Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. (Veranstalter)
Stand: Okotober 2021

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für weibliche und diverse Personen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet wird.


AGB für die Teilnahme an allen kommerziellen Veranstaltungen des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V.

  1. Geltungsbereich
    Die AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V., unabhängig davon, ob der Vertragsabschluss schriftlich oder mündlich erfolgte, ob der Teilnehmer Gast, Referent oder Aussteller ist oder ob eine Entgelt für die Teilnahme entrichtet worden ist oder nicht. Spezielle Vertragsregelungen des Veranstalters in individuellen schriftlichen Verträgen haben Vorrang vor den AGB.
  2. Anmeldung und Bestätigung
    Die Anmeldung muss in Schriftform, also per E-Mail, Fax oder Post oder online unter abbruch-mv.de an den Veranstalter gerichtet worden sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Auch mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    Einzelne Teile der Veranstaltung können nicht gebucht werden.
  3. Änderungen im Veranstaltungsverlauf
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge der Fachtagung zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Ansprüche auf Rückerstattung oder Kürzung der Teilnahmegebühr oder auf Schadenersatz irgendeiner Art sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
  4. Stornierung durch den Veranstalter
    Bei Ausfall der Fachtagung durch Krankheit von Referenten, höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der VAE behält sich zudem vor, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bei jeder Stornierung durch den VAE werden diebereits gezahlten Teilnahme- bzw. Standgebühren zurückerstattet. Ein Schadenersatz (u.a. für bereits gebuchte Hotelzimmer oder Fahrkarten) wird vom Veranstalter nicht übernommen.
  5. Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmer
    Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erstattet der VAE den gesamten Teilnahmebeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- zzgl. MWST zurück. Bei einer Stornierung zwischen dem 14. und dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr erstattet.
    Bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
    Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. In diesem Fall nimmt der Veranstalter keine Rechnungskorrektur vor.
    Nimmt ein angemeldeter Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teil, ist er zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt.
  6. Veranstaltungsunterlagen
    Die Veranstaltungsunterlagen werden jedem Teilnehmer ausgehändigt. Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen liegen ausschließlich beim Veranstalter. Jede Vervielfältigung, Digitalisierung, Veröffentlichung, Vertrieb oder Zugänglichmachung zum Download oder jede andere Verwendung außerhalb der Veranstaltung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
  7. Veranstaltungsgebühren
    Die Teilnahmegebühren beinhalten sämtliche Veranstaltungsunterlagen, die Versorgung während der Pausen, das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke im Tagungssaal. Die Teilnahmegebühren verstehen sich im Übrigen rein netto, zzgl. MWST und weiterer Steuern und Abgaben, soweit diese anfallen.
  8. Zahlungsbedingungen
    Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch am Tag vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühren sind erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.
  9. Teilnahmebescheinigungen
    Die Teilnehmer erhalten auf Anforderung eine Teilnahmebescheinigung.
  10. Nutzungsrechte
    Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn die Nutzungsrechtseinräumung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.
    Der Teilnehmer ist nicht befugt, die Vorträge und Veranstaltungsunterlagen zu kopieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
  11. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen
    Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltungen nutzen.
    Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, Unternehmen und Ort des Unternehmenssitzes auf der Teilnehmerliste der Veranstaltung. Die Teilnehmerliste wird allen Teilnehmern mit den Tagungsunterlagen ausgehändigt.
    Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen und die bei der Veranstaltung entstandenen Fotos und Filmaufnahmen im Rahmen von Veröffentlichungen des Veranstalters zu verwenden.
  12. Haftung
    Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis („Kardinalpflichten“) handelt, haftet der Veranstalter nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Vertrages beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
    Für Veranstalter haftet nicht für fehlerhafte Inhalte in Vorträgen oder Tagungsunterlagen.
  13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Rostock. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.
  14. Online Streitbeilegungs-Plattform
    Der Veranstalter ist verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig (http://ec.europa.eu/od)r.
    Der Veramstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  15. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
    Unsere allgemeinen Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Ergänzende AGB für Referenten

  1. Leistungen
    Der Referent stellt die Vortragsunterlagen zum vereinbarten Termin vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter zur Verfügung. Er überträgt diesem das Nutzungsrecht.
    Die Vorträge werden den Teilnehmern nach der Tagung elekotronisch zur Verfügung gestellt. Dafür können die Vorträge durch den Referenten entsprechend überarbeitet und angepasst werden.
  2. Vergütung
    Besteht zwischen dem Veranstalter und dem Referenten eine Vereinbarung über eine Vergütung bzw. Kostenerstattung, stellt der Referent nach Abschluss der Veranstaltung eine entsprechende Rechnung. Zahlungsziel sind 30 Kalendertage.
  3. Nichtdurchführung einer Veranstaltung
    Im Fall einer Veranstaltungsabsage mehr als 14 Tage vor dem Durchführungstermin verfällt der Vergütungsanspruch des Referenten. Eine spätere Absage berechtigt den Referenten zur Inanspruchnahme von der Hälfte des vereinbarten Honorars. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
  4. Verhinderung des Referenten
    Ist der Referent am Veranstaltungstag verhindert (z.B. wegen Krankheit), hat er keinen Anspruch auf Vergütung. Seine Verhinderung wird der Referent dem Veranstalter schnellstmöglich mitteilen. Er sich in diesem Fall um einen Ersatzreferenten bemühen.

