09.04.2018
Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Anl. 3 und Anl. 4

Lehrgang Zeitraum Dauer Preis*
TRGS 519 Anlage 4
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde
14.05. – 15.05.2018

Prüfung am 18.05.2018

(09.00 Uhr – 16.30 Uhr)

3 Tage 500,00 €
TRGS 519 Anlage 3
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde
14.05. – 18.05.2018

09.00 Uhr – 16.30 Uhr

5 Tage 957,00 €

Veranstaltungsort:
abc Bau M-V GmbH
Fritz-Triddelfitz-Weg 3
18069 Rostock

Hotelempfehlung:
ELBOTEL ROSTOCK
MV Hotel + Touristik GmbH
Fritz-Triddelfitz-Weg 2
18069 Rostock

Telefon: +49 381 80880
Telefax: +49 381 8088708
E-Mail: info@elbotel.de

Kontakt auf dem Postwege per Telefon oder Fax:

Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Geschäftsführer: Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 45 82 77 5
Fax: 0381 45 82 77 7
e-mail: info@abbruch-mv.de

Übersicht Weiterbildungen II. Quartal 2018

Anmeldeformular TRGS 519 -SK – Mai 2018


01.01.2018

Weiterbildungen: TRGS 519 und BGR 128
I. Quartal 2018

Lehrgang Zeitraum Dauer Preis*
TRGS 519 Anlage 3
Fortbildung – Verlängerung Zertifikat
01.02.2018

(09.00 Uhr – 16.30 Uhr)

1 Tag 220,00 €
TRGS 519 Anlage 4
Fortbildung – Verlängerung Zertifikat
01.02.2018

(09.00 Uhr – 16.30 Uhr)

1 Tag 220,00 €
TRGS 519 Anlage 4
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde
22.01. – 23.01.2018

Prüfung am 26.01.2018

(09.00 Uhr – 16.30 Uhr)

3 Tage 500,00 €
TRGS 519 Anlage 3
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde
22.01. – 26.01.2018

09.00 Uhr – 16.30 Uhr

5 Tage 957,00 €
BGR 128
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Arbeiten zur Sanierung von Gebäu-deschadstoffen

(DGUV-Regel 101-004, Anhang 6B – Gebäudeschadstoffe

12.03. – 13.03.2018

(09.00 Uhr – 16.30 Uhr)

2 Tage 440,00 €

* zzgl. MwSt.

Veranstaltungsort:
abc Bau M-V GmbH
Fritz-Triddelfitz-Weg 3
18069 Rostock

Hotelempfehlung:
ELBOTEL ROSTOCK
MV Hotel + Touristik GmbH
Fritz-Triddelfitz-Weg 2
18069 Rostock

Telefon: +49 381 80880
Telefax: +49 381 8088708
E-Mail: info@elbotel.de

Kontakt auf dem Postwege per Telefon oder Fax:

Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Geschäftsführer: Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 45 82 77 5
Fax: 0381 45 82 77 7
e-mail: info@abbruch-mv.de

Hier können Sie die Übersicht über die Weiterbildungsangebote und das Anmeldeformular herunterladen:

Übersicht Weiterbildungen I. Quartal 2018

Anmeldeformular TRGS 519 -BGR 128 – I. Quartal 2018


27.11.2017

Praxisseminar
„Nachträge bei unerkannten Schadstoffen im Abbruch / in der Gebäudesanierung“
am 11.Januar 2018 in Rostock

Gebäudeabbruch oder Sanierung im Bestand – kaum ein Vorhaben bleibt heute noch ohne Nachträge.

Die meisten Nachträge wären vermeidbar, wenn Voruntersuchungen professioneller ausgeführt würden (sofern sie überhaupt stattfinden); viele Nachträge könnten abgewehrt werden, wenn die Bauleitung sach- und rechtskundiger wäre oder sich beraten ließe.
Und ebenso viel Nachtragspotenzial wird nicht genutzt, weil Sachkunde oder Rechtskenntnisse auf der Auftragnehmerseite fehlen.
Das führt auf beiden Seiten nicht nur zu wirtschaftlichen Einbußen, schnell ist bei fehlerhaftem Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Abfällen auch die Grenze zur strafrechtlichen Verantwortung überschritten.

Das Seminar zeigt sehr praxisorientiert typische Fehler und Vermeidungsstrategien auf.
Es richtet sich sowohl an den professionellen Bauherren und seine Erfüllungsgehilfen, als auch an Verantwortungsträger auf der Auftragnehmerseite.
Hier wird Zeit sinnvoll investiert, denn der nächste Nachtrag droht oder bietet sich garantiert in Kürze.

Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars sind:
1. Regelmäßig unerkannte aber häufig auftretende Asbestprodukte und andere Gefahrstoffe
2. Wann ist die KMF-Dämmung ein Gefahrstoff und wann nicht
3. Verbundstoffe HBCD-Asbest
4. Einfacher Schrott oder gefährlicher Abfall?
5. Beton mit Anhaftungen (DK I, II oder III?)
6. Fehlerhaftes LV und doch kein Nachtrag
7. Wer ist für die Feststellung von Abweichungen verantwortlich?
8. Richtige Dokumentation und Reaktion des AN
9. Anordnung und Leistungsverweigerungsrecht
10. Abfalldeklaration nach Bildung von Haufwerken
11. Wer formuliert den Leistungsumfang eines Nachtrages, AG oder AN?
12. Bedeutung und Grenzen von Behinderungs- und Bedenkenanzeigen
13. Nachträge bei Pauschalierungen?
14. Nachtragsmanagement als Nachunternehmer
15. Grundlegende Änderungen im Vertragsrecht ab 2018

Bitte beachten Sie, dass uns nur eine begrenzte Platzkapazität (80 Plätze) zur Verfügung steht und es bereits im Vorfeld der Ankündigung der Veranstaltung eine Vielzahl von Interessensbekundungen gab.
Insofern empfehlen wir Ihnen eine kurzfristige Anmeldung.
Nutzen Sie bitte das beiliegende Anmeldeformular.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm.

