil geht auch deshalb auf die Arbeitsplatzgrenzwerte für Asbest ein und führt die aktuellen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten auf.

Die zweite Auflage des Nationalen Asbest-Profils Deutschland ist hier downloadbar (direkter PDF-Download)