Die 22. Fachtagung des Verbandes für Abbruch und Ebntsorgung e.V. findet am 12. November 2019 in der Rostocker Stradthalle statt.

Unsere Themen in diesem Jahr:

Neue Verordnung für altes Holz. Zum Stand der Novellierung der Altholzverordnung
Ende Oktober soll der Abschlussbericht des vom Umweltbundesamt beauftragten Forschungsvorhabens „Evaluierung der Altholzverordnung im Hinblick auf eine notwendige Novellierung“ vorliegen, noch im Herbst soll ein Diskussionspapier entwickelt werden. Bereits im August wurden Vorschläge für die Novellierung im Begleitkreis des Forschungsprojektes diskutiert. Was ist zu erwarten? Bleibt es bei den Altholzkategorien und bei der als bewährte Regelvermutung bezeichneten Herkunftsvermutung. Gibt es Veränderungen bei der Probenentnahme, Analytik und Zertifizierung? Wie lässt sich auf die zunehmende Überversorgung des Marktes mit Altholz reagieren?

Es geht auch ohne Sprengung spektakulär – Abbruch des 162 m hohen Kühlturms im AKW Mülheim-Kärlich
Der finale Fall des Kühlturms schaffte es bis in die Tagesschau und im Netz finden sich beeindruckende Videos. Wir freuen uns auf die detaillierte Darstellung völlig neuer technischer und technologischer Ansätze beim Abbruch von hohen Industrieanlagen.

Dringend geboten, aber demnächst auch zu erwarten? Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519
Die Überarbeitung von Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 unter Berücksichtigung der (mittlerweile nicht mehr ganz neuen) Erkenntnisse über Umfang und Gefährdungspotenzial asbesthaltiger bauchemischer Produkte wird ebenso oft gefordert, wie sie angekündigt und wieder verschoben wird. Jetzt gibt es Hoffnung auf Resultate – aber sind die auch gut?

Gut für den Kreislauf und die Wirtschaft? Der Referentenentwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Diese Novelle hat es in sich. Den Teilnehmerkreis dürfte besonders interessieren, dass die öffentliche Hand bei der Beschaffung sowie bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen Erzeugnissen den Vorzug geben soll, die durch das Recycling von Abfällen entstanden sind. Zudem werden u.a. Anforderungen für das Ende der Abfalleigenschaft konkretisiert, Recyclingquoten für bestimmte Abfallarten angehoben, Vermischungsverbote verschärft und Begriffsbestimmungen zur stofflichen Verwertung ergänzt. Wird sich das alles durchsetzen lassen?

Funktioniert TOP? Bei welchen Verfahren für den flächigen Abtrag von Gefahrstoffen der Verzicht auf persönliche Schutzmaßnahmen gerechtfertigt ist und bei welchen nicht
Verfahren mit Direktabsaugung entsprechen dem Minimierungsgebot und der Forderung: TOP (Technische Schutzmaßnahmen gehen vor Organisatorische Schutzmaßnahmen gehen vor Persönliche Schutzmaßnahmen). Wann sind staubarme Verfahren ausreichend und wann müssen es emissionsarme Verfahren sein und welche wirksamen Verfahren sind bereits verfügbar. Was sagen uns Versuche und Messergebnisse?

VOB/A 2019: (Neure)gelungen?
Die Änderungen der im Januar 2019 veröffentlichten VOB/A sind nicht nur zahlreich sondern teilweise auch grundsätzlicher Natur. Wie wirken sich die Veränderungen auf die Rechte und Pflichten von AN und AG aus?

Fall auf Knall. Der Weiße Riese in Duisburg. Eine bemerkenswerte Abbruchsprengung.
Sprengungen sehr hoher Gebäude in engster urbaner Bebauung sind immer spektakulär. Aber dem aufregenden Moment gehen langwierige präzise Planungen und Vorarbeiten voraus, wie eindrucksvoll gezeigt werden wird.

Spuren von Asbest im Abfall – und jetzt? Die Sicht des BMU / des Praktikers auf die Dinge
Ist uns bewusst, wie oft wir Abfällen erzeugen und zu entsorgen haben, die in geringen Anteilen Asbest enthalten. Ist ein uneingeschränktes Behandlungsverbot solcher Abfälle sinnvoll und umsetzbar? Reicht die Deponiekapazität, wenn eine solche Forderung konsequent umgesetzt würde? Gäbe es technische Möglichkeiten zur Abtrennung asbesthaltiger Bestandteile? Wie vollständig kann die Trennung innerhalbe des Bestandes vor dem Abbruch erfolgen? Muss es nicht „Abschneidekriterien“ oder Bagatellschwellen geben? Wir freuen uns auf zwei Vorträge mit einer formalrechtlichen und eine praktischen Annäherung an dieses schwierige aber äußerst wichtige und aktuelle Thema.