Programm Seminar Nachtragsmanagement 11.01.2018

Anmeldeformular – Seminar Nachtragsmanagement 11.01.2018


16.10.2017

20. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. am 14. November in Rostock

Asbesthaltige Bauprodukte, Verbreitung und Gefährdungspotenzial +++ Die neue Gewerbeabfallverordnung – 3 Monate nach Inkrafttreten – Auswirkungen, Probleme, Fragen +++ Die neuesten Abbruch- und Abfallbehandlungstechnik +++ Andienungs- und Überlassungspflichten – ungerechtfertigter Eingriff in die private Abfallwirtschaft? Kann sich die Abfallwirtschaft dagegen wehren?  +++ Fräsen asbesthaltiger Kleber und Spachtelmassen – Neues Emissionsarmes Verfahren +++ Befugnisse von Behörden bei Kontrollen von Entsorgungsanlagen +++ Fledermaus contra Bagger +++  Tiefgreifende Änderungen im Bauvertragsrecht ab 2018 +++

Auch in diesem Jahr werden wir uns auf unserer Fachtagung mit brandaktuellen und brisanten Themen aus den Bereichen Gefahrstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung beschäftigen, die auf die Vertragsgestaltung, Planung und Ausführung von Bauvorhaben und damit auch auf die Durchführung von Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen wesentlichen Einfluss haben.
Hier ein kurzer Überblich über die Themen:

  1. Ergebnisse des Nationalen Asbestdialogs/Asbest und andere Gefahrstoffe in Abfällen
    In einem ersten Themenkomplex informieren wir Sie u. a. über neueste Erkenntnisse über asbesthaltige Bauprodukte, Verbreitung und Gefährdungspotenzial und über die Zulässigkeit bestimmter Bautätigkeiten mit Asbest.
    n einem zweiten Teil beschäftigen wir uns mit Asbest und anderen Gefahrstoffen in Abfällen: Konzentrationsgrenzen, Gefährlichkeitsmerkmale, Analyseverfahren usw.
  2. Gewerbebabfallverordnung
    Seit dem 1. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft – Zeit für ein erstes Resümee: Welche Auswirkung hat die neue Gewerbeabfallverordnung auf die Entsorgungswege und Entsorgungskosten sowie auf die Behandlungsanlagen. Was hat sich bewährt – Wo gibt es Probleme. Welche Lösungen gibt es?
  3. Neueste Abbruch- und Abfallbehandlungstechnik
    Was gibt es Neues auf dem Markt?
    Wir stellen Ihnen neue Modelle und Geräte sowie Systeme und Technologien in den Bereichen Baggertechnik, Anbaugeräte, Zerkleinerungs- und Sortiertechnik sowie für den Bereich Entkernung und Schadstoffsanierung vor.
  4. Andienungs- und Überlassungspflichten
    Ein heißes und umstrittenes Thema. Abfallsatzungen greifen tief in die private Abfallwirtschaft ein. Gravierende Wettbewerbsverschiebungen sind die Folge. Ist das überhaupt rechtens? Kann sich die private Abfallwirtschaft dagegen wehren und welche Möglichkeiten hat sie.
  5. Neues Verfahren zum Fräsen von asbesthaltigen Klebern und Spachtelmassen
    Das Fräsen von asbesthaltigen Klebern und Spachtelmassen ist zeit-, kosten – und personalaufwendig. Die gesetzlichen und behördlichen Auflagen sind hoch.
    Auf unserer Tagung stellen wir Ihnen erstmals ein neues emissionsarmes Verfahren vor, das die Kosten und den Zeitaufwand erheblich senkt.
  6. Kontrollen der Behörde von Entsorgungsanlagen
    Jeder von uns kennt das: Die Behörde steht vor Tür und will die Anlage kontrollieren.
    Was nun? Was dürfen die Behörden, was nicht? Wer trägt die Kosten? Was muss das Unternehmen offenlegen, was nicht?
    Was fällt unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
    Wir machen Sie für die nächste Kontrolle fit.
  7. Artenschutz contra Abbruch?
    Das Abbruchvorhaben ist vorbereitet. Eigentlich könnten die Arbeiten beginnen. Doch dann das: Fledermäuse haben sich im Abbruchobjekt eingenistet.
    Was nun und wie weiter? Antworten dazu bekommen Sie auf unserer Fachtagung.
  8. Das neue Bauvertragsrecht ab 01.01.2018
    Das Bauvertragsrecht im BGB und der VOB/B wird novelliert. Ab 1. Januar treten die Änderungen im BGB in Kraft: Bauvertrag, Verbrauchervertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag.
    Die enormen inhaltlichen Änderungen des Bauvertragsrechtes im BGB haben tiefgreifende Auswirkungen auf Auftraggeber und Auftragnehmer.
    Wir informieren Sie umfassend und bereiten Sie auf die neue Praxis ab 01.01.2018 vor.Wir haben also wieder eine Reihe von höchstinteressanten und aktuellen Themen für Sie zusammengestellt und hoffen, dass diese auf Ihr Interesse stoßen werden.
    Natürlich besteht auf unserer Fachtagung die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu richten und sie mit konkreten Problemen aus der Praxis zu „konfrontieren“.Folgende Unterlagen können Sie hier runterladen: 1. Fachtagung – Programm
    2. Fachtagung – Organisatorische Hinweise
    3. Fachtagung – Anmeldeformular für Teilnehmer
    ⇒ 4. Fachtagung – Anmeldeformular für Aussteller
    Wir möchten darauf hinweisen, dass wir den Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich mit einem Ausstellungsstand einem breiten Publikum zu präsentieren.
    Näheres dazu im Programm unter „Hinweise“.
    Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot unbedingt zu nutzen, um neue Kunden und Auftraggeber zu gewinnen.Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch dieses Jahr wieder auf unserer Fachtagung begrüßen können.

Wichtiger Hinweis:
Erfahrungsgemäß sind unsere Veranstaltungen immer sehr schnell ausgebucht, so dass wir in der Vergangenheit eine Vielzahl von Interessenten aufgrund verspäteter Anmeldungen bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigen konnten. Insofern empfiehlt sich eine kurzfristiger Anmeldung.