Ergänzende AGB für Aussteller


  • Die Übersendung der Ausstellerunterlagen ist ein unverbindliches Angebot. Erst mit der Teilnahmebestätigung durch den VAE entsteht ein Ausstellungsvertrag zwischen Aussteller und VAE, an den der Aussteller bis zur Durchführung der Veranstaltung gebunden ist.
  • Nimmt der VAE das Angebot unter Erweiterungen, Einschränkungen oder anderen Änderungen an, hat der Aussteller 10 Tage Widerspruchsrecht.
  • Die Standzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Nachfrage, der zur Verfügung stehenden Ausstellungsfläche, technischer Anforderungen und eventueller konzeptioneller Belange des Veranstalters. Die Platzierungswünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Erfüllungsanspruch besteht nicht.
  • Rechnungen des Veranstalters sind vor Tagungsbeginn und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Skontoabzug zu begleichen.
  • Sagt ein Aussteller seine Teilnahme bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ab, entfällt der Vergütungsanspruch gegenüber dem Veranstalter, allerdings wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € netto fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung, werden 80 % der vereinbarten Vergütung fällig.
  • Die gemietete Standfläche wird vor Aufbaubeginn vom VAE gekennzeichnet. Ein Überschreiten der Standgrenzen ist unzulässig.
  • Die Ausstellungsstände und -Einrichtungen werden vom Ausstellern gestellt. Tische, Stühle und Elektroanschlüsse können bereitgestellt werden. Ein entsprechendes Bedarfs-Formular wird den Ausstellern rechtzeitig zugesandt. Alle Stände sind mit selbsttragenden Seiten- und Rückwänden zu erstellen. Eine Befestigung an Wänden und Fußböden ist nicht möglich. Für Beschädigungen ist der jeweilige Aussteller schadenersatzpflichtig.
  • Alle verwendeten Materialien müssen den sicherheits- und brandschutz-technischen Bestimmungen entsprechend schwer entflammbar sein (B1, DIN 4102). Sofern ausstellereigene Teppichböden verlegt werden sollen, dürfen sie nicht mit dem Boden verklebt werden. Ist zur Fixierung eine Verklebung erforderlich, so müssen zusätzlich Holz- oder Pressspanböden verlegt werden (auf denen dann die Verklebung erfolgt). Es sind ausschließlich rückstandsfreie Klebstoffe und so genannte Verleggitter zulässig. An Wänden, Säulen, Decken, Fenstern etc. dürfen Standwände, Plakate, Schilder o. ä. nicht mit Nägeln, Schrauben, Klebeband oder Klebstoff befestigt werden. Für evtl. Schäden haftet der Aussteller. Die Standplätze sind nach der Ausstellung in einwandfreiem, besenreinem Zustand zu hinterlassen.
  • Anfallender Abfall sind von jedem Aussteller selbst zu entsorgen, anderenfalls werden die entstandenen Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
  • Die Elektroanschlüsse werden lt. Bestellung zum Stand verlegt. Für Netzstörungen und durch Gerätedefekte verursachte Störungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Versorgung mit Elektrizität wird durch örtlich eingesetztes Fachpersonal sichergestellt. Der Aussteller kann sich auf eigene Kosten durch den zugelassenen Elektroinstallateur der Veranstaltungsstätte Sonderbeleuchtung etc. legen lassen. Die Kosten für den Elektroanschluss und Stromverbrauch sind im Mietpreis enthalten.
  • Sämtliche Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteiler, Schalttafeln und Fernsprechverteiler müssen frei zugänglich bleiben. Während der Ausstellung und des Auf- und Abbaus ist auf die Einhaltung aller polizeilichen und sonstiger behördlichen Vorschriften zu achten. Stoffdecken sind nicht zulässig.
    Alle übrigen Deckenelemente wie Raster- und Lochblechfelder müssen 50 % vertikal pro qm geöffnet sein. Deckenkonstruktionen müssen so beschaffen sein, dass sie die vorhandene Sprinkleranlage in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigen.
  • Der VAE übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder für die Verletzungen von Personen während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung. Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch die Verwendung und Präsentation seiner Standbauelemente, Objekte und Exponate entsteht. Den Ausstellern wird der Abschluss einer eigenen Haftpflicht- und Diebstahlsversicherung empfohlen. Haftungsausschluss besteht ebenfalls bei Schäden, die ihren Ursprung in der Veranstaltungsstätte oder dem Handeln von Personal des Betreibers der Veranstaltiungsstätte haben.
  • Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwunden, einenAusstellungsbereich vorübergehend oder auch für längere Dauer räumen zu lassen, die Ausstellung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem VeranstalteSollte die Tagung aus irgendeinem Grund eingeschränkt oder abgesagt werden müssen, ergeben sich daraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf kurzfristig notwendig werdende Änderungen der Standabmessung, Platzierung o. ä.
  • Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Der Aussteller trägt auch die Verantwortung dafür, dass an seinem Stand die gewerberechtlichen, polizeilichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Sollte wegen Verstoßes gegen diese Bestimmungen die Teilnahme an der Veranstaltung nicht genehmigt werden oder vor Beendigung der Veranstaltung ein Standabbau erforderlich sein, hat der Aussteller daraus keinerlei Ansprüche auf Kostenrückerstattungen gegenüber dem Veranstalter.
  • Abweichungen vom Vertrag sind nur rechtskräftig, wenn diese vom Veranstalter schriftlich bestätigt oder mündlich von befugten Vertretern des Veranstalterss während der Veranstaltung nachweislich gebilligt wurden.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. können Sie hier einsehen: ⇒ Datenschutzerklärung