Tagungsprogramm 2024

Für unsere diesjährige Fachtagung haben wir neben anderen Themen 3 Schwerpunkte gesetzt:

  1. Der neu regulierte Umgang mit Asbest in Abfällen und die Folgen für alle am Bau/Rückbau Beteiligten
  2. Neue Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausschreibung von Gefahrstoffsanierungen und die Folgen für Vertragsabschluss und Vertragsabwicklung
  3. Acht Monate Ersatzbaustoffverordnung – Erste Erkenntnisse über die Folgen für die beteiligten Kreise

Im Einzelnen widmen wir uns im Rahmen dieser Schwerpunkte unter anderem folgenden Fragen:

  • Welche Rechtsverbindlichkeit entfaltet die neue Regelvermutung, dass bestimmte mineralische Abfälle Asbest enthalten?
  • Passen die Regeln zum tatsächlichem Gefährdungspotenzial asbesthaltiger Abfälle?
  • Was bedeutet die Regelvermutung der Asbesthaltigkeit für den Anlagenbetrieb?
  • Welche Konsequenzen resultieren daraus für die Genehmigungen der Anlagenbetreiber?
  • Ist ein nachträglicher analytischer Nachweis der Asbestfreiheit eines Bauschutthaufwerkes wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?
  • Welche Haftungsrisiken resultieren für wen aus der aktualisierten M23?
  • Welche Rolle spielt „geogener“ Asbest in diesem Gesamtzusammenhang?
  • Asbesthaltige Abstandshalter– wo stehen wir bei Problemlösungen?
  • Was bedeutet die neue ATV DIN 18448 für die Verfahrensfreiheit in Ausschreibung und Ausführung?
  • Wann ist ein LV unklar oder unvollständig und wann ist dies zu rügen?
  • Verändert die neue ATV die Bedingungen für das Nachtragsmanagement wesentlich?
  • Welche Hemmnisse für das Recycling werden nach 8 Monaten Gültigkeit der EBV besonders deutlich, wo und wie muss nachgebessert werden?
  • Wie hilfreich ist eine Abfallende-Verordnung für die Förderung des Recyclings und wie muss sie gestaltet sein, um hilfreich zu sein?
  • Welche positive Rolle könnte die EU-Taxonomie-Verordnung spielen?
  • Welche Zukunft hat der Einsatz von RC-Material (auch höherer Materialklassen) bei der Baustoffproduktion?
  • Gibt es Hoffnung, dass Betreiber mobiler Brecheranlagen einen Eignungsnachweis NICHT für jede neue Baustelle vorlegen müssen?

Darüber hinaus gibt es eine Reihe anderer, selbstverständlich praxisorientierte Themen, wie dem Programm zu entnehmen ist. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Interesse und sehen einer spannenden Veranstaltung mit angeregten Diskussionen entgegen.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse und sehen einer spannenden Veranstaltung mit angeregten Diskussionen entgegen.

Hier stellen wir Ihnen den Tagungsflyer mit dem Programm als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Abbruch-und-Entsorgung-Flyer-2024



Hinweis:
Der Verband für Abbruch und Entsorgung e.V. behält sich das Recht des Referententausches oder inhaltlicher Programmänderungen vor. Siehe auch unsere ⇒ AGB.