Steffen Scheitz                        Holger Jahns
Vorsitzender                            Geschäftsführer


30.09.2016

19. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung am 15. November in Rostock

+ ++ Ersatzbaustoffverordnung – Endfassung +++ Entsorgungsnotstand Styropor-Abfälle +++ SOKA-Bau vor dem AUS? +++ Oberverwaltungsgericht bestätigt Überdeckungsverbot von Morinolfugen +++ Einsatz von Drohnen bei  Abbruch- und Sanierungsarbeiten +++ Absenkung des allgemeinen Staubgrenzwertes +++

Auch in diesem Jahr werden wir uns auf unserer Fachtagung mit brandaktuellen und brisanten Themen aus den Bereichen Gefahrstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung beschäftigen.
In den letzten Wochen und Tagen sind eine Reihe von gesetzlichen Änderungen beschlossen und wichtige Urteile getroffen worden,
die auf die Planung und Ausführung von Bauvorhaben und damit auch insbesondere auf die Durchführung von Abbruch- und Entsorgungsmaßnahmen wesentlichen Einfluss haben.

1. Ersatzbaustoffverordnung: Der Referentenentwurf
Der Referentenentwurf wird in den nächsten Tagen vorgelegt.
Dieser wird der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Ersatzbaustoffverordnung soll 2017 in Kraft treten.
Auf unserer Fachtagung wird der Referentenentwurf erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
Als Referenten konnten wir RDir Michael Heugel vom BUMB gewinnen.
Sie erfahren als Erste und aus erster Hand, was auf die Unternehmen unserer Branche, auf die Vollzugsbehörden, Planer, Labore usw. zukommen wird.

2. Entsorgungsnotstand für Styropor-Abfälle?
Ab dem 30. September werden Dämmstoffabfälle, die mehr als 0,1 Prozent Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, abfallrechtlich als gefährlich eingestuft. (AVV) vor.
Der zurzeit technisch einzig verfügbare Entsorgungsweg für gefährliche HBCD-Abfälle ist die Verbrennung.
Die Anzahl der annahmeberechtigten Verbrennungsanlagen in allen Bundesländern ist äußerst beschränkt, in einigen Bundesländern gibt es faktisch keine entsprechenden Anlagen.
Die Folgen sind bereits heute absehbar: Exorbitante Preissteigerungen, extrem Verlängerung von Transportwegen, regionaler Entsorgungsnotstand.
Auf unserer Fachtagung werden wir nicht nur das Problem skizzieren sondern versuchen, mögliche Lösungen aufzeigen.

3. SOKA-Bau vor dem AUS?
Das Bundesarbeitsgericht hat letztinstanzlich – und damit unwiderruflich – am 21.09.2016 festgestellt, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesarbeitsministeriums der Jahre 2008, 2010 sowie 2014 für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) unwirksam sind.
Dies hat zur Folge, dass im maßgeblichen Zeitraum nur für tarifgebundene Arbeitgeber eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Baugewerbes bestand.
Andere Arbeitgeber der Baubranche sind nicht verpflichtet, für diesen Zeitraum Beiträge zu leisten.
Was bedeuten diese Urteile für nicht tarifgebundene Arbeitgeber (Rückerstattung der gezahlten Beiträge durch die SOKA-Bau?) und für die durch Sonderregelungen befreiten Unternehmen (Nachzahlung der Beiträge an die SOKA-Bau?).
Rechtsanwalt Jörg Henning wird Sie über erste Schlussfolgerungen und Konsequenzen informieren.

4. Überdeckungsverbot von Morinolfugen – Berufung abgelehnt
Das Überdeckungsverbot von Morinolfugen ist nun rechtskräftig.
Die Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg von März 2015 wurde nun durch das OVG Magdeburg zurückgewiesen.
Unter welchen Voraussetzungen sind Sanierungsarbeiten in Gebäuden, deren Bausubstanz Asbest enthält, überhaupt noch zulässig und möglich, ohne dass sich Auftraggeber, Planer und die ausführenden Unternehmen strafbar machen?

Weitere Themen auf unserer Tagung sind:

5. Einsatz von Drohnen bei der Planung und Ausführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten
6. Abbruch von Atomkraftwerken – Erfahrungsbericht und Ausblick
7. Unzureichende Sorgfalt bei der Auswahl des AN: Haftung des AG
8. Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Staubminderung auf Baustellen
9. Das besondere Abbruchvorhaben – Hamburg: Bunkerabriss im Wohngebiet

Wir haben also wieder eine Reihe von höchstinteressanten und aktuellen Themen zusammengestellt und hoffen, dass diese auf Ihr Interesse stoßen werden.
Natürlich besteht auf unserer Fachtagung die Möglichkeit, Fragen an die Referenten zu richten und sie mit konkreten Problemen aus der Praxis zu „konfrontieren“.

Folgende Unterlagen können Sie hier downloaden:
⇒ 1. Programm und Ablaufplan
⇒ 2. Organisatorische Hinweise mit Anmelde-, Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie Lageplan und Anfahrtspläne
⇒ 3. Anmeldeformular für Teilnehmer
⇒ 4. Anmeldeformular für Aussteller

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir den Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich mit einem Ausstellungsstand einem breiten Publikum zu präsentieren.
Näheres dazu im Programm unter „Hinweise“.
Wir empfehlen Ihnen, dieses Angebot unbedingt zu nutzen, um neue Kunden und Auftraggeber zu gewinnen.

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de

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28.06.2016

Aufmaße & Co. – Praxisseminar für Bauleiter und Poliere der Abbruch- und Schadstoffsanierungsbranche am 13. September 2016 in Rostock

Der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. veranstaltet am 13. September 2016, in Rostock, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr  ein Praxisseminar zur Thematik Aufmaße.
Das Praxisseminar wendet sich vorrangig an Bauleiter und Poliere der Abbruch- und Schadstoffsanierungsbranche:

Themen (Auswahl):
Leistungsverzeichnis …
korrekte Aufmaße … Bautagebuch … Gefährdungsbeurteilung … Betriebs- anweisungen … Abfalldeklaration … Nachweisverfahren … Gefahrstoffe … Dokumentation … u. a.