Ist der Ihlenberg noch zu retten? Stand der Verständigung über Restlaufzeit und veränderte Annahmebedingungen der DK III der Ihlenberger Abfallgesellschaft
Die Deponie kommt seit dem Herbst 2018 nicht aus den Schlagzeilen, aber wieviel Substanz haben damals öffentlich geäußerte Vorwürfe tatsächlich? Sind politische Pläne zur Schließung der Deponie 2035 und eine Begrenzung der Abfallannahme auf Norddeutsche Abfälle sachgerechte oder voreilige politisch motivierte Entscheidungen? Die Abbruch- und Entsorgungsbranche betrachtet die Entwicklung mit großer Sorge und fordert die Politik zur Besonnenheit auf. Was sagt das Fachministerium?

Aus für den Container-bag? Strengere Annahmebedingungen der Deponien – wo sie ihre Berechtigung haben und wo sie kaum umsetzbar sind
Deponien verweigern zunehmend die Annahme von ausschließlich in Container-bags verpackten bestimmten gefährlichen Abfällen. Das ist aus Gründen des Arbeitnehmer- und Immissionsschutzes auf der Deponie nachvollziehbar und entspricht zudem Anforderungen des Gefahrstoffrechtes an den Umgang mit den Abfällen auf der Baustelle. Doch das trifft nicht in jedem Fall zu. Warum Ausnahmen nötig sind. Beispiele und Lösungsoptionen.

Alle Informationen zum Programm, zu den Teilnehmergebühren, zu den Referenten und Austellern sowie zum Tagungsort, zu Übernachtungsmöglichkeiten und für die Anreise finden Sie hier  Fachtagung 2019


 


Praxisseminar
„Umsetzung der Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (LAGA M34)“
am 23.05.2019 in Rostock

Seit August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Sie regelt den Umgang mit „gewerblichen Siedlungsabfällen“ sowie „bestimmten Bau- und Abbruchabfällen“.
Die praktische Umsetzung gestaltete sich schwierig, da es bisher keine bundeseinheitlichen Regelungen gab.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die Vollzugshinweise zur Gewerbeverordnung, der sogenannten „Mitteilung 34“ (M 34) veröffentlicht. Zuletzt wurden die neuen Vollzugshinweise zur Gewerbeverordnung mit dem Stand von Mitte Februar 2019 von der Umweltministerkonferenz am 9. April zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung wurde zugestimmt.

Auf unserem ausschließlich praxisorientierten Seminar informieren wir Sie ausführlich über die LAGA M34 und über ihre praktische Umsetzung.

Darüber hinaus haben wir ausreichend Zeit für Ihre Fragen und für die Diskussion eingeplant.

Unsere Referenten stehen Ihnen dafür mit ihrem Wissen und ihrer praktischen Kompetenz in einer Podiumsdiskussion zur Verfügung.

Unsere Referenten:

Florian Kreil
Obmann des LAGA ad hoc Ausschusses M34 des Ausschusses für Abfallrecht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA),
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

Lys Birgit Zorn
Geschäftsführerin, Buhck Umweltberatung GmbH
Vorsitzende der Entsorgergemeinschaften Schleswig-Holstein (EGSH) und Hamburg (EGH)

Inhaltliche Schwerpunkte:

  1. Praktische Umsetzung der Vollzugshilfe „LAGA M34“ aus Sicht eines Unternehmens
  2. Abfallerzeuger im Abbruchbereich – welche Pflichten bestehen nach GewAbfV?
  3. Praxistipps – wie sind die Vorgaben zu erfüllen?
  4. Transport und Umschlag von Bauabfällen – was ist zu beachten?
  5. Gemischte Bauabfälle Þ Praxisbeispiele: wann Vorbehandlung – wann Aufbereitung – wann sonstige Verwertung?
  6. Aufbereitungsanlagen: Anforderungen bei Aufbereitung auf der Baustelle sowie bei stationären Aufbereitungsanlagen
  7. Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen – Stand der Technik, betriebliche Anforderungen
  8. Baggervorsortierung als Vorbehandlungsanlage (sog. „Kaskadensortierung“) – welche Vorgaben macht LAGA M34?
  9. Kaskadenvertrag
  10. Ermittlung von Sortier- und Recyclingquoten
  11. Fremdüberwachung von Vorbehandlungsanlagen
  12. Dokumentationspflichten, notwendige Bescheinigungen für den Abfallerzeuger, Dokumentationssystem

Den Veranstaltungsflyer mit dem Programm und den organisatorischen Hinweisen können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:

Programm – Seminar Vollzugshinweise Gewerbeabfallverordnung (LAGA M34)

Anmeldeformular – Seminar LAGA M34

Bitte beachten Sie, dass uns nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht.

Alle Informationen zum Seminar finden Sie auch hier:

Praxisseminar LAGA M34