Teilnahmegebühren

Es ist unsere Philosophie, jedes Jahr qualitativ hochwertige Veranstaltungen für Bauherren, Planer, Unternehmen und Behörden auszurichten, deren Betätigung im Zusammenhang mit dem Abbruch von Bausubstanz, der Gefahrstoffsanierung und der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen steht.

Unser Verband ist wie alle anderen Unternehmen und Institutionen natürlich auch von Preissteigerungen und Kostenerhöhungen betroffen. Dennoch haben wir uns entschieden, auch in diesem Jahr die Teilnahmegebühren nicht zu erhöhen.
Dies ist uns nur möglich durch konsequente interne Organisationsmaßnahmen und durch gute Verträge mit unseren langjährigen Partnern.

Teilnahmegebühren pro Person:

Mitglieder des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. 145,00 €
(zzgl. MwSt.)
Vertreter von Behörden (Bund, Land, Kommune) 195,00 €
(zzgl. MwSt.)
Nichtmitglieder 225,00 €
(zzgl. MwSt.)


In den Teilnahmegebühren sind folgende Leistungen enthalten:

  1. Tagungsunterlagen
  2. Pausenversorgung und Mittagessen
  3. Tagungsgetränke im Tagungsraum
  4. Download der Vortragspräsentationen
  5. Teilnahmebestätigung (auf Wunsch)

Zahlungsbedingungen und Stornierung (Auszug aus den AGB):

  • Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Teilnahmegebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnung überweisen.
  • Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. den gesamten Teilnahmebeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- zzgl. MWST zurück. In diesem Fall senden wir die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu.
  • Bei Stornierungen ab dem 13. Kalendertag vor der Veranstaltung erstattet der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. 50 % der Teilnahmegebühr zurück. Bei Stornierungen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
  • Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden. Bitte beachten Sie, dass wir hierbei keine Rechnungskorrektur vornehmen.

Die vollständigen AGB des Verbandes für Abbruch und Entsorgung e.V. können sie hier  ⇒ AGB einsehen.