Inhaltliche Schwerpunkte:

 1.     Leistungsverzeichnisse richtig lesen
 2.     Bedeutung von korrekten Aufmaßen.
 3.     Anfertigung korrekter Aufmaße (Bausubstanz und Haufwerke)
 4.     Regelungen zur Übermessung
 5.     Dokumentation von Aufmaßen
 6.     Dokumentation von Abweichungen von der Baubeschreibung / vom LV.
 7.     Reaktion auf Abweichungen von der Baubeschreibung
 8.     Bedeutung von Behinderungs- und Bedenkenanzeigen
 9.     Dokumentation von Probenentnahmen
10.    Bedeutung des Bautagebuches
11.    Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung und von Betriebsanweisungen
12.    Grundwissen über Abfalldeklaration und Nachweisverfahren
13.    Verhalten gegenüber dem Bauherren
14.    Die wichtigsten Gefahrstoffe im Überblick


Hinweis:
Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 70 Personen.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Platzkapazität berücksichtigt werden können.
Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Eingang bearbeitet.
Wir empfehlen deshalb, sich kurzfristig anzumelden.

Programm/Ablaufplan/Anmeldeformular stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

Praxisseminar Programm/Kosten/organisatorische Hinweise

Praxisseminar Anmeldeformular

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de

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05.10.2015

18. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V.
am 17. November 2015 in Rostock mit brandaktuellen und brisanten Themen
aus der Abbruch-, Entsorgungs- und Schadstoffsanierungsbranche

Die 18. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. wird sich wieder in bewährter Weise mit brandaktuellen und brisanten Themen aus den Bereichen Gefahrstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung beschäftigen. Diese Veranstaltung unterscheidet sich von den „üblichen“ Veranstaltungen zu dieser Problematik dadurch, dass wir auf unserer Veranstaltung dort ansetzen, wo andere aufhören, d. h. wir werden uns auf dieser Veranstaltung mit konkreten, tagesaktuellen und praktischen Probleme und Lösungen beschäftigen.
Acht kompetente Referenten werden in ihren Vorträgen auf ausgewählte Aspekte der aktuellen Entwicklung in den Bereichen Abbruch, Entsorgung und Schadstoffsanierung beleuchten, auf geplante Änderungen und voraussichtliche Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer eingehen.

Die Fachtagung wendet sich gleichermaßen an Bau- und Sanierungsunternehmen, Abbruch- und Entsorgungsunternehmen sowie an Ingenieurbüros, Architekten, Planer, Sachverständige, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und öffentliche Verwaltungen.

Die Fachtagung findet

am Dienstag, dem 17. November 2015
von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
in der StadtHalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock

statt.

Hier die Themen im Einzelnen:

  1. Überdeckung von Asbestbauteilen – strafbare Handlung des Bauherren?
    Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg weisen Gewerbeaufsichtsämter Bauherren und ausführende Unternehmen darauf hin, dass die Überdeckung asbesthaltiger Bauteile strafbar sei. Zu Recht?
  2. Die Gefahrstoffverordnung 2015
    Voraussichtliche Auswirkungen auf Gefahrstoffsanierungen und eine neue TRGS 519
    Wie tiefgreifend sind die Veränderungen, die die Gefahrstoffverordnung 2015 bringen wird?
    Welche Auswirkungen auf die TRGS 519 sind zu erwarten?
  3. Veränderungen im Abfallrecht und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Bauherren?
    Was bedeuten die bevorstehenden Änderungen der Gewerbeabfallverordnung, der Abfallbeauftragtenverordnung und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die betroffenen Unternehmen der Abbruch- und Entsorgungsbranche – und inwieweit sind auch die Bauherren betroffen?
  4. Der UBA-Schimmelleitfaden 2015
    Warum wurde der Leitfaden überarbeitet?
    Welche Veränderungen ergeben sich für Bauherren, Planer und Sanierer?
  5. Umfang von Schadstoffuntersuchungen – welche Sicherheit kann und will sich unsere Gesellschaft leisten? 
    Neuere Erkenntnisse über asbesthaltige Baustoffe mit geringem oder inhomogenem Asbestgehalt oder mit inhomogenem Flächenauftrag fachen die Diskussion an, wie hoch der Stichprobenumfang und wie gering Nachweisgrenzen sein müssen.
    Zum Stand der Diskussion und der diese widerspiegelnden Regelwerke.
  6. Sprengung großer Bauwerke in der Stadt:  Vorteile, Risiken und spektakuläre Beispiele
    Bei der Planung von Abbrüchen in Innenstädten werden die Risiken von Sprengungen oft über- und Vorteile oft unterbewertet.
    Vieles ist möglich, wenn auch nicht alles.
  7. Bauherr oder Abbruchunternehmen – Wer ist Abfallerzeuger und mit welchen Konsequenzen?
    Ist der Abfallerzeugerstatus vertraglich regelbar?
    Kann sich der Bauherr einer abfallrechtlichen Verantwortung entledigen?
    Wann endet eine mögliche Haftung?
  8. Bevorstehende Veränderungen im Vergaberecht und in der VOB/A
    Wie signifikant sind die Veränderungen im neuen GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und in der neuen VOB/A, auf die sich Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen einstellen müssen?

Das Programm, den Ablaufplan, die Anmelde-, Teilnahme- und Zahlungsbedingungen und das Anmeldeformular können Sie hier downloaden:

⇒ Programm

⇒ Informationsblatt „Organisatorische Hinweise“ mit den Anmelde-, Teilnahme- und
Zahlungsbedingungen

⇒ Anmeldeformular (Teilnehmer)
⇒ Anmeldeformular (Aussteller)

Erfahrungsgemäß finden unsere Fachtagungen bundesweit großen Anklang.
Wir empfehlen Ihnen deshalb bei Interesse eine zeitnahe Anmeldung.

Wir laden Sie herzlichst zu unserer Fachtagung ein und würden uns über Ihre Teilnahme freuen.

Rückfragen und Kontakt

Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock

Telefon: +49 (381) – 4582775
Telefax: +49 (381) – 4582777
info@abbruch-mv.de
www.abbruch-mv.de

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15.03.2013

Fachtagung zur geplanten Mantelverordnung des Bundes am 16. April 2013 in Rostock

Der Bund beabsichtigt, nach einer nun mehrjährigen „Vorbereitungsphase“ die Rahmenbedingungen für das Recycling von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen auf der Grundlage des Grundwasser- und Bodenschutzes mit einer so genannten „Mantelverordnung“ neu zu regeln.
Der 2. Arbeitsentwurf der Mantelverordnung enthält folgende geplante Neuregelungen:

  1. Änderung der Grundwasserverordnung
  2. Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)
  3. Änderung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV)
  4. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Die Mantelverordnung wird – wenn sie so verabschiedet wird – nicht nur negative Folgen für die Recycling- und Entsorgungswirtschaft haben, sondern betrifft alle in dieser Branche tätigen Unternehmen (Abbruchunternehmen, Transporteure, Deponiebetreiber, Labore, Ingenieurbüros usw. usf.)

Die Standpunkte der Autoren der Mantelverordnung und die ihrer Kritiker liegen weit auseinander.
Der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. will auf seiner 16. Fachtagung am 16. April 2013 Vertreter beider Seiten zu einem konstruktiven Dialog zusammenführen.
In Vorträgen und einer ausführlichen Diskussion werden der Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Ministerialdirektor Herr Dr. Helge Wendenburg einerseits und Vertreter der Wirtschaft und verschiedener Landesverwaltungen andererseits sachlich aber engagiert ihre Argumente austauschen.

Es ist daher eine der spannendsten und inhaltlich wichtigsten Fachtagungen der letzten Jahre zu erwarten.

Am Beginn wird eine gut verständliche Einführung in den Inhalt der Mantelverordnung stehen, die jeden Teilnehmer auch ohne Vorkenntnisse in den Stand versetzt, der Diskussion folgen und sich eine eigene Meinung bilden zu können. Jeder Teilnehmer hat die Gelegenheit, sich an der Diskussion zu beteiligen, Fragen zu stellen und auf Probleme aufmerksam zu machen, die er aus dem Dargestellten ableitet.
Die Chance und die Notwendigkeit sich einzubringen, besteht JETZT.
Nutzen wir sie gemeinsam zur Optimierung einer Verordnung, die einen Einfluss auf unser wirtschaftliches Handeln haben wird, der gar nicht überschätzt werden kann!

Informieren Sie sich und seien Sie gegebenenfalls eher als Ihre Wettbewerber auf Veränderungen eingestellt!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Das Programm und das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen

Programm

Anmeldeformular

Hinweis:   Anmeldefrist bis 11. April 2013 verlängert!!!

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de

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08. Februar 2013

Informationsveranstaltung am 6. März 2013 in Rostock

Der Verband für Abbruch und Entsorgung e. V führt am 6. März 2013, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Rostock eine Informationsveranstaltung zu folgneden Themen durch:

  1. Vergaberecht 2013
    Aktuelle Neuerungen im Vergabe- und Vertragsrecht

    Hürden und Fallstricke im Vergabeverfahren erkennen und erfolgreich meistern

  2. Weiterbildung finanzieren
    Die wichtigstgen Fördermöglichkeiten von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmer und Mitarbeiter

  3. Ziegelsteine mit Potenzial
    Vom Bauschutt zum hochwertigen Baumaterial – Vorstellung einer neuen Technologie aus Dänemark

Programm/Ablaufplan/Anmeldeformular stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

Informationsveranstaltung Programm

Informationsveranstaltung Anmeldeformular

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
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Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de

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06. Februar 2013

Aufmaße – (K)ein Problem in der Praxis?
Praxisseminar
für Vorarbeiter, Poliere, Facharbeiter und Interessierte mit Baustellenerfahrung am 12. März 2013

Der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. veranstaltet am 12. März 2013, in Rostock, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr  ein Praxisseminar zur Thematik Aufmaße.
Das Praxisseminar wendet sich vorrangig an Vorarbeiter, Poliere, Facharbeiter  und Interessierte mit Baustellenerfahrung:

Aufmaße – (K)ein Problem in der Praxis?

Aufmaße richtig nehmen

… Rechtsvorschriften

    … Fachvorschriften

        … Handwerkliches

            … Praktische Tipps

 

Programm/Ablaufplan/Anmeldeformular stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

Praxisseminar Programm

Praxisseminar Anmeldeformular

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de

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24. Juli 2012

15. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V

am 18. September 2012, von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Trihotel Rostock

Der Verband für Abbruch und Entsorgung e. V. veranstaltet am 18. September 2012 in Rostock seine nunmehr 15. Fachtagung.
Das diesjährige Thema:

Hysterie, Ignoranz und andere Strategien im Umgang mit Gefahrstoffen bei Gebäudesanierungen
– Eine Orientierungshilfe –

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Bau-, Abbruch- und Sanierungsunternehmen als auch an  Architekten, Ingenieurbüros, Sachverständige, Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und öffentliche Verwaltungen.
Anhand von besonders häufig auftretenden ganz konkreten Problemlagen werden auf der Fachtagung Fallstricke für alle Beteiligten dargestellt und erörtert.
Im Vordergrund steht das alltägliche Problem und seine Lösung und nicht die allgemeine Auslegung von Rechtsvorschriften
Titel und Untertitel der Vorträge hat der Veranstalter vorgegeben.
Alle Vorträge sind daher exklusiv und so noch nirgendwo gehalten worden.
Die Referenten arbeiten sich an den ganz konkreten Fragen ab, die wir aus der Praxis zusammengetragen haben.
Das verspricht spannende Vorträge, lebhafte Diskussionen und ganz sicher erhellende Erkenntnisse.

Programm/Ablaufplan/Anmeldeformular stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

Fachtagung Programm/Ablaufplan/Anmeldeformular

Ansprechpartner:
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.
Holger Jahns
Friedhofsweg 45
18057 Rostock
Tel.: 0381 4582775
Fax: 0381 4582777
Mail: info@abbruch-mv.de

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25. Juni 2012

Informationsveranstaltung zu aktuellen Änderungen im Vergaberecht und zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz
(Vorträge)

Mehr als 80 Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg informierten sich auf einer Informationsveranstaltung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V. am 21. Juni 2012 über den aktuellen Stand im Vergaberecht und über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und seine Auswirkungen auf die Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Schulz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Rode & Schulz in Rostock, und Regierungsdirektor Stefan May, Leiter des Dezernates Vertrags- und Vergaberecht und Insolvenzen im Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V), informierten die Teilnehmer umfassend über die aktuellen Änderungen im Vergaberecht. Den Vortrag können Sie hier herunterladen → Aktuelles Vergaberecht 2012

Die Verwendung des Vortrags oder von Auszügen daraus an anderer Stelle ist nur mit Genehmigung der Autoren erlaubt.

