Am 01. August 2023 wird die Mantelverordnung in Kraft treten. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V hat für die Übergangszeit Hinweise für die Untersuchung mineralischer Abfälle für laufende Baumaßnahmen als auch für neue Maßnahmen herausgegeben.

Die genauen Regelungen und Empfehlungen können Sie hir nachlesen:

Hinweise Regelungen EBV