Für Rückfragen stehen beide Referenten zur Verfügung:

Rechtsanwalt                                                     Regierungsdirektor
Dr. Ralf Schulz                                                 Stefan May
RAe RODE & SCHULZ                                       Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Neuer Markt 12                                                  Wallstraße 2
18055 Rostock                                                  18055 Rostock
Tel.: 0381 – 4914422                                         Tel.: 0381 – 46987 160
Fax: 0381 – 49144442                                       Fax: 0381 – 46987 008
Mail: schulz@rode-schulz.de                         Mail: stefan.may@bbl-mv.de

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Uwe Beger und Robert Texter von der Buhck Umweltberatung GmbH informierten die Teilnehmer umfassend über das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz und insbesondere über die konkreten Auswirkungen auf die Unternehmen. Den Vortrag können Sie hier herunterladen Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die Verwendung des Vortrags oder von Auszügen daraus an anderer Stelle ist nur mit Genehmigung der Autoren erlaubt.

Für Rückfragen stehen beide Referenten ebenfalls zur Verfügung:
Uwe Beger                                                      Robert Texter
Buhck Umweltberatung GmbH                           Buhck Umweltberatung GmbH
Südring 38                                                        Südring 38
21465 Wentorf                                                  21465 Wentorf
Tel.: 040 – 72 0000 56                                      Tel.: 040 – 72 0000 53
Fax: 040 – 72 0000 44                                      Fax: 040 – 72 0000 44
Mail: ubeger@buhck.de                                Mail: rtexter@buhck.de

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09. Mai 2012

Informationsveranstaltung zu aktuellen Änderungen im Vergaberecht und zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz

Die aktuellen Änderungen im Vergaberecht sowie das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinen erheblichen Auswirkungen auf Abfallerzeuger und Abfallbesitzer stehen im Fokus einer Informationsveranstaltung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V. am 21. Juni 2012 in Rostock.
Diese Veranstaltung wendet sich an alle Unternehmen und Auftraggeber gleichermaßen.

Auf der Informationsveranstaltung erhalten Sie nicht nur die aktuellsten Informationen zu den neuesten Änderungen im Vergaberecht und zum Kreislaufwirtschaftgesetz.
Selbstverständlich werden Sie ausreichend Gelegenheit zum Meinungsaustausch mit unseren Referenten haben.

Das Anmeldeformular und den Ablaufplan stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Programm
Anmeldeformular

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07.12.2011

Verband für Abbruch und Entsorgung stellt Lösungen zur erheblichen Reduzierung der Sicherheitsleistungen vor

Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock führte am 6. Dezember in Güstrow eine Informationsveranstaltung zur Problematik Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) durch. Mehr als 60 Vertreter von betroffenen Unternehmen, aus Behörden und Verbänden informierten sich über den aktuellen Stand der Erhebung von Sicherheitsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern und über Lösungen und Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten für die Unternehmen.

Die Vorträge der Vertreter des Wirtschaftsministeriums M-V, des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geoglogie sowie des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V. können Sie hier herunterladen.

Die Verwendung der Vorträge oder von Auszügen daraus an anderer Stelle ist nur mit Genehmigung der Autoren erlaubt.

Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen – Kostengünstige Alternativen für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Holger Jahns
Geschäftsführer, Verband für Abbruch und Entsorgung e.V., Rostock

Die Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 BImSchG in Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Jörg Fietz
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat Immissionsschutz, Anlagensicherheit  und Ökologie,

Methodik zur Herleitung der Entsorgungskosten bei der Berechnung von Sicherheitsleistungen

Rica Weisz
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat Abfallwirtschaft
Helmut Kietzmann

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV, Dez. Sonderabfall, grenzüberschreitende Abfallverbringung, Abfallinformationssysteme

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17.11.2011

Verband für Abbruch und Entsorgung e. V. informiert am 6. Dezember über Möglichkeiten zur umfassenden Reduzierung der Sicherheitsleistungen

Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock führt am 6. Dezember 2011, in der Zeit von 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr in der Fachhochschule Güstrow, Großer Hörsaal , eine Informationsveranstaltung zu Sicherheitsleistungen für die Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 BImSchG in Mecklenburg-Vorpommern durch.
Auf dieser Veranstaltung wird der Verband für Abbruch und Entsorgung e. V. Möglichkeiten der Unternehmen zur Verringerung der Kosten für Sicherheitsleistungen darstellen.
Darüber hinaus werden Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus und des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sich den Fragen rund um die Sicherheitsleistungen stellen.
Diese Veranstaltung ist eine gute Möglichkeit für alle betroffenen Unternehmen des Landes, die die neuen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Belastungen für ihr Unternehmen angemessen und erträglich gestalten wollen.
Das Anmeldeformular und den Ablaufplan stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.
Ablaufplan
Anmeldeformular

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20. 06. 2011

14. Dialog Abfallwirtschaft MV
Verband für Abbruch und Entsorgung e. V. stellt erste Ergebnisse der Entwicklung eines Garantieausfallverbundes vor

In der Abfallwirtschaft gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Reihe neuer Entwicklungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Abfallwirtschaft in Deutschland und somit auch Mecklenburg-Vorpommern haben. Dies spiegelte sich auch in den Vorträgen und in der Diskussion auf dem 14. Dialog der Abfallwirtschaft unseres Landes wieder. Stellvertretend seien genannt: die noch laufende Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes; die zu erwartenden Änderungen bei der Klärschlammentsorgung; die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Deponien; die geplante Einführung der Wertstofftonne.
Auf großes Interesse stießen die Erläuterungen und Informationen des Geschäftsführers des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V., Holger Jahns, über den aktuellen Stand der Entwicklung eines rechtssicheren und vollzugtauglichen Sicherungsmodells zur Gewährleistung und Absicherung von Nachsorgepflichten gemäß § 5 Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen eines „Gesamtbürgschaft-Verbundes von Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen“.

Die Verwendung der Vorträge oder von Auszügen daraus an anderer Stelle ist nur mit Genehmigung der Autoren erlaubt.

Vorstellung der Ergebnisse der Entwicklung eines rechtssicheren und vollzugtauglichen Sicherungsmodells zur Gewährleistung und Absicherung von Nachsorgepflichten gemäß § 5 Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) im Rahmen eines „Gesamtbürgschaft-Verbundes von Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen“
Holger Jahns
Geschäftsführer, Verband für Abbruch und Entsorgung e.V., Rostock

Auswirkungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Düngerechts auf die künftige Klärschlammentsorgung
MinR Dr. Claus-Gerhard Bergs
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bioabfallerfassung in Nordwestmecklenburg – Istzustand und künftige Gestaltung(smöglichkeiten)
Stefan Lösel
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landes Nordwestmecklenburg

Bioabfall – stoffliche oder energetische Verwertung?
Dr. Gert Morscheck
Universität Rostock, Professur Abfall- und Stoffstromwirtschaft

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Orange Box – die kommunale Wertstofftonne in Berlin
Ute Schäfer
Leiterin Kundenbetreuung BSR

Durchbruch im GFK-Recycling – Aufbau eines Recycling- und Rücknahmesystems für fasergebundene Kunststoffe namens CompoCycle
Jörg Lempke
Geschäftsführer, ZAJONS Zerkleinerungs GmbH

Chancen und Risiken der Novellierung der polnischen Abfallgesetzgebung
Jeannette Winter
Managing Director and Head of Division Central-Eastern Europe
ALBA CEE GmbH

Produktion von Solarstrom auf Deponien – Chancen, Herausforderungen und Praxisbeispiele
Rolf Meyer
Nehlsen GmbH & Co. KG, Bremen

Betriebserfahrungen aus dem EBS-HKW Rostock
Harald Lehmenn
Leiter Betrieb EBS-Kraftwerke, Rostock

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04. 05. 2011

Spannungsfelder: Sicherheitsleistung und Ersatzbaustoffverordnung
Risiken – Handlungsoptionen – Aussichten
14. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V.
am 03. Mai 2011 in Rostock

 Der Verband für Abbruch und Entsorgung e. V. hat am 03. Mai 2011 im Rostocker Trihotel seine 14. Fachtagung zu den beiden Spannungsfeldern Sicherheitsleistung und Ersatzbaustoffverordnung durchgeführt.
Die Vorträge der Referenten können Sie hier downloaden.

Die Verwendung der Vorträge oder von Auszügen daraus an anderer Stelle ist nur mit Genehmigung der Autoren erlaubt.

Vortrag 1:
Die Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 3 BImSchG in Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Jörg Fietz
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V, Referat Immissionsschutz, Ökologie und Anlagensicherheit
Vortrag Dr. Jörg Fietz, Wirtschaftsministerium M-V

Vortrag 2:
 
Sicherheitsleistung bei Abfallentsorgungsanlagen – Vorgehen in Hamburg
Petra Roßkopf
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg
Vortrag Petra Roßkopf, BSU Hamburg

Vortrag 3:
Sicherheitsleistungen bei Abfallentsorgungsanlagen – Zur Praxis in Schleswig-Holstein
Martin Rüter
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig-Holstein
Vortrag Martin Rüter, LLUR Schleswig-Holstein

Vortrag 4:
Bemessung der Sicherheitsleistung
Die Verbandslösung – eine kostengünstige Alternative
   
Holger Jahns
Geschäftsführer des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V.
Vortrag Holger Jahns, Verband für Abbruch und Entsorgung e. V.

Vortrag 5:
Vorstellung der Ergebnisse der Entwicklung eines bundesweit offenen rechtssicheren Modells zur Absicherung von Nachsorgepflichten von Abfallentsorgungsanlagen (Garantieausfallverbund)
Rechtsanwalt Dr. Lutz Krahnefeld

Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft, Hamburg
Rechtsanwalt Alexander Jehn

Strunk Kolaschnik Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Hamburg
Vortrag RA Dr. Lutz Krahnefeld, RA Alexander Jehn

Vortrag 6:
Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser,
an den Einsatz von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material
– Das neue Ersatzbaustoffrecht –

Thomas Prenzer

Geschäftsführer der Entsorgergemeinschaften Nord
Vortrag Thomas Prenzer, Entsorgergemeinschaften Nord

Das nachfolgende Merkblatt mit praktischen Hinweisen für Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen wurde im Auftrag der IHK Potsdamm durch die Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett erarbeitet und uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
Merkblatt: Praktische Hinweise für Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen

HJ

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28. 03. 2011

Spannungsfelder: Sicherheitsleistung und Ersatzbaustoffverordnung
Risiken – Handlungsoptionen – Aussichten
14. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V.
am 03. Mai 2011 in Rostock

Durch die Änderung des BImSchG sehen sich alle Anlagenbetreiber mit neuen Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der Nachsorgepflichten (§ 5 Abs. 3 BImSchG) konfrontiert. Von der Erhebung von Sicherheitsleistungen, mit deren Festsetzung jetzt begonnen wurde, sind nicht nur neue Anlagen, sondern auch alle bereits bestehenden Anlagen betroffen. Oftmals wird die Höhe der geforderten Sicher- heitsleistung zum Problem: erhöhte Zinsbelastung, Einschränkung der Liquidität, Reduzierung des zur Verfügung stehenden Kreditrahmes usw. Auf der Fachtagung werden Möglichkeiten und wirtschaftlich sehr attraktive Alternativen aufgezeigt, wie diese negativen Auswirkungen auf Unternehmen deutlich abgemildert werden können.

Die ErsatzbaustoffV (EBV), die seit dem 6.1.2011 im 2. Entwurf vorliegt, soll ein bundeseinheitliches gesetzliches Regelwerk zur Einstufung und zum Einbau von Ersatzbaustoffen darstellen. Sie soll die länderspezifischen Regelungen wie beispielsweise die LAGA M 20 ablösen. Auf der Fachtagung erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die geplanten Regelungen und deren Bewertung durch die Verbände. Wer als Unternehmen auch künftig erfolgreich auf dem Markt bestehen und Risiken vermeiden will, muss sich rechtzeitig auf die gravierenden Veränderungen vorbereiten und sich mit den erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen beschäftigen, die die Ersatzbaustoffverordnung auf die unterschiedlichen Märkte haben wird.

Die Fachtagung soll die Teilnehmer umfangreich über die Spannungsfelder Sicherheitsleistung und Ersatzbaustoffverordnung informieren, Anleitung zum Handeln sein und Antworten auf die sich stellenden Fragen geben.

Nähere Informationen zum Programm, zu organisatorischen Fragen und zur Anmeldung erhalten Sie hier: Fachtagung Programm.

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09.01.2011

Praxisnahe Lösungen auf der ASBEST-Baustelle – 1. Hausmesse der ASUP GmbH

 Die ASUP GmbH, Deutschlands größter Komplettausrüster für Sanierungs- und Entsorgungsunternehmen, seit dem 01. November Mitglied des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e. V., bietet die komplette Produktpalette für den Baustellenbedarf im Bereich Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit an.

Die ASUP GmbH veranstaltet am 11. Februar 2011 in Seevetal unter dem Motto „Praxisnahe Lösungen auf der ASBEST-Baustelle“ ihre 1. Hausmesse. Die Hausmesse ist offen für alle Interessierte und Unternehmen der Branche.

Nähere Informationen zum Programm, zu organisatorischen Fragen und zur Anmeldung können Sie hier herunterladen:

–> ASUP GmbH – Hausmesse am 11.02.2011

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07.01.2011

Neue Rückbaurichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft

Mit dem Bund/ Länder-Programm „Stadtumbau Ost“ sollen die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden in den neuen Ländern gesichert und die durch den teilweise dramatischen Leerstand gefährdeten Wohnungsmärkte stabilisiert werden. Durch intakte Stadt- bzw. Gemeindestrukturen und funktionierende Wohnungsmärkte wird die Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort verbessert und damit auch die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen unterstützt. Die Ziele des Programms sind insbesondere die
– Stabilisierung der kommunalen Wohnungsmärkte durch Rückbau bzw. Teilrückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr
benötigter Wohnungen;
– Förderung von Investitionen für die Aufwertung der vom Rückbau betroffenen Stadtquartiere.
Die Förderung von Rückbaumaßnahmen erfolgt im Rahmen der vom Land erlassenen Rückbaurichtlinien (RückbauRL).
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat am 15. Dezember 2010 neue Rückbaurichtlinien erlassen, die zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten sind.
Die neue Rückbaurichtlinien können Sie hier herunterladen:

–> Rückbaurichtlinien-Stadtumbau Ost – RückbauRL M-V

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07.01.2011

Gefahrstoffverordnung 2010

Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.

Am 30. November 2010 ist die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 1643). Die Verordnung ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Hier können Sie die Neufassung der Gefahrstoffverordnung, Erläuterungen zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung sowie einen Vergleich zur alten Gefahrstoffverordnung herunterladen.

–> Gefahrstoffverordnung 2010

–> Erläuterungen zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung sowie Vergleich zur alten Gefahrstoffverordnung

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22.11.2010

Fachtagung
„233 Tage eANV – Chaos oder professioneller Start? – Erfahrungen und Probleme bei der Umsetzung des elektronischen Abfall-Nachweis-Verfahrens“ am 19.11.2010 in Rostock

Der Verband für Abbruch und Entsorgung e. V. hat am 19.11.2010 im Rostocker Trihotel eine Fachtagung zum aktuellen Stand und zu Problemen der Umsetzung des elektronischen Abfall-Nachweis-Verfahrens (eANV) durchgeführt.
Gesetz und Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung sind am 01. Februar 2007 in Kraft getreten. Seit dem 01. April 2010 wird die elektronische Nachweisführung verbindlich durchgeführt.
Die Führung und der Versand von Papierdokumenten wurden durch elektronische Dokumente ersetzt. Zeitgleich wurde für die Entsorger und Behörden die Anwendung der qualifizierten elektronischen Signatur vorgeschrieben. Erzeuger und Beförderer müssen diese ab dem 01. Februar 2011 verpflichtend anwenden.
Auf der Fachtagung wurden Probleme, Erfahrungen und Lösungsansätze aus mehr als 7 Monaten eANV aufgezeigt und diskutiert. Kompetente Referenten stellten ihre Erkenntnisse, Probleme aber auch positive Entwicklungen aus der jeweiligen Sicht (Behörden, Entsorger, Erzeuger, Beförderer) praxisnah dar.
Die Vorträge der Referenten können Sie hier downloaden.

Die Verwendung der Vorträge oder von Auszügen daraus an anderer Stelle ist nur mit Genehmigung der Autoren erlaubt.

Vortrag 1:
„Rechtliche Grundlagen des eANV – Stand der Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern“
Ingo Krüger, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V, Referat Abfallwirtschaft, erläutert in seinem Vortrag die rechtlichen Grundlagen des eANV, den aktuellen Stand der Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern sowie die neuen rechtlichen Änderungen, die 2011 in Kraft treten.
Den Vortrag können Sie sich hier ansehen bzw. downloaden –> Vortrag Ingo Krüger, Wirtschaftsministerium M-V

Vortrag 2:
„Elektronische Nachweisführung für Abfälle – Stand und Entwicklung“
Dipl.-Ing. Ulf Berger, Stellvertretender Vorsitzender der Länder-Arbeitsgruppe GADSYS (Gemeinsame Abfall-DV-Systeme),
erläutert in seinem Vortrag den Aufbau, die Struktur und Arbeitsweise der ZKS, die Probleme und Lösungen insbesondere der letzten Monate und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der ZKS. Im zweiten Teil des Vortrages stellt er die
Länder-eANV als eine Möglichkeit zur elektronischen Abfall-Nachweisführung vor.
Den Vortrag können Sie sich hier ansehen bzw. downloaden –>Vortrag Ulf Berger, GADSYS

Vortrag 3:
„Die eANV-Verbandslösung“
Thomas Prenzer, Geschäftsführer der Entsorgergemeinschaften Nord, erläuterte die eANV-Verbandslösung als eine kostengünstige und einfache Alternative für Erzeuger, Einsammler und Beförderer.
Den Vortrag können Sie sich hier ansehen bzw. downloaden –> Vortrag Thomas Prenzer, EG